@Petrajetset1
Ich verstehe, dass nicht jeder kaufmännische Kenntnisse hat, deshalb kurz als Erklärung:
Für die Firmen/Unternehmen:
Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer/Einfuhrumsatzsteuer) sind keine Kosten, da Firmen "vorsteuerabzugsberechtigt" sind und die bezahlten und die eingenommen Steuern nach der Umsatzsteuererklärung wieder auf 0 sind.
Für Dich als Kunden bei Fern-(Auslands-)reisen:
Flüge und Leistungen welche im Ausland erbracht werden unterliegen nicht der Mehrwertsteuer ... heute nicht und auch nicht nächstes Jahr. Nachdem du heute 0 % MwSt. zahlst auf diese Leistungen, wirst du nächstes Jahr auch 0 % MwSt. zahlen, da gibt es nichts, was erhöht werden kann.
Solltest du aber innerdeutsch eine Zugreise mit Aufenthalt in einem innerdeutschen Hotel und in diesem mit Verpflegungsleistungen oder sonstigen Leistungen wie Sauna oder Schwimmbadbesuch haben, dann unterliegen diese dem Mehrwertsteuersatz von heute 16% und ab 01.01.07 dem Satz von 19%
Und für alle, welche es dann ganz genau nehmen:
Solltest du aber in diesem innerdeutschen Hotel deine Verpflegung kaufen und diese vor der Tür essen, dann gilt der MwSt. Satz von 7% für Lebensmittel, da dieser nicht erhöht wird.