• Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
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    geschrieben 1288718738000

    Es gibt etwas Neues zu berichten.

    Ein Schreiben von BigXtra auf meinen zweiten Widerruf.

     

    Sehr geehrter Herr .....

     

    in obig bezeichneter Angelegenheit dürfen wir zurückkommen auf Ihr Schreiben vom ..8.2010 und dürfen Ihnen mitteilen, dass wir weiterhin an unserer bisher vertretenen Rechtsauffassung festhalten und die Bigxtra zur Weiterbelastung der Mehrkosten im gesetzlich vorgesehenen Rahmen berechtigt ist.

    Wir bitten daher erneut um zeitnahen Ausgleich der uns zustehenden Forderung.

    Sollten Ihrerseits hinsichtlich einer Teilforderung des in Rechnung gestellten Betrages Einwendungen bestehen oder Sie die Auffassung vertreten, der Erstattungsanspruch bestehe nur teilweise, so empfehlen wir im Hinblick auf die mit einem Verzug einhergehenden, von der der Forderungshöhe abhängigen Kosten, zunächst die Zahlung des unstrittigen Teilbetrages.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rechtsabteilung 

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1288724812000

    Dazu müsste es aber eine spezifizierte Rechnung geben, wenn man Teilzahlung verlangt für  "angeblich" unstrittige Positionen. Das könnten z.B. die 50% Mehrkosten des Rückfluges sein gegenüber den includierten Rückflugskosten aus der Pauschalreise. Wenn ich hier richtig mitgelesen habe gibt es aber keine solche spezifizierte Forderung seitens FTI. Keep cool !!

    Gruss Gabriela

  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
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    geschrieben 1288725133000

    Bei mir gibt es keinen Teilbetrag der strittig ist. Die gesammte Forderung ist strittig.

  • Lugansk
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    geschrieben 1288748047000

    Hallo!

     

    Wer eine Teilbetrag anerkennt, erkennt damit die Kündigung an und schießt sich damit ein Eigentor

  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
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    geschrieben 1288765765000

    Ich bin noch nie so oft höflich gebeten worden, endlich zu zahlen.

    Warum geht fti, wenn Sie glauben recht zu haben, nicht den offiziellen Weg, Mahnbescheid oder Klage?

    Ich habe eindeutig in meinen Widersprüchen zu verstehen gegeben, daß ich nicht bereit bin zu zahlen, da keine Kündigung erfolgt ist.

  • goldi
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1288785728000

    Klage kommt bald, nur Geduld!

  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
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    geschrieben 1288793902000

    @goldi sagte:

    Klage kommt bald, nur Geduld!

    Sitzt Du bei FTI oder woher weißt Du das?

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1288805552000

    Na, auf diese Bemerkung würde ich nichts geben. Die abgeschwächte Forderung von FTI mit der Bitte ( Aufforderung ? ) um Teilzahlung war wohl eher ein weiterer Schritt rückwärts, also man rudert nach wie vor zurück. Aber vielleicht zahlen ja auch einige auf diesen Brief, kann ja möglich sein.

    Erst, wenn die Klage auf dem Tisch liegt sollte man sich darüber Gedanken machen. Bis dahin daruf man das ruhig einordnen unter einem "zahnlosen Tiger" !

    Wer eine in seinen Augen berechtigte Forderung hat schreibt keine komischen Briefe, er geht vor Gericht. Alles klar ?

    Um noch was klarzustellen: nur wenn es eine eindeutige nachweisbare Aussage des RV vor Ort gab, das dem Reisenden k e i n e zusätzlichen Kosten entstehen ist auch der Rückflug aussen vor. Ansonsten, bei höherer Gewalt, gilt die Kostenteilung von 50% der Mehrkosten. Das hat mit einer Kündigung des Reisevertrages nicht zu tun.

    Gruss Gabriela

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1288807680000

    @gabriela_maier sagte:

    Ansonsten, bei höherer Gewalt, gilt die Kostenteilung von 50% der Mehrkosten. Das hat mit einer Kündigung des Reisevertrages nicht zu tun

    Da steh ich jetz ein wenig auf dem Schlauch, aber woraus leitet sich das ab?

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1288809363000

    Nun, der RV kann seine vertraglichen Verpflichtungen aus dem Reisevertrag nicht erbringen, also im Falle der Vulkanasche den vereinarten Rückflug zum festgelegten Datum. Er ist aber in der Pflicht, den Reisenden in die Heimat zu bringen. Dazu benötigt er Flüge, die möglicherweise nicht mit seiner kalkulierten Basis ( der Pauschalreise ) zu vereinbaren sind. Das kann ein Linienflug sein, kann aber auch ein leerer Hinflug sein etc. Aber das muss er belegen, wodurch seine höheren Kosten entstanden sind. Er muss also offen legen, was der normale Rückflug aus der Pauschalreise gekostet hätte, und das dem neuen Preis gegenüberstellen. Die Differenz teilen sich RV und Reisendern.

    Gruss Gabriela

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