Stand: 24.02.2017
Aufgrund unserer bei der lokalen Polizei in St. Ursula im November 2015 erfolgten Anzeige gegen den Inhaber der Fa. Turventa wird jetzt die spanische Justiz aktiv. Hier in Norddeutschland überbrachte uns heute ein Polizeikommissar das Ersuchen eines Amtsgerichtes in Orotava über das ... folgt amtliche Übersetzung aus dem spanischen Originaltext ... "Recht gemäß Artikel 109 und 110 der spanischen Strafprozeßordnung zu informieren, um im Verfahren teilzunehmen, im Verfahren zu intervenieren, mittels der Ernennung eines Anwaltes und Prozeßvertreters von freier Nominierung oder der Offizialverteidigung, um mit den gehörigen Zivil- und Stafklagen vorzugehen, oder nur Zivil- oder Strafklagen, wie es dem Opfer angemessen ist. Dieses Recht soll vor dem Ende der Untersuchungsphase im Strafverfahren, das in diesem Amtsgericht behandelt wird, ausgeübt werden. Das Opfer soll auch darüber informiert werden, dass auch wenn er nicht als Partei erscheint, die Staatsanwaltschaft mit der entsprechenden Zivilklage des Schadenersatzes oder der entsprechenden Entschädigung vorgehen wird, ausgenommen, wenn das Opfer ausdrücklich darauf verzichtet oder in einem separaten Verfahren klagen möchte."
Aus dem im Rahmen einer Amtshilfe aus Spanien an die deutsche Polizeidienststelle übermittelten Ersuchen wird nicht klar, ob das Amtsgericht in Orotava nur auf die von uns vor Ort ergangene Anzeige reagiert oder ob es weitere Anzeigen berücksichtigen wird.
Ich werde am kommenden Montag, 27.02.2017, bei einer Einladung zu diesem Vorgang in der hiesigen Polizeidienststelle möglicherweise Aktenzeichen und weitere Details des bevorstehenden Gerichtsverfahrens in Orotava erfahren und danach an dieser Stelle mitteilen können. Betroffene, die sich bereits juristisch beraten lassen, wäre zu empfehlen, sich damit eventuell über ihren Rechtsbeistand in das Verfahren einzuklinken.
Holmes&Watson