doch, da muss ich Dir widersprechen. Wenn ich z.B. bemängele, das es am Strand eines Hotels keine Liegen gibt, dann ist das kein Mangel an sich wenn bekannt ist das es sich um ein Naturschutzgebiet handelt und dort keine Liegen stehen dürfen. Hätte man vorher mal den Reisefüher oder den Katalog gelesen dann kann man sich darüber nicht beschweren.
Oder aber der Gast beschwert sich, das der Strand nicht vorhanden war - obwohl vorher zu lesen war das es keinen Strand gibt. Da geht es nicht um subjektiv oder objektiv. Recht hast Du wenn es um die Einrichtung der Zimmer geht. nicht aber wenn Dir der Baustil plötzlich nicht gefällt obwohl auf der HP des Hotels das Gebäude abgebildet ist.
Falsch wird es in dem Moment, wenn man Dinge bemängelt die von Anfang ausgeschlossen war. Ich bemängele ja auch keinen fehlenden Pool wenn ich vorher weiss das das Hotel keinen Pool hat.
Gruss
Merz