• Sandra78
    Dabei seit: 1155168000000
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    geschrieben 1220460677000

    Hallo,

    ich habe gerade mit unserer Versicherung telefoniert und mich erkundigt, wir sind ja Neutaucher ;-) und mussten uns vorher darum keine Gedanken machen.

    Eingeschlossen sind alle notwendigen Behandlungen, auch in Folge von Tauchunfällen. Speziell die Dekokammer ist dort nicht aufgeführt aber auch nicht ausgeschlossen und darum wäre diese Notfallbehandlung inkl.

    Es ist eine ganz normale Auslandskrankenversicherung für 18€ für uns beide zusammen.

    LG

    Sanda

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  • coral741
    Dabei seit: 1107561600000
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    geschrieben 1220473173000

    Hallo Sandra,

    der Begriff "Tauchunfall" ist m. W. sehr dehnbar. Ein "Unfall" ist ein "von außen eintretendes, unabwendbares Ereignis, welches unmittelbar einen körperlichen Schaden herbeiführt"; z. B. der Biss eines Fisches. Ein Panikaufstieg (durchschießen) aufgrund einer Not- oder Schrecksituation bringt einen - wenn man es überlebt - zwar in die Dekokammer, es ist aber kein "Unfall" entsprechend der Definition, weil man es normalerweise selbst verursacht und das Ereignis somit auch nicht unabwendbar ist.

    Ohne den konkreten Hinweis in den Versicherungsbestimmungen, dass Dekokammerbehandlungen im In- und Ausland mit abgedeckt sind, würde ich der tel. Auskunft so nicht trauen.

    schau mal hier

    Ab dem 2. Beitrag auf der Seite geht es um das selbe Thema. Ein besonderer Hinweis hier nochmal auf den Unterschied zwischen Rettungs- und Bergungskosten.

    Immer Gut Luft

    wünscht

    coral741

    Achte auf die wirklich wichtigen Dinge! Das Leben ist viel zu kurz um es mit Banalitäten zu verschwenden.
  • Sandra78
    Dabei seit: 1155168000000
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    geschrieben 1220475398000

    Hallo coral741,

    ich habe zusätzlich zu dem Telefonat auch noch eine Mail gesendet in der ich um schriftliche Bestätigung bitte. Ich sehe es nämlich grundsätzlich auch so wie Du und nur weil die Dekokammer in den AGB´s nicht ausgeschlossen ist heisst das für mich noch lange nicht das sie eingeschlossen ist. Könnte im Ernstfall " schwammig " werden.

    Sobald ich etwas schriftliches habe werde ich des hier mal posten ;-) Mal gucken was kommt.

    Danke für Deine Info.

    LG

    Sandra

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  • coral741
    Dabei seit: 1107561600000
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    geschrieben 1220652571000

    Hallo Sandra,

    sollen wir 'ne Wette abschließen, dass Du das nicht schriftlich bekommst? ;)

    Grüße

    coral741

    Achte auf die wirklich wichtigen Dinge! Das Leben ist viel zu kurz um es mit Banalitäten zu verschwenden.
  • Sandra78
    Dabei seit: 1155168000000
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    geschrieben 1220702121000

    Hallo Zusammen,

    Coral741, gerne können wir wetten, was wäre denn Dein Einsatz gewesen ;)

    Hier die Antwort unserer Versicherung :

    Sehr geehrter Herr XXXX,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Anliegend erhalten Sie zur Übersicht die allgemeinen Versicherungsbedingungen des Jahres-Reiseschutzbriefes.

    Zu Ihrer gezielten Nachfrage teile ich Ihnen Folgendes mit.

    Im Falle eines Tauchsportunfalles übernimmt die Barmenia die damit in Verbindung stehenden Behandlungskosten.

    Hierzu zählen die Transportkosten zur ambulanten oder stationären Erstversorgung, die Arzt oder

    Krankenhauskosten sowie die Behandlung in der Dekompressionskammer.

    Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so rufen Sie mich an. Gerne beantworte ich Ihre Fragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    XXXXXXX

    LG

    Sandra

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  • coral741
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    geschrieben 1220819412000

    Hallo Sandra,

    da kann ich ja froh sein, dass wir nicht gewettet haben :laughing:

    Hätt ich nicht gedacht und liest sich wirklich gut.

    Aber eigentlich haben sie Dir etwas geschrieben, was jede andere KK auch übernimmt: Nämlich die direkten und indirekten Folgen von Unfällen.

    Ich will das garnicht kleinreden und vielleicht bin ich ja zu skeptisch, aber nach der Formulierung übernimmt die Barmenia die Druckkammerbehandlung "Im Falle eines Tauchsportunfalles". Da ist es plötzlich wieder! Das Wort Unfall (s. mein Beitrag vom 3.9.). Wichtig für eine tauchtaugliche Versicherung ist m. E., dass Dekokammerkosten "immer" und egal warum übernommen werden. Also auch, wenn kein Unfall vorliegt. Bei vielen Tauchern, die in die Kammer müssen, weil sie vielleicht "nur" ein wenig zu schnell aufgestiegen sind, zeigen sich die Symptome erst nach ein paar Tagen. Ich könnte mir vorstellen, dass Du da Schwierigkeiten hast, deine Versicherung von einem Unfall zu überzeugen.

    Nimm doch mal den letzten Satz des Versicherungsherren in Anspruch. Ruf ihn an und frag ihn, wie es denn mit der Übernahme der Dekokammerkosten aussieht, wenn kein Unfall vorliegt. Ich denke, die 50 ct sollte Dir die Gewissheit Wert sein, oder?

    Liebe Grüße

    coral741

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  • chrissi1959
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    gesperrt
    geschrieben 1220878077000

    Hallo,

    ja, kann ich nur bestätigen. Wir brauchen auch keine extra Versicherung fürs Tauchen. Die ADAC - Plus Reiseschutzversicherung, beihaltet bei uns alles was mit Tauchunfällen zu tun hat, inklusive Dekokammer.

    Gruß,

    Chrissi :D :D :D

    chrissi
  • Butsche
    Dabei seit: 1167868800000
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    geschrieben 1220893068000

    Hallo Chrissi1959 und Sandra78

    kurze frage ..

    .. die empfohlene Tiefenbeschränkung ( PADI,SSI,CMAS ) des OWD

    oder CMAS* ist 18 Meter. ( Nachzulesen in den Standards )

    Was macht die Versicherung wenn Du nun statt der 18 Meter

    tiefer unterwegs.. ( sagen wir mal Du bist im Roten Meer, und Du hast ein schönes Wrack auf 30 Meter betaucht. ) Nach dem Auftauchen

    stellst Du nach einiger Zeit fest Du Blends ( Taucherflöhe) oder

    schlimmeres hast. Zahlt dann die ADAC bez. Barmenia.

    die Kammerfahrt ?

    gruss

    Butsche

    Bringt der Winter Eis und Schnee, friert des Bauern kleiner Zeh. Doch der Taucher der sich freut sieht er endlich wohin er taucht.
  • Kidir
    Dabei seit: 1144108800000
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    geschrieben 1220894161000

    chrissi und sandra,

    fragt doch erstmal bei den Versicherungen nach, wie sie denn einen "Unfall" definieren ?!! Butsche hat da schon recht, was ist, wenn nach einem normalen TG Syptome erst nach einiger Zeit auftauchen ? Da reagieren spezielle Tauchversicherungen evtl. schon anders ( siehe meinen Beitrag auf Seite 1) .

  • Butsche
    Dabei seit: 1167868800000
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    geschrieben 1220894926000

    Hai zusammen..

    ..Mir ging es in meinen Beitrag auch um die frage

    wie verhält sich eine Versicherung wenn die

    empfohlene Tiefe nach dem der Sporttaucher hier als Beispiel

    OWD oder CMAS* max. 18Meter ausgebildet worden sind und dann die

    Tiefe überschritten würde.

    Die Max. Tauchtiefe sind ( Publiziert von den versch. Verbänden )

    die bekannten 40 Meter.. wenn dort etwas passieren würde.

    Dieses in bezug auf die Ausbildungs Stufe des Tauchers.

    Wie würden sich die genannten Versicherungen da verhalten ?

    (ab 19 Meter selber schult ) :shock1:

    Das würd mich schon interessieren

    Butsche

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