Das Du die geänderten Flugzeiten eher wußtest als Dein RV ist hier rechtlich ungefähr "nullkommanull" relevant - entscheidend ist einzigst der Buchungszeitpunkt und ich glaube nicht, daß Du(!) beweisen(!) kannst (die Beweislast liegt bei Dir und einzigst an diesem Zeitpunkt!), daß zum Zeitpunkt der Buchung schon andere Flugzeiten feststanden. Ein gegnerischer Anwalt und der Richter würden in diesem (äußerst unwahrscheinlichen!) Fall zudem (berechtigt!) fragen, warum denn dann die Reise trotzdem so gebucht hast.
Selbstverständlich steht es Dir frei rechtlich vorzugehen nur solltest Du dabei a) einen Fachanwalt für Reiserecht (Vertragsrechtler und andere brechen sich dabei regelmäßig den fachlichen Finger) bemühen, eine RSV haben (und/oder ausreichend Kleingeld und noch mehr Geduld) und c) mit einem eventuell vorhandenen Versicherer vorab zweifelsfrei klären (und Dir bestätigen lassen!) das er Deinem Vorhaben auch folgt und den Rechtsweg unterstützt (und nein, das "muß" er nicht zwangsläufig!).