• studentinnn
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    geschrieben 1279060219000

    ich werde keine fakes kaufen, hatte ich doch geschrieben...

    weder ich noch meine freundinnen stehen auf fakes.

  • SurabayaJohnny
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    geschrieben 1279067009000

    @studentinnn sagte:

    ich werde keine fakes kaufen

    Viiiiel Glück! :laughing: ;)

    Gruß

    S.

    Man entdeckt keine neuen Erdteile, ohne den Mut zu haben, alte Küsten aus den Augen zu verlieren.(A.Gide)
  • bernhard707
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    geschrieben 1279067493000

    Du meinst die 'da kann man doch nicht Nein sagen Situation?' :laughing:

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • palme30
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    gesperrt
    geschrieben 1279077033000

    @studentinn:

     

    Die Geschichten mit "....kannst mir XY vom Urlaub mitbringen"...hab ich mir schon lange abgewöhnt - wenn sie was wollen, sollens selber hinfahren und sich das kaufen......und daheim gäbe es dann lange Gesichter, wenn man nicht haargenau den Geschmack des "Auftraggebers" getroffen hat. :p ...und außerdem hat man doch selber schon soo viel Zeugs dabei, daß man gar keinen Platz mehr für andere Mitbringsel hat.....und Ärger mitm Zoll für andere Leute geht ja überhaupt nicht....da kauf ich lieber meinen Zigarettenvorrat, da bin ich dann wenigstens selber schuld, wenn sie mich erwischen..... :laughing:

    Wie gut, daß mich keiner denken hören kann:)))
  • dragomar
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    geschrieben 1279107749000

    genau, kann ich palme30 nur 100% zustimmen, aber als Rucksackreisender eh unmöglich, es sei denn, man kauft die 11.Tasche als Reisetasche, wo man die anderen 10 reinpackt.

    Und dann noch die Zeit, da such ich doch lieber was schönes für mich....

     

    Ne, mal ehrlich, 10Taschen? Wär mir auch zu riskant. Und wenn Du keine Fakes kaufen willst, wie willst Du denn dann unter den 430 Euro's bleiben?

     

     

    Es gibt Menschen, die müsste man von der Steuer absetzen können. Als außergewöhnliche Belastung!!!
  • ronjaT
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    geschrieben 1279114093000

    Das frag ich mich auch! Ich habe eine wunderschöne Lederhandtasche auf Koh Phangan gesehen, ein tolles Teil, handgearbeitet zum Schnäppchenpreis von nur 9000.- Baht :shock1: !

  • bernhard707
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    geschrieben 1279115208000

    ...die Du aber sicherlich nicht dafür bezahlt hättest :kuesse: . Mit dem Preis für 5 davon wären auch die 430 beim Zoll kein Prob gewesen, oder? ;)

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • ronjaT
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1279121048000

    War dann doch etwas über meiner Preisvorstellung Bernhard ;)

  • Düren
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    geschrieben 1279134343000

    Ich denke sie meint Plastiktaschen.

    Was zum Thema Fakes. MEine Frau wollte unbedingt so eine "Authentic BAg" haben.

    Sie hat den Zoll einfach angemailt wie es sich verhält wenn man so was dabei hat.

    Es kam sogar ne vernünftige Antwort. Fakes von Markenherstellern sind - unabhängig vom Wert - verboten einzuführen. Also auch nicht eine Tasche  und auch nicht zum Eigengebrauch.

    Bevor jetzt grosser Protest kommt - wenn man an korrupte Zollbeamte garät dann lassen die einen damit auch durch. Aber wenn sie ihren Job richtig machen dann wird das Teil geschreddert - unabhängig vom Wert.

    Schon mal die Trigema Werbung gesehen?

    Sie beobachten Dich
  • ronjaT
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    geschrieben 1279136616000

    Quelle Zoll.de:

     

    Nachgeahmte bzw. gefälschte Produkte dürfen grundsätzlich nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Dies trifft ausnahmslos für kommerzielle Sendungen zu. Bei privater Nutzung gibt es eine Ausnahmeregelung zu beachten.

    Im Reiseverkehr schreitet die Zollbehörde bei gefälschten Waren unter folgenden Voraussetzungen nicht ein:

    Die Waren haben keinen kommerziellen Charakter,

    die Waren werden im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt und der Warenwert der Gesamtsendung (alle Waren) beträgt bei:

    See- und Flugreisenden nicht mehr als 430 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland) Personen, die auf einem anderen Verkehrsträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn) nicht mehr als 300 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland) Personen unter 15 Jahren unabhängig vom gewählten Verkehrsträger nicht mehr als 175 Euro.

    Es dürfen sich allerdings im Hinblick auf Art und Menge der gefälschten Waren, der Person des Beteiligten oder aufgrund sonstiger Umstände keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Falsifikate für den gewerblichen Verkehr bestimmt sind. Ergeben sich Anhaltspunkte für einen kommerziellen Charakter, wird die Zollbehörde unabhängig von den Wertgrenzen tätig.

    In der Praxis treten immer wieder Probleme auf, ab welcher Menge oder welchem Wert die Waren einen kommerziellen Charakter besitzen. Dafür können aber keine eindeutigen Regeln aufgestellt werden. Vielmehr muss der Zollbeamte für jede einzelne Sendung eine neue Entscheidung treffen. Dies erfolgt aufgrund seiner konkreten Feststellungen in dem betreffenden Einzelfall.

    Übersteigt der Wert der Gesamtsendung die entsprechenden Wertgrenzen, wird jede Fälschung unabhängig davon, ob ein kommerzieller Charakter vorliegt, einbehalten.

    Im Postverkehr gibt es keine Ausnahmeregelung. Sollte die Sendung auch nur einen gefälschten Artikel beinhalten, wird die Zollbehörde tätig.

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