Es gibt etwas Neues zu berichten.
Ein Schreiben von BigXtra auf meinen zweiten Widerruf.
Sehr geehrter Herr .....
in obig bezeichneter Angelegenheit dürfen wir zurückkommen auf Ihr Schreiben vom ..8.2010 und dürfen Ihnen mitteilen, dass wir weiterhin an unserer bisher vertretenen Rechtsauffassung festhalten und die Bigxtra zur Weiterbelastung der Mehrkosten im gesetzlich vorgesehenen Rahmen berechtigt ist.
Wir bitten daher erneut um zeitnahen Ausgleich der uns zustehenden Forderung.
Sollten Ihrerseits hinsichtlich einer Teilforderung des in Rechnung gestellten Betrages Einwendungen bestehen oder Sie die Auffassung vertreten, der Erstattungsanspruch bestehe nur teilweise, so empfehlen wir im Hinblick auf die mit einem Verzug einhergehenden, von der der Forderungshöhe abhängigen Kosten, zunächst die Zahlung des unstrittigen Teilbetrages.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsabteilung