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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1496445308844

    Um die wenigen Anhalte, die chrisu555 beigetragen hat zu berücksichtigen:

    Gibt es tatsächlich ein weiteres Testament muss das von ihm aufgefundene erst durch den angeblich Begünstigten angefochten werden, ansonsten entfaltet sich daraus keine Wirkung und ist der Sohn als einziger Hinterbliebener Alleinerbe.

    Ein Sparbuch kann entgegen der Behauptung des neunmalklugen Tribünendandys durchaus vererbt sein und reicht allein eine Vorlage desselben durch einen Dritten keineswegs zur Erhebung irgendwelcher Ansprüche. Vielmehr muss ggf. der Anspruchsteller seine Berechtigung nachweisen, beispielsweise mit der Eröffnungsniederschrift eines (gültigen!) Testaments.

    Ausnahme: Der Anleger hat den Sparbetrag bereits bei Einrichtung des Kontos wirksam an den Dritten verpfändet. Selbst dann kann der Dritte nicht verfügen ohne rechtmäßigen Nachweis seines Anspruchs.

    Vermutlich hat es keinen Sinn für chrisu555 den obskuren Investitionen nachzurennen - vor allem sollte er sich weitere Kosten ("Wertsteigerung", "Ablöse") unbedingt klemmen.

    Die Bevollmächtigung eines Anwalts scheint nicht möglich, also einfach Strafanzeige erstatten und abwarten ...

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  • chrisu555
    Dabei seit: 1495868503310
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    geschrieben 1496829641107

    Wo kann ich eine Anzeige erstatten,da die Händler in der Türkei wohnen.Die deutsche Polizei hat mich zu einem Anwalt geschickt.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1496830654993

    ...das wird Dir ein entsprechender Anwalt nach Durchsicht aller Unterlagen sagen können.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1496880319330

    Es gibt keine klassische örtliche bzw. sachliche Zuständigkeit für die Aufnahme von Strafanzeigen.

    Über die örtliche und sachliche Zuständigkeit macht sich die Staatsanwaltschaft Gedanken, wenn sie den Sachverhalt zur Anklage bringen will.

    Das scheint für diese Causa nicht wahrscheinlich, weshalb die Bevollmächtigung eines Anwalts empfohlen wurde.

  • chrisu555
    Dabei seit: 1495868503310
    Beiträge: 11
    geschrieben 1496904991402

    Der Anwalt sieht keine Aussicht auf Erfolg ,da zu langwierig und kostspielig.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1496935600299

    Dann liegt es spätestens nun an Dir zu entscheiden, ob Du dieser Aussage folgst, oder Du Dich in das entsprechende Risiko begibst und trotzdem aktiv wirst. Ohne Anwalt wirst Du m.E. aber vermutlich auf jeden Fall auf voller Linie scheitern...hier kann Dir m.M.n. jedenfalls niemand helfen.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1496938666195

    Die Aussage des Anwalts betrifft sicherlich ein zivilrechtliches Verfahren - dem räume ich ehrlich gesagt auch keine Chance ein.

    In einem strafrechtlichen Verfahren könnte man hingegen die Herausgabe der mystisch preisgesteigerten Teppiche und evtl. des Sparguthabens erwirken.

    Im Übrigen hat die Polizei eine Anzeige wegen Betrugs immer aufzunehmen, Ausnahmen gibt es nur bei bestimmten offenkundig strafrechtlich völlig irrelevanten Sachverhalten (z.B. eine Anzeige gegen Helene Fischer wegen Körperverletzung durch Gesang). Da muss man einfach hartnäckig bleiben und sich bitte nicht belatschern lassen mit der Argumentation, das Ermittlungsverfahren würde so oder so eingestellt.

    Zum einen entscheidet darüber die Staatsanwaltschaft, zum andern handelt es sich hier nicht um einen Maschendrohdzaun.

    Hingegen sind - immer vorausgesetzt, ich verstehe die etwas wenig strukturierte Berichterstattung korrekt!? - enorme Summen bezahlt worden für eine Ware, die noch gar nicht ausgehändigt wurde / deren Existenz überhaupt fraglich ist und für die vielmehr noch eine weitere enorme Summe gefordert wird, bevor an eine Aushändigung zu denken ist.

    Für den Sohn wäre immerhin interessant zu erfahren, ob diese Teppiche existieren und evtl. Zertifikate einen Wert belegen, der irgendwie plausibel ist im Hinblick auf die vereinnahmten Geldbeträge. Das Verhalten des Händlers kann - soweit geschildert - durchaus als Anfangsverdacht für ein Betrugsdelikt gewertet werden, ergo sind Ermittlungen aufzunehmen.

    Ebenfalls ist es nicht ausgeschlossen, dass bereits weitere Betroffene Strafanzeige erstattet haben, womit das gefürchtete mangelnde "öffentliche Interesse" an einer Strafverfolgung nicht mehr drohen würde.

    Natürlich kann hier keiner "helfen", ich halte es aber schon für möglich, dem Betroffenen Möglichkeiten zur Gegenwehr aufzuzeigen.

    Soweit wurde er offenbar von unmotivierten Polizisten an einen unmotivierten Anwalt weitergereicht, dessen einzig hervorhebenswerte Handlung war, bezüglich der Kosten und Aussichten eines zivilrechtlichen Verfahrens kein Blatt vor den Mund zu nehmen, bzw. keine Dollarnoten in die Augen ...

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