@joel12 sagte:
Also das habe ich gerade in der Schule angeschaut.
Wenn man mit 16 Jahren schon etwas verdient, darf man dies auch selber ausgeben, auch für einen Flug.
Das heisst also, man darf ohne die Erlaubnis der Eltern fliegen. Ob sie dich dann gehen lassen ist etwas anderss.
Hallo!
Falsch!
Wenn Du unter 18 bist, bist Du nur beschränkt geschäftfähig. Für Deine Ausgaben gilt der sogenannte Taschengeld §. Wenn Du in der Lehre bist kannst etwas mehr ausgeben. Aber eine Urlaubsreise oder der Kauf eines Motorroller fällt definitiv nicht darunter. Sie es einmal positiv. Wenn Du unter 18 bist kannjst Du für Verträge, die man Dir "aufschwatzt" hat, nicht haftbar gemacht werden.