• hollerie
    Dabei seit: 1229644800000
    Beiträge: 541
    geschrieben 1444424437000

    Der von Rey zitierte Fall wurde vom Kläger ja gewonnen, der Vertrag wurde aufgelöst und die Zahlungen erstattet, das spricht eher für eine Klage. Ohne Kenntnis des/der Verträge kann man allerdings vorab nichts Definitives sagen. Letzten Endes ist die Frage, ob man Zeit, Geld und Nerven hat, den Fall durchzustehen. Ein Informationsgespräch mit einem kundigen Anwlat könnte aber nicht schaden.

  • big-cartman
    Dabei seit: 1212278400000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1445970572000

    Also ich habe das gleiche Problem wie hier beschrieben  :disappointed:  Da ich aber Rechtschutz habe habe ich direkt einen Anwalt eingeschaltet und habe da leider keine guten NACHRICHTEN.

    Ich kopiere hier mal die letzte Mail die ich von meinem Anwalt in Spanien bekommen habe.

    in vorbezeichneter Angelegenheit dürfen wir Ihnen den gegenwärtigen Sachstand wie folgt erläutern.

     

     

    In diesem Zusammenhang dürfen wir Ihnen mitteilen, dass wir bereits die Grundbuchinformationen erhalten haben. Abgesehen von der seitens der Verwaltung verhängten Registersperre haben wir festgestellt, dass seitens der Firma Turventa die obligatorischen Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2009 bis 2014 nicht beim Handelsregister eingereicht worden sind, was die Haftbarmachung des Geschäftsführers Herrn Krause unterstützen könnte. Ebenso haben wir feststellen können, dass es auf den Namen von Turventa und dessen alleinigen Geschäftsführer Herrn Siegfried Krause keine Liegenschaften gibt, weshalb wir seine Zahlungsfähigkeit und die etwaige Zweckmäβigkeit einer Haftbarmachung ebenfalls in Frage stellen. Des Weiteren haben wir feststellen können, dass die Sozialversicherung diverse Ansprüche gegenüber dieser Firma iHv. von mehr als 20.000 € hat, wobei diese Forderung für uneinbringlich erklärt wurde.

     

     

    Des Weiteren dürfen wir Ihnen mitteilen, dass wir in unserer Kanzlei einige weitere Anspruchserhebungen gegen Turventa führen. In zwei Fällen, in denen seitens der Mandanten in Übereinstimmung mit den jeweils unterzeichneten Verträgen noch Zahlungen zu leisten waren, hat jeder dieser beiden Mandanten ein Schreiben von Turventa erhalten, mit der Bitte die ausstehende Zahlung auf ein Konto eines Dritten (die Fa. Trendema, S.L.) vorzunehmen. Wir haben Nachforschungen angestellt und in Erfahrung gebracht, dass es sich um ein relativ neues Unternehmen handelt. Die Gesellschaftsgründung der besagten Firma erfolgte mit notarieller Urkunde am 17.07.2014, wobei Herr Siegfried Krause sowohl der alleinige Geschäftsführer als auch der alleinige Gesellschafter ist. Diese Tatsache bestätigt unsere Befürchtungen in Bezug auf den etwaigen Zusammenbruch und die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens Turventa, S.L. Dieses Verhalten von Herrn Krause könnte sogar eine strafbare Handlung hervorheben, wenn festgestellt würde, dass -wie es scheint- Geldmittel beiseite geschafft werden, um zu versuchen den Gläubigern zu entgehen.

     

     

    Selbstverständlich sind wir derzeit damit befasst sämtliche Mandanten über diese Umstände zu informieren, damit jeder Mandant eine geeignete Entscheidung für seine Interessen treffen kann.

     

     

    Das Problem liegt darin, dass ein obsiegendes Urteil für Sie keinen groβen Nutzen hätte, wenn dieses in der Praxis danach nicht vollstreckt werden kann. Alles deutet darauf hin, dass die Situation in einem Konkursverfahren enden wird und wahrscheinlich sogar ein fahrlässiger Konkurs eröffnet würde. Die Nichteinreichung der Jahresabschlüsse beim Handelsregister und die nicht erfolgten Zahlungen (mehr als drei Monate) bei der Sozialversicherung wären im Prinzip hierfür ausreichend. Dem wäre noch die mutmaβliche missbräuchliche Verwendung von Geldern hinzuzufügen, um die Gläubiger zu umgehen. Das Problem ist dahingehend, dass das Konkursverfahren ziemlich viel Zeit in Anspruch nehmen würde, wobei sich dieses noch weiter hinauszögern würde, wenn auf Grund dieses Sachverhalts ein Strafverfahren gegen Herrn Krause geführt wird (Aussetzung auf Grund strafrechtlicher Vorfrage). Zudem ist es recht wahrscheinlich, dass Sie das Geld nicht zurückerlangen werden oder zumindest nicht den gesamten Betrag. Dem hinzuzufügen wären die Kosten für die Vollmacht zzgl. der Haager Apostille sowie auch die Unannehmlichkeiten, die sich anlässlich des Gerichtsverfahrens ergeben (etwaige Aussagen, usw.). Ja mehr noch, beinahe wäre ein etwaiges Strafverfahren die beste Möglichkeit das Geld zurückzuerlangen, was jedoch wahrscheinlich mit einigen Unannehmlichkeiten -mehr als in einem Zivil- oder Konkursverfahren- verbunden wäre (Aussage in der Ermittlungsphase und Ladung für das spätere Gerichtsverfahren). Deckungszusagen von Rechtsschutzversicherungen umfassen aber derartige Tätigkeiten im strafrechtlichen Bereich normalerweise nicht und im Hinblick auf den Ihrerseits erlittenen Vermögensschaden würde es sich für Sie nicht lohnen die Kosten für diese Tätigkeiten zu übernehmen, insbesondere wenn es keine eindeutigeren Erfolgschancen für eine Eintreibung des Geldes gibt. Wie bereits erläutert, ist es möglich, dass es sich nicht lohnen wird weiter fortzuschreiten. Ihr Vermögensschaden würde sich auf 1.890 € und ggf. auf den Betrag für die Flugtickets und die Reservierung des Mietwagens belaufen. Sollten Sie letztendlich die Flugtickets verwendet und den Mietwagen gemietet haben, würde es sich schwierig gestalten, dass diese Kosten als Schadenersatz anerkannt würden. Und obschon es sich um einen erheblichen Betrag handelt, wissen wir nicht, ob Ihnen dies ausreichend erscheint, damit es sich für Sie lohnt weiter fortzuschreiten. Diesbezüglich dürfen wir Sie bitten uns Ihre Entscheidung mitzuteilen.

     

     

    Andererseits dürfen Ihnen mitteilen, dass unseren Nachforschungen zufolge DVDTRV mit dem Unternehmen Dividi Travel, S.L. übereinstimmen sollte, deren Geschäftsführer zwei Herren namens Franz Schindl und Youcef Zahzah wären. Uns ist nicht bekannt, ob Herr Krause mit diesem Unternehmen anderweitig verbunden ist.

     

     

    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Auskünften dienlich gewesen zu sein. Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

     

     

    Für tipps oder fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

  • daniel2512
    Dabei seit: 1336780800000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1447695760000

    Diesen Leuten von Turventa gehört das "Handwerk" gelegt. Wir haben in Santa Ursula erlebt, wie sie älteren, unbeholfenen Menschen gegenübertreten. Die Art dieser

    Mitarbeiter ist sehr arrogant und überheblich. Und wenn sie dann noch hören, wie sich die

    Mitarbeiter untereinander austauschen, kommt einen die Galle hoch. Am schrecklichsten benahm sic h der "Chef" vom Ganzen!

  • almoehi77
    Dabei seit: 1451433600000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1451515215000

    Hallo Miteinander,

    meine Eltern bleiben scheinbar auch auf Ihren Kosten von 1800 Euro sitzen. Habe kürzlich nochmal etwas Druck per Mail machen wollen. Darauf kam folgende Antwort.

    Sehr geehrte Fam. XXXXXXX

    wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass die Firma Turventa S.L.U. in Konkurs gehen wird.

    Der Geschäftsführer der Fa. Dividi-Travel S.L./DVDTRV ist am 30. August 2015 plötzlich und für uns alle unerwartet an einem Herzinfarkt verstorben. Die Fa. Dividi-Travel S.L./DVDTRV (ein spanischer Reiseveranstalter) war für die Fa. Turventa S.L.U. das Bindeglied zum Hotel La Quinta Park und hat mit diesem Hotel alle erforderlichen, vor allem buchungstechnische Maßnahmen, nahezu 8 Jahre lang zu unserer vollsten Zufriedenheit abgewickelt. Zudem hat diese Firma für uns treuhänderisch die Zahlungen von unseren Kunden entgegengenommen. Die eingegangenen Zahlungen sollten dann jeweils für Hotelbuchungen an das Hotel und für die entstandenen Aufwendungen an die Fa. Turventa S.L.U. weitergeleitet werden.

    Wir sich nach dem Tod des Geschäftsführers herausstellte war die Fa. Dividi-Travel S.L./DVDTRV in Millionenhöhe verschuldet.

    Zahlungen an uns blieben aus und das Hotel stellte auf Grund der gegebenen Umstände die Zusammenarbeit ein. Dies hat zur Folge, dass die Fa. Turventa S.L.U. keine Buchungen mehr für das Hotel entgegennehmen kann. Auch bereits bestätigte Buchungen für die kommenden Monate sind davon betroffen. Eine Hotel-Ersatzbeschaffung für die Kunden ist nicht möglich, da dafür nun die liquiden Mittel fehlen.

    Es ist klar, dass Sie, sehr geehrte/r Kunde/n unser Vertragspartner sind und Sie Ansprüche gegen uns haben. Jedes Gericht wird Ihnen das auch bestätigen und Ihnen Recht geben.

    Die Fa. Turventa S.L.U. ist aber ohne nennenswerte Vermögenswerte und zahlungsunfähig. Vielmehr stehen durch diese Umstände auch bei der Fa. Turventa S.L.U. noch Verbindlichkeiten zu Buche.

    Es liegt natürlich alleine in Ihrem Ermessen, ob Sie gerichtlich gegen die Fa. Turventa S.L.U. vorgehen. Sicher wird Ihnen das zuständige Gericht in Spanien Recht geben. Sie werden Ihr Recht aber nicht umsetzen können. Vielmehr entstehen weitere Kosten die von der Fa. Turventa S.L.U. nicht bezahlt werden können.

    Die gesamten Umstände bedauern wir zutiefst und entschuldigen uns dafür.

    Mit freundlichen Grüssen

    Administrador/Geschäftsführer

    Turventa S.L.U.

    Was für ein Hohn.... Würde am liebsten diesen Herrn Krause hinter Gitter bringen.... auch wenn es jetzt noch etwas kostet. Macht jemand mit ?

  • Holmes&Watson195
    Dabei seit: 1452470400000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1452537097000

    Hallo, als Betroffene haben wir im November 2015 persönlich in St. Ursula bei der lokalen Polizei gegen die zu dieser Zeit schon geschlossene Firma TURVENTA S.L.U. Anzeige erstattet sowie bei der Tourismus-Behörde und beim Kundenschutz-Büro weitere, recht hartnäckige Recherchen unternommen. Das hat dazu geführt, dass am 09.12.2015 ohne Vorankündigung auf unser deutsches Konto unsere beiden im Dezember 2014 und im März 2015 durch Bankeinzug geleisteten Zahlungen vollständig unter der Bezeichnung "Storno" zurücküberwiesen wurden! Die Überweisung erfolgte durch die in St. Ursula ansässige Firma "Dividi Travel S.L.", die für TURVENTA den Zahlungsverkehr durchgeführt hatte. Allen Betroffenen ist also zu empfehlen, umgehend von dieser Firma ebenfalls ein "Storno" erfolgter Bank-Einzüge anzufordern. Dabei sollten die Details der seinerzeitigen Einzugsvorgänge dokumentiert werden, am besten durch die jeweils eigene deutsche Bank. Hier die Details der Firma: DIVIDI TRAVEL SL, C/ Doctor Perez, Centro Comercial Maria Victoria, 38390 - (Santa Ursula) - Santa Cruz De Tenerife, Telefon: 922304628, Administrador Solidario FRANZ SCHINDL, Administrador Solidario ZAHZAH YOUCEF. Weitere Einzelheiten auf folgender Website:

    http://www.infocif.es/ficha-empresa/dividi-travel-sl

    Dort gibt es auch ein Email-Formular. Viel Glück!

  • ugraf61
    Dabei seit: 1444262400000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1453135659000

    Hallo Holmes&Wotson,

    vielen Dank für den Tip,werde es ebenfalls versuchen

    mfg

    Uwe

  • Calo16
    Dabei seit: 1453161600000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1453235667000

    Tenerifa - Turventa

    Hallo Holmes&Watson, ugraf61,

    danke für den Hinweis mit der Webseite. Ich komme da aber nicht weiter bzw. finde das erwähnte E-Mail Formular nicht. Kann mir jemand helfen???

    Danke

    Frank

  • Holmes&Watson195
    Dabei seit: 1452470400000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1453244167000

    Auf der Website http://www.infocif.es/ficha-empresa/dividi-travel-sl gibt es unten einen Link. Der heisst: "Contactar con la empresa". Darauf klicken, dann kommt das Formular hoch für den "Kontakt mit dem Unternehmen"! Im Textfeld sollten dann die Details der jeweiligen Bankeinzüge mit Datum etc. angegeben und ein Storno wegen nicht erbrachter Leistung verlangt werden, d.h. Rücküberweisung auf das Konto, von dem der Bankeinzug erfolgte. Aber sicherer wäre es, dieses Verlangen mit Kopien der Bankvorgänge per Brief an die angegebene Adresse zu schicken, mit einer für den Empfänger deutlich markierten Zweitschrift an:

    Policia Municipal

    Ayuntamiento de Santa Ursula

    Tenerife

  • hollerie
    Dabei seit: 1229644800000
    Beiträge: 541
    geschrieben 1453272776000

    Sicherheitshalber sollte man für den Postweg ein Einschreiben mit Rückschein ausfüllen, das der Empfänger unterschreiben und an den Absender zurûckschicken muss. Ein normales Einschreiben hat keine rechtliche Gültigkeit.

    Viel Glück!

  • Didi's Welt
    Dabei seit: 1485588065275
    Beiträge: 1
    geschrieben 1485588493255

    Hallo Homes,

    sind Sie noch online hier...? Ich habe eine Frage. Wir streiten uns in ähnlicher Form mit denen rum. Unser Anwalt hat uns geraten nach weiteren "Betroffenen" zu suchen und so bin ich auf diese Seite gestoßen. Wäre sehr schön wenn Sie sich kurz hier melden würden.

    Gruß

    Dieter

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!