Es ist angebracht, dass sich die Medien bei derartig katastrophalen
hygienischen Mängeln einschalten.
Um derartiges nachhaltig zu unterbinden, sollte man das Hotel
und Veranstalter erfahren.
Richtig, nicht jeder kann sich ein 5-Sterne-Hotel leisten (paralraid) Ego;
Jeder leistet sich im Rahmen seiner Möglichkeiten einen Urlaub, deshalb
ist es lange nicht rechtens für einen günstigen Urlaub (nichts, außer Ärger, Bakterien und-. Auf jeden Fall nicht Dreck und Bakterien - die Kategorie ist eine Frage der Ausstattung.
Würde die Anlage vom Veranstalter von Zeit zu Zeit in Augenschein
genommen, könnte so etwas nicht entstehen oder würde nicht im Katalog angeboten.
Die Veranstalter stellen ihre Angebote derart positiv dar. Auch uns
entsprachen einige 4-Sterne-Hotels nicht. In diesen Fällen wechselten
wir sofort das Hotel auf unsere Kosten und manches Mal mit viel
Aufwand, weil sich die Reiseleitung nicht bemühte.
Für den Reisenden ist es schwierig vor Ort eine Reklamation durchzu-
setzten. Die Reiseleiter weigern sich, schriftlich vorgelegte Mängel zu
unterschreiben, das hat System. So hat man bei Rückkehr aus dem
Urlaub keine Chance vom Veranstalter eine Entschädigung zu erhalten. Selbst vorgelegte Fotos und Angabe vom Zeugen werden nicht anerkannt.
Bekannte hatten u.a. eine Reklamation, weil sie von ihrem Hotel zum Strand über 100 Treppen hatten und beide etwas gehbehindert waren.
Sie konnten nicht zum Strand. Gäbe es im Katalog einen Hinweis oder es wäre erkennbar, sie hätten dieses Hotel nie gebucht. - Der Reise-
Veranstalter wußte nichts von Treppen, erkannte weder dies noch anderweitige Mängel als Reklamation an. Man bedankte sich für den Hinweis bezüglich der Treppen und wolle dies im nächsten Katalog ergänzen. Bis heute (2 1/2 Jahre später) findet man im Katalog (von N.....mann) für das Long Beach Hotel in Pattaya (Thailand) keinen
Hinweis auf viele Treppen, bzw. einen Vermerk für Gehbehinderte nicht
geeignet. Da muss man keine Absicht vermuten, dies ist absichtlich.
Mit einem lapidaren Hinweis in den Bedingungen, dass "nach Drucklegung des Kataloges, Baustellen nicht ausgeschlossen werden können", schließen die Veranstalter diesbezügl. Reklamations-Haftung aus.
Eine entgangene Urlaubserholung/-entspannung wird nicht entschädigt.
Spätestens bei Buchung im Reisebüro sollte allerdings eine Informationspflicht bestehen, wenn zwischenzeitlich Baustellen sind.
Die Reiseveranstalter sind durch Ihre Bedingungen und die Handhabung der Reiseleiter vor Ort -immer auf der sicheren Seite-.
In den Hotelbewertungen sollte man zusätzlich die Reise-Veranstalter zu bewertung aufnehmen.
Medien bitte dranbleiben - und Reisende über unzumutbare Zustände, genau wie über Fehlverhalten von Reise-Veranstaltern weiterhin informieren.