Ok, dank Dir sehr für Deine Antworten. Das Beschwerdemanagement dieses RL scheint, so geschildert, wirklich Schulungsbedarf zu haben.
Davon ab (ich habe mir erlaubt Deine 2 Hotelbewertungen zu lesen) ist hier allerdings m.E. wirklich entscheidend, wie hier was reklamiert wurde. Sind hier "Fehler" gemacht worden, wundert mich ein negativer Bescheid/eine Verweigerung des RV wenig.
Will meinen:
...der bloße Hinweis "Essen ungenießbar" erzeugt ein "müdes Lächeln" bei MA der euren Fall bearbeitet - beweiskräftige Belege über tatsächlich verdorbenes Essen werden dagegen sehr schnell sehr ernst genommen.
..."Bier in Pappbecher" (dies sind zudem (wie auch Plastikbecher) in einigen Hotelarealen durchaus sinnvoll...wer mag schon gerne in Scherben treten?) erzeugt als Beschwerde ebenfalls Heiterkeit - es sei denn, in der Reiseausschreibung wurde ausdrücklich auf z.B. Gläser hingewiesen. Beweiskräftig belegtes dreckiges Geschirr (inkl. Gläser...es gab also doch welche!) dagegen wird durchaus als Reklamation ernst genommen.
Nur um einmal Beispiele zu nennen.
Habt ihr bei eurer Reklamation irgendwelche Forderungen gestellt? In welcher Höhe? ...folgten diese der Frankfurter/Kemptener Tabelle oder waren es von euch eingesetzte "Phantasie"-Werte?