... es geht immer mehr ins lächerliche ! Leider !
Und leider glauben den Ernst dieser lediglich wohlgemeinten Hinweise ein Teil der hier mitlesenden Farangs erst, wenn sie wirklich in der Falle (Polizeigewahrsam) sitzen.
In Zukunft posten wir also noch die Links zu den thailändischen Tageszeitungen, wo es geschrieben steht. Zumal ja Thai von jedem Farang sooo problemlos verstanden wird!
Da solltet ihr doch froh sein, dass solche Deutschen, die hier leben und die Sprache verstehen, Euch auf mögliche Fallen aufmerksam machen.
Übrigens stehen diese von uns zu Eurem unbeschwerten Aufenthalt in Thailand geposteten Hinweise auch genaus so im thailändischen Ausländer-Gesetz.
Sollen wir jetzt deswegen noch thail. Gesetze (in Thai verfasst) posten, damit ihr uns wirklich glaubt?
Inzwischen funktioniert übrigens auch das neue Computer-Netzwerk, über das die Polizei sehr direkten Zugriff auf die Gäste-Anmeldungen der Hotels und alle Daten hat.
Leider wird ja heute alles und jedes in D in Frage gestellt und das Nachdenken beginnt immer erst, wenn das Kind wirklich tief im Brunnen liegt.
Sanook, befor ich den nächsten Farang mit seinem Pass aus dem Polizei-Knast hole, trinken wir darauf zusammen eine Flasche "Blend 285".
So viel Spass muss sein .......!
Trotdem habe ich mir eben noch die Mühe gemacht, und die deutschsprachige offizielle Quelle hierzu herausgesucht:
Auswärtiges Amt - Reise und Sicherheitshinweise Thailand
Zitat 1:
Ausweispflicht
Reisende sind verpflichtet stets ihre Ausweise mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai durchgeführt. Eine Kopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird. Bei Identitätskontrollen in Diskotheken, Bars oder Massagesalons können auch Urinproben genommen werden, um die Einnahme unerlaubter Drogen zu testen.
Zitat 2:
Rechtsschutz
Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen n i c h t den deutschen rechtsstaatlichen Vorstellungen. Bei Straffälligkeit wird auf die Gefahr langer Untersuchungshaft, teurer und oft unzureichender anwaltlicher Vertretung sowie harter Haftbedingungen hingewiesen.
Jede Verurteilung wegen einer Straftat (auch Bagatellen) in Thailand führt n a c h Verbüßung der Strafe zu einer Abschiebung und einem unbegrenzten Wiedereinreiseverbot.
Die ewigen Besserwisser sollten besonders mein Zitat 2 Satz für Satz und Wort für Wort lesen!
Nun schreibt, was ihr wollt, von verschiedenen wurde sachlich auf alles zu Beachtende hingewiesen, zumal ich all dies aus eigener Anschaung kenne.
(... ich weiss, als nächstes kommt nun die oberblöde Frage, wie lange ich schon in Thailand eingesessen habe , ist ja klar....)