• Kidir
    Dabei seit: 1144108800000
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    geschrieben 1220896269000

    Butsche, da fängts ja schon an : OWD kann ja auch bedeuten : 100 + TG's, Kaltwassererfahrung, Strömungserfahrung etc. etc. Vielleicht hatte der/ die TaucherIn keine Lust, in Brevets zu investieren, hat aber anderweitig Erfahrung gesammelt !

    Die max. Tiefe sagt nicht zwingend was aus ! Auch auf 18m kommt man, wenn man sich dort lange genug ( ab 50 Minuten) aufhält, auf ne "gute" Sättigung !

    Für mich wäre die Aussage der Versicherung interessant : Unfall ( z.B. abblasender Automat/abruptes Ereignis) versus Tauchdauer/Tiefe/Körperfett !

  • Butsche
    Dabei seit: 1167868800000
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    geschrieben 1220897928000

    Hai Kidir ( schön von Dir zu hören !)

    ich denke das die versicherungen das an den Ausbildungsstufen

    festhalten werden wenn Sie in Regress genommen

    werden sollen. Kann mir nicht vorstellen das die Körperfett ( ab wie viel Gramm) und Anzahl der TG ( ab wie viele ) als Entscheidungsgrundlage in betracht ziehen würden.

    ( Als Taucher gebe ich Dir aber völlig recht das nicht das Brevet zählt,

    sondern nur die Erfahrung !! )

    nur glaube ich das eine Versicherung dieses anders sehen würde.

    (weiß es aber nicht, und würde es auch nicht beschwören weil ich nicht bei einer Versicherung arbeite !)

    PS. ist ein abblasender Automat = ein Unfall, oder eine ungenügende Ausbildung mit dieser Situation umzugehen. ?

    Bestimmt wäre dieses eine Interessante Aussage die dann von der Versicherung zu treffen wäre.

    gruss Butsche

    Bringt der Winter Eis und Schnee, friert des Bauern kleiner Zeh. Doch der Taucher der sich freut sieht er endlich wohin er taucht.
  • coral741
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    geschrieben 1220910792000

    @Chrissi1959 sagte:

    Hallo,

    ja, kann ich nur bestätigen. Wir brauchen auch keine extra Versicherung fürs Tauchen. Die ADAC - Plus Reiseschutzversicherung, beihaltet bei uns alles was mit Tauchunfällen zu tun hat, inklusive Dekokammer.

    Gruß,

    Chrissi

    Hallo Chrissi,

    diese ADAC-Versicherung hab ich auch, aber für etwas Anderes. Und zusätzlich noch eine Versicherung bei Tauchversicherer aqua-med, weil man mir beim ADAC keine Zusicherung der Kostenübernahme geben konnte, falls es sich nicht um einen "Unfall" handelt.

    Hier nochmal eine schöne Definition für den Begriff "Unfall" von der HP eines bekannten Versicherers:

    "Unter Unfall versteht man ganz allgemein die Folgen eines unvorhersehbaren, plötzlichen und im Wesentlichen von außen auf den Körper des Opfers einwirkenden Ereignisses, das zu einer Körperschädigung oder zum Tod führt."

    Ich versuch es jetzt nochmal zu erläutern:

    Im Falle eines zu schnellen Aufstieges mit der Folge einer Druckkammerbehandlung z. B. wegen einer Paniksituation (ersten Hai gesehen, Fini nicht kontrolliert und keine Luft mehr, jemand hat Dir mit den Flossen die Maske vom Gesicht geholt, Salzwasser geschluckt, plötzliche Übelkeit und, und und) übernimmt die Unfallversicherung die Druckkammerkosten nicht, weil es sich nicht um einen Unfall handelt!

    Damit es ein Unfall wird, müssen alle Punkte der Definition gegeben sein:

    - unvorhersehbar und

    - plötzlich und

    - von außen einwirkend und

    - Körperschädigung oder Tod

    Und spätestens bei dem Punkt der Außeneinwirkung greifen hier keine Argumente mehr, weil sich die Stickstoffbläschen, die eine Druckkammer erforderlich machen "im Körper" bilden.

    Das genau sind die Gründe, warum

    a: normale Unfallversicherer natürlich gegen Unfälle und deren Folgen versichern und

    b: es spezielle Tauchversicherungen wie DAN und Aqua-med überhaupt gibt. ;)

    Immer Gut Luft und

    Liebe Grüße

    coral741

    Achte auf die wirklich wichtigen Dinge! Das Leben ist viel zu kurz um es mit Banalitäten zu verschwenden.
  • Sandra78
    Dabei seit: 1155168000000
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    geschrieben 1220918519000

    Meine Güte, nun weiss ich ja gar nicht wo ich anfangen soll zu antworten;-)

    Aber erstmal DANKE für Eure sehr informativen Beiträge, wie ich sehe ist das ganze Thema nicht so einfach und eins bleibt hängen: Es kann im Ernstfall wirklich zur Auslegungssache werden.

    Ich werde versuchen die " Problematik " in Worte zu fassen und dann nochmal eine Mail an die Barmenia schicken, ich halte Euch mit der Antwort natürlich auf den neusten Stand.

    Zu dem Ausbildungsstand. Ich denke schon das sich die Versicherungen dort an den Ausbildungsgrad halten werden und Kosten nicht übernehmen wenn man sich nach seiner Ausbildung nicht richtet. Das fände ich allerdings auch nur eine logische Konsequenz. Darf ich nur bis 18m runter und gehe aber auf 30m ist es Selbstverschulden wenn mir dann was passiert denn dann könnte man mir grobe Fahrlässigkeit unterstellen und das auch zu Recht wie ich finde.

    Habe ich nur einen Rollerführerschein, fahre aber Auto und habe dann einen Unfall zahlt mir das auch keine Versicherung.

    LG

    Sandra

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  • Butsche
    Dabei seit: 1167868800000
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    geschrieben 1220961988000

    Hallo Sandra

    und genau das macht die Aqua-med nicht - Für sie ist die

    Tauchsport grenze von 40 Meter ausschlag gebend - Unabhängig

    von der Ausbildungsstufe !.

    gruss

    Butsche

    Bringt der Winter Eis und Schnee, friert des Bauern kleiner Zeh. Doch der Taucher der sich freut sieht er endlich wohin er taucht.
  • Sandra78
    Dabei seit: 1155168000000
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    geschrieben 1220962469000

    Hallo Butsche,

    das finde ich aber ehrlich gesagt nicht so gut :disappointed:

    Überall woanders muss ich mich auch an meine vorgegebenen Grenzen halten und gerade beim Tauchen wo einem die Überschreitung der Grenzen zum Verhängnis werden kann wird das nicht berücksichtig, versteh ich nicht :frowning:

    LG

    Sandra

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  • Butsche
    Dabei seit: 1167868800000
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    geschrieben 1220963035000

    Hallo Sandra !

    Du hast natürlich recht, Wie heißt es doch " Doch nur innerhalb

    deiner Fähigkeiten und deiner Ausbildung"

    Ich denke aber wenn man dem Taucher Fahrlässigkeit vorwerfen könnte

    hatte man bei Aqua-med auch schlechte Karten ..

    ( auf 40 Meter im kalten Gewässer, mit einer zweiten Stufe und solo Taucher.) :shock1:

    gruss

    Butsche

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  • Kidir
    Dabei seit: 1144108800000
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    geschrieben 1220969579000

    Theoretisch kann man in Deutschland auch ohne Ausbildung tauchen gehn, wenn nicht Auflagen seitens der Gemeinden ( unterdessen z.B. am Starnberger See) oder Besitzer vorhanden sind, darfst Du überall neihüpfen, wo es erlaubt ist. Ohne Brevet und wenn und aber....

    "Doch nur innerhalb deiner Fähigkeiten und deiner Ausbildung"

    Es gibt einige Taucher, die hören nach dem OWD mit dem Plastikkärtchensammeln auf, was aber noch lange nicht heisst, daß sie sich nicht weiterbilden ! Sollen die z.B. nach 500 TG's noch auf 18 Meter rumdümpeln ?! :shock1:

    Und ehrlich gesagt, französische Verhältnisse muss ich hier nicht unbedingt haben, dort ( und in den ehemaligen Kolonien) wird das superstreng geregelt :?

  • LuziFair
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    geschrieben 1222015295000

    Also meine normale private Unfallversicherung, als auch meine normale Auslandskrankenversicherung haben mir ohne Probleme auch schriftlich bestätigt, dass Unfälle beim Tauchen (auch mit Behandlung in der Dekokammer) versichert sind.

    Und dazu gehört auch eine Dekompression.

    Meine Unfallversicherung allerdings nur für "Freizeitsport", also nur wenn ich nicht professionell tauche.

    Da ich das nicht mache, ich bin kein Berufstaucher, sehe ich für mich keinen Bedarf eine extra Tauchversicherung abzuschließen.

    Auch die private Krankenkasse meines Freundes hat es ohne Weiteres schriftlich bestätigt, dass Tauchunfälle mitversichert sind.

    Allerdings ist die Tauchtiefe (bei allen) auch auf 40 m begrenzt. Tiefer sollte man aber sowieso nicht gehen und in Ägypten ist es ja eigentlich nicht mal so tief erlaubt.

    Alles wird gut!
  • Kidir
    Dabei seit: 1144108800000
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    geschrieben 1222016290000

    Luzi, in Ägypten sind schon 40m erlaubt. Sonst dürfte ja keiner mehr runter z.B. zur Thistlegorm. Und so, wie sich da die Taucher auf die Flossen treten :laughing:

    30m ist dann eher ne Basen-Interne Regelung.

    Auf den Malediven sind allerdings 30 m gesetzlich festgelegt !

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