• Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1375981817000

    Das Du die geänderten Flugzeiten eher wußtest als Dein RV ist hier rechtlich ungefähr "nullkommanull" relevant - entscheidend ist einzigst der Buchungszeitpunkt und ich glaube nicht, daß Du(!) beweisen(!) kannst (die Beweislast liegt bei Dir und einzigst an diesem Zeitpunkt!), daß zum Zeitpunkt der Buchung schon andere Flugzeiten feststanden. Ein gegnerischer Anwalt und der Richter würden in diesem (äußerst unwahrscheinlichen!) Fall zudem (berechtigt!) fragen, warum denn dann die Reise trotzdem so gebucht hast.

    Selbstverständlich steht es Dir frei rechtlich vorzugehen nur solltest Du dabei a) einen Fachanwalt für Reiserecht (Vertragsrechtler und andere brechen sich dabei regelmäßig den fachlichen Finger) bemühen, b) eine RSV haben (und/oder ausreichend Kleingeld und noch mehr Geduld) und c) mit einem eventuell vorhandenen Versicherer vorab zweifelsfrei klären (und Dir bestätigen lassen!) das er Deinem Vorhaben auch folgt und den Rechtsweg unterstützt (und nein, das "muß" er nicht zwangsläufig!).

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • seldako
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    geschrieben 1375982590000

    Nach einem Beschluss vom 17.4.13

    BGH Urteil vom 17.04.2012 - X ZR 76/11

     

    Wenn du Lust hast, kannst du ja mal nachlesen, wie es in diesem Fall war bei Vtours.

    Ich habe die Reise gebucht und wollte nach dem Eingang der Reisebestätigung (immernoch zu den Zeiten wie gebucht) eine Sitzplatzresevierung bei der Fluggesellschaft machen, und siehe da, es war überhaupt kein Flug mit den Zeiten im Umlauf, sondern der, den ich Tage später mit Veränderung zugeschickt bekommen habe.

    Heisst: a) es gab überhaupt kein Flug wie angeboten im vorraus. b) wenn diese Information schon bekannt ist, dann muss der Veranstalter es umgehend an die Reisenden weiterleiten, was sie nicht gemacht haben.

    c) ich denen widerum meinen Rückflug eher, wie sie mir, mitteile, beweist es wieder von vorne, das Informationen die mir zustehen, mir vorenthalten werden.

    Natürlich muss man sich einen Anwalt nehmen mit guten Kenntnissen im Reiserecht, und wie das finanziert wird, ist doch jedem selbst überlassen.

    Zu folge brauche ich keine Geduld, wenn ich alle nötigen Unterlagen meinem Anwalt gebe, und der Rechtsweg seinen Lauf nimmt, kann ich währendessen mein Leben ganz normal weiterleben und schauen wer am Ende Recht bekommt.

    Und d) im Klartext: möchte ich nicht in meinem Entscheidungsrecht, wann und wie ich reisen möchte nicht hintergangen werden. Ich möchte bitte so frei sein, auch entscheiden können, ok, es sind zwar für mich "schlechtere Flugzeiten" aber ich bin bereit oder nicht bereit dieses Reiseunternehmen zu wählen.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1375983180000

    Ich kenne das Urteil ;)

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Malini
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1375984330000

    @seldako,

    nur mal so am Rande (zum eigentlichen Thema hat Holginho ja bereits alles geschrieben):

    Nachdem Du in Deinem Eingangsposting erklärt hast, dass Du das ganze Jahr über auf den Urlaub gespart hast, erscheint mir der Hinweis auf die Anwaltskosten recht schlüssig... Aber selbstverständlich bleibt die Finanzierung Dir überlassen... ;)

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1375984742000

    ...zudem empfiehlt es sich das genannte Urteil komplett(!) zu lesen, in seiner Gesamtheit und den Details zu verstehen(!) -ist ausdrücklich nicht böse, sondern einzigst als Hinweis gemeint!- und in entsprechende Zusammenhänge zu setzen!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • seldako
    Dabei seit: 1374624000000
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    geschrieben 1375985128000

    Fakt ist: auf rechtlicher Sprache:

    ist vorenthalten bestehender Tatsachen dem Kunden gegenüber nicht rechtens

    und unfair sowieso.

    Demnach: wieso sollte ich es einfach so hinnehmen?

  • seldako
    Dabei seit: 1374624000000
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    geschrieben 1375985719000

    Mein Wohnsitz befindet sich genau zwischen Dortmund und Düsseldorf.

    Hätte mir den ganzen Umweg, die Zeit, die Unkosten sparen können, wenn sie mir die Freiheit gelassen hätten wählen zu können.

    Haben Sie aber nicht. Zu dem wie gesagt reise ich alleine mit Kind, was automatisch mit Umständen vorprogrammiert ist.

    Flugzeitenänderungen habe ich schon oft erlebt und akzeptiert, welche im Rahmen oder mit Ausgleich verbunden sind.

    Das ist aber geplante Vortäuschung anderer Tatsachen.

    und das man mit Beschwerdeemails nicht weit kommt, weiss jeder Ottonormalverbraucher.

    Ich brauche keine weiteren Details des Gerichtsbeschlusses, da ich subjektiv an meiner eigenen Buchung vorgehen muss.

    Natürlich bin ich mir dessen bewusst, das es Abstriche geben muss, bei kleineren Reiseunternehmen die Kunden locken wollen.

    Doch interessieren mich meine eigenen Wünsche und Bedürfnisse mehr und wollte nicht mehr oder weniger als das was ich gebucht habe (bzw. mit Abweichungen die im Normbereich liegen).

    :-)

  • Kourion
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    geschrieben 1375986676000

    @seldako

    Meine Frage zu deinen Postings:

    Hast du dem RV nach dem fehlgeschlagenen Reservierungsversuch mitgeteilt, dass es den bei der Buchung aufgeführten Flug d. E. nicht gibt ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • seldako
    Dabei seit: 1374624000000
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    geschrieben 1375987391000

    Flugzeitenänderungen die im Umkreis von ein paar Stunden liegen, können unter Umständen normal sein, bzw. akzeptabel sein (bei mir sind es alleine beim Hinflug über 10 Std.).

    Doch darum gehst doch nicht. Diese abflugzeit ist von vornherein geplant, aber vorenthalten worden. Das verärgert mich.

    Genauso auch der Rückflug.

    Umbuchungen bzw. auch Stornierungen sind mit finanziellen Unkosten für mich gebunden, zu dem habe ich Urlaubstagetechnisch auch nicht sooo einen großen Freiraum (verständlich als berufstätige, oder??!!)

  • seldako
    Dabei seit: 1374624000000
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    geschrieben 1375988034000

    Leute, ihr redet alle so, als würdet ihr für diese Reisegesellschaft arbeiten.

    Macht den Leuten doch Mut und redet, so allwissend ihr seit, welche Rechte der Kunde hat :D   und nicht alles was dagegen spricht.

    Ich habe nichts böses gemacht, sondern nur eine Reise gebucht.

    und Jaaaaa ich habe eine RSV die diesen Fall übernimmt. Wieso soll ich nicht nach meinem Recht suchen ?? Und wieso spricht ihr so wie von der Gegenerseite ??

    Ich bin der Meinung, das man niemandem das Entscheidungsrecht hintergehen darf, und dazu stehe ich auch !!!!!!!!!!!! ;)

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