• Markee
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    geschrieben 1453143155000

    Hallo,

    es tut mir Leid, diesen Thread wieder aus der Versenkung zu haben; ich hab mir hier recht viel durchgelesen, bin aber nicht fündig geworden, deshalb muss ich nochmal nachhacken:

    Ich habe vor, 41 Tage lang Thailand und Vietnam zu bereisen. Ankunft ist in Thailand, dort werde ich ca. 25 Tage verbringen, dann nach Vietnam weiterreisen und dort herumreisen. Mein Rückflug geht jedoch wieder von Bangkok aus, weshalb ich von Vietnam nach Bangkok fliege und von dort eben weiter nach Deutschland. Dies stellt nun meine zweite Einreise dar. 

    Ich würde gerne wissen, ob ich mit dem 30 Tage Visum davon komme, da ich bei der zweiten Einreise einen direkten Weiterflug vorweisen kann.  Oder nützt es mir was, wenn ich direkt bei der ersten Einreise den weiterflug nach Vietnam vorweisen kann?

    Ich würde gerne um das 180 Tage, beliebig häufige Einreise -Visum herimkommen.

    Können Sie mir weiterhelfen?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

    Markus

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1453144182000

    Erstmal herzlich willkommen im Forum und bei uns ist das du die uebliche anrede.

    Ich gehe mal davon aus dass du einen Deutschen Pass hast. Dann benotigst du kein Visa sondern nur einen bestaetigten Flug nach Vietnam.

    Du gehst zur Passkontrolle und bekommst in BKK einen Stempel mit dem du bis zu 30 Tage in Thailand bleiben darfst. Bei deiner zweiten Einreise, auf deinem Rueckweg nach Deutschland, funktioniert dies genau so.

  • ElNin0
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    geschrieben 1455136233000

    Hallo zusammen

    Ich werde mich bald um das neue 180-Tage-Touristen-Visa bemühen.

    Ich bin Schweizer Staatsbürger und werden es demensprechend im Thailändischen Generalkonsulat in Zürich beantragen.

    Für die Nachweise wird nebst dem Vermögensnachweis hier auch eine "Arbeitsbestätigung" in der Liste aufgeführt. (Link: Visum)

    Da es sich um das Touristen-Visa handelt, ist natürlich die Arbeitsbestätigung im Heimatland gemeint. Kann ein Visa-Antrag abgelehnt werden, wenn man nicht bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist? Schliesslich geht es um ein 6-Monate-Visa und nicht viele Arbeitgeber begrüssen unbezahlten Urlaub über eine solche Zeitspanne.

    Danke & Gruss

    ElNin0

  • ElNin0
    Dabei seit: 1455062400000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1458927929000

    Meine Frage währe immernoch aktuell  ;)  (Beitrag oben)

    Hat da jemand schon Erfarung gemacht?

    Danke & Gruss

    ElNin0

  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1458931733000

    Ich kann Dir Deine Frage zu diesem Punkt nicht final beantworten, aber versuche Dir mal meine Sicht der Dinge zu schildern.

    Ein Visumantrag kann immer abgelehnt werden und das muß meines Wissens noch nichtmal begründet.

    Aber bisher haben wir mit dem Thaikonsulat hier und den Einreisebeamten in Thailand nur gute Erfahrungen gemacht und ich denke, sie verlangen damit eine Arbeitsbestätigung zum Zeitpunkt des Antrages und nicht über die Rückkehr hinaus. Solltest Du diesen haben, sehe ich keine größeren Probleme.

  • DerCaveman
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    geschrieben 1458949075000

    Die Voraussetzungen fuer das neue 180 Tage gueltige Touristenvisum fuer beliebig viele Einreisen sind durchaus deutlich strenger als sie es frueher fuer das Touristenvisum/2 Einreisen waren. Zudem gilt Zuerich allgemein als sehr streng.

    Grundsaetzlich wird tatsaechlich eine Arbeitsbescheinigung verlangt. Nun gibt s aber auch beispielsweise Sebstaendige, Freiberufler, Privatiers u.s.w., die gar keinen Arbeitgeber haben, der ihnen eine solche Bestaetigung ausstellen koennte. Wie bei diesen verfahren wird, muesstest du mit der thail. Botschaft in Zuerich ggf. selbst abklaeren. Moeglicherweise geht es dann auch mit einem entsprechend hohen Vermoegensnachweis (der dann aber wohl sehr deutlich ueber den ohnehin verlangten 7.000 Franken liegen muesste).

  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
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    gesperrt
    geschrieben 1458953901000

    Wenn es der Caveman schon nicht genau weiß, bleibt wohl nur der Weg nach Zürich, wäre interessant hier mal den Ausgang zu erfahren.

    OT

    Unter 20000 € Rücklagen, würde ich eh kein halbes Jahr Auszeit in Thailand oder überhaupt nehmen.

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1459009869000

    Bei meiner Frau werden fuer die Ausstellung eines Touristenvisums sogar 4 Kopien der Arbeitsbescheingung gefordert. Da sie nicht arbeitet koennen wir diese natuerlich auch nicht bringen.

    Ein hoherer Vermoegensnachweis wurde, zumindest bisher, trotzdem nicht gefordert und es gab bisher auch nie ein Problem bei der Visaerteilung. Wobei wir ihre Antraege im GK Frankfurt abgeben. Keine Ahnung ob es in Zuehrich eventuell anders gehandhabt wird.

  • DerCaveman
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    geschrieben 1459063305000

    Nur um es noch einmal deutlich anzumerken: Hier geht es um das neue Touristenvisum fuer beliebig viele Einreisen innerhalb von 6 Monaten. Bei dem herkoemmlichen Touristenvisum fuer 1 Einreise und einen Aufenthalt von max. 60 Tagen (vor Ort einmalig um 30 Tage verlaengerbar) sind die Anforderungen deutlich geringer.

    Wenn wir erfahren, wie Zuerich den vorliegenden Fall behandelt hat, wissen wir lediglich, wie Zuerich den vorliegenden Fall behandelt hat. Ob die das morgen in einem aehnlichen Fall genauso machen werden, wissen wir dann aber noch lange nicht. Erst recht koennen wir daraus natuerlich auch keine Rueckschluesse auf andere thailaendische Auslandsvertretungen ziehen. Da hat jede ihre eigenen Regeln. Was in Zuerich so gemacht wird, kann in beispielsweise Berlin schon wieder ganz anders gemacht werden und in beispiesweise Singapur wieder ganz anders.

    Dumm ist halt nur, dass man sich die jeweilige Auslandsvertretung nicht aussuchen kann. Fast jedes andere Visum kann bei jeder beliebigen thailaendischeen Auslandsvertretung beantragt werden (auch bei Honorarkonsulaten),  das hier gewuenschte hingegen nur bei der Botschaft oder einem Generalkonsulat im Heimatland.

  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1459087377000

    Bist Du da sicher mit der freien Wahl? Wir wollten mal ein Visum für das Schwiemo in Frankfurt beantragen und damit nen Besuch bei Freunden verbinden, vorher angerufen und die klare Ansage bekommen, daß für uns als NRWler Essen zuständig sei und wir auch da hin müssten.

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