Ein Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:
Reise Teilnahme Minderjähriger
a) Eine Anmeldung Minderjähriger muss von diesen und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigen unterzeichnet werden.
Sofern in der jeweiligen Ausschreibung keine anderen Altersstufen angegeben sind, gelten folgende Mindestteilnahmealter:
1) für alleinreisende Jugendliche innerhalb der EU 16 Jahre, außerhalb der EU 18 Jahre.
2) in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenden reisende Kinder oder Jugendliche innerhalb der EU 12 Jahre, außerhalb der EU 14 Jahre.
Es können jedoch sogar noch weitere Ausnahmen in Bezug auf Mindestalter gemacht werden, wenn entsprechend pädagogisch geschulte Betreungspersonen mitfahren.
Am besten schaust du mal selber im JSG nach.
Urlaub im Ausland ohne Eltern
Die gesetzliche Vertreterin/der gesetzliche Vertreter der Minderjährigen/des Minderjährigen bestimmt deren/dessen Aufenthaltsort, soweit die Pflege und Erziehung der Minderjährigen/des Minderjährigen dies erfordert. In der Regel bestimmen daher die Eltern einer Jugendlichen/eines Jugendlichen, ob sie/er alleine verreisen darf.
Im Ausland gelten die Jugendschutzgesetze des Urlaubslandes. Um bei möglichen Kontrollen Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Eltern der Jugendlichen/dem Jugendlichen eine schriftliche Bestätigung mit ihrem Namen, ihrer Adresse und Telefonnummer mitgeben, mit der sie erklären, dass sie mit der Reise einverstanden sind. Dieser Bestätigung sollten eine Kopie der Geburtsurkunde der Minderjährigen/des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Die Erlaubnis eines Elternteiles genügt.
Informationen über das Jugendschutzgesetz des Urlaubslandes werden bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes bereit gestellt.
HINWEIS Auf den Seiten des ÖAMTC finden sich Muster für die Einverständniserklärung.
TIPP Die e-card, oder für Reisen außerhalb der Krankenkasse. Auf den Seiten des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger finden sich Links zur Urlaubskrankenscheinbestellung bei verschiedenen Sozialversicherungsträgern.