• HC-Thapsus4ever
    Dabei seit: 1492429141241
    Beiträge: 60
    geschrieben 1496946756398

    Hallo vonschmeling Super geschrieben :thumbsup::ok_hand:

  • chrisu555
    Dabei seit: 1495868503310
    Beiträge: 11
    geschrieben 1496960830513

    Ich(Sohn) besitze 5 Teppiche,die etwa 1/5 vom Originalkaufpreis wert sind. Mein Vater hat unter anderem 3 Teppiche für 36.000 gekauft mit jährlicher Verzinsung von 7 Prozent auf den Kaufpreis und Rückkaufgarantie nach 7 Jahren. Die Registrierung bei Sothebey für einen Teppich 8.500€.Wertsteigerung für einen Teppich jedes 2.Jahr 47.600€ wird ab 2010 ausgezahlt .Teppich ist 170.000€ wert,tatsächlich 300.000€(Teppich ,Macht der Ewigkeit).Es müssen Scheckkarten für die Wertsteigerung bezahlt werden 2800€+590€ Karte hat 5 Jahre Gültigkeit.Es wird ein Sparbuch in der Türkei eingerichtet mit Vollmacht des besagten Teppichhändlers. Jetzt 263.000€ auf dem Sparbuch ,für Deklaration sind 15.780€ zu überweisen .2.340€+497€ Notargebühr für Vollmacht sind zu bezahlen.Wenn ich(Sohn) mitbeteiligt werden würde sind 11.800€ zu zahlen. Wenn mein Vater stirbt bekommt der Staat das Geld .Ich müsste mit registriert werden. ich habe versucht es etwas verständlicher darzustellen.Ich weiss es fehlen noch viele Details.Momentan sollen laut besagten Teppichhändler 640.000€ auf dem Sparbuch ,Konto? sein.Es wäre nur eine Rate zu bezahlen,dann wäre alles erledigt. Da der Mann in der Türkei ist ,nicht nach Deutschland kommen will,sein Facebookprofil (eines davon) gelöscht hat wird es schwer werden ihn ausfindig zu machen,bzw. irgendwelches Geld zu bekommen.

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
    Beiträge: 3209
    geschrieben 1496989381444

    Das Sparbuch gibts nicht, genausowenig den Superteppich. Die Gebühren für Dich als Sohn sind nur weitere Versuche Euch Geld zu entlocken.

    Jede weitere Bemühung bedeutet, schlechtem Geld gutes hinterher zu werfen.

  • PeterBusch
    Dabei seit: 1341878400000
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    gesperrt
    geschrieben 1496989993086

    @chrisu555 sagte:

    .Momentan sollen laut besagten Teppichhändler 640.000€ auf dem Sparbuch ,Konto? sein.Es .

    Schau noch mal genau nach sind sicher 64.000.000,- stimmts?:sunglasses:

  • chrisu555
    Dabei seit: 1495868503310
    Beiträge: 11
    geschrieben 1496996416820

    Nein,der Händler hat mir das so am Telefon gesagt(640.000€)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1496997549816

    Sorry, chrisu555 - aber nach meiner Ansicht wird es immer unübersichtlicher ... :flushed:

    Dein Vater ist gestorben, du bist der alleinige Erbe - weshalb sollte das Eigentum am Geld deines Vaters an den Staat übergehen?

    Ist das so testamentarisch verfügt? Wer hat dir diese grotesken Gebühren genannt?

    Die Sache stinkt zum Himmel!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Thapsus4ever
    Dabei seit: 1492429141241
    Beiträge: 60
    geschrieben 1496998532621

    Was für ein "Wirrwarr"...hier wird sich ständig nur im Kreis gedreht und es kommt am Ende nix zielführendes raus...sollte noch Eigenkapital da sein, dann erstmal `nen jungen Anwalt nehmen, der ganz am Anfang steht und POWER hat...ratsam wäre es auch, eine Detektei einzuschalten, die mit Rechtsangelegenheiten in der Türkei Erfahrung hat und eine mittlere 4-stellige Summe sollte für "Trinkgelder" in der Türkei vorhanden sein. Und nun könnt Ihr mich steinigen:smile:

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1497010315532

    Ich hab bisher folgendes verstanden:

    Vater kaufte in der Türkei 5 überteuerte Teppiche, die nun im Besitz des Sohnes sind .

    Des Weiteren kaufte er angeblich einen gant wertvollen Teppich, der in der Türkei verblieb und zahlte jährlich dafür 7% Zinsen auf die Kaufsumme und einen gewissen Betrag für die Wertsteigerung per "Scheckkarte" (was immer das bedeuten soll).

    Meine Fragen dazu:

    Warum bezahle ich für etwas das mir gehört Zinsen und Wertsteigerung?

    Hatte der Vater überhaupt die finanziellen Mittel - vom Wissen ganz zu schweigen - solche Geschäfte zu tätigen?

    Können die Zahlungen an den Teppichgangster in den Kontounterlagen oder ähnlichen nachvollzogen werden?

    Wusste Chrisu von dem Anlagemodell vor dem Tod des Vaters oder kam der Teppichgangster erst danach mit den guten Nachrichten um die Ecke und versucht den Sohn im Nachhinein mit einer Methode a la Nigeria Connection zu erleichtern?

    Irgendwie ist der Fall immer noch nicht nachvollziehbar geschildert.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1497031514985

    Ich hab das jetzt ungefähr 19x gelesen und komme über die Erkenntnis "5 überteuerte Teppiche gekauft" kaum hinaus ... :worried:

    Offenbar wusste chrisu555 von der Existenz einer Vereinbarung, wurde er doch nach seiner Aussage von einem Banktermin zwischen Vater und Händler ausgeschlossen.

    Ebenfalls offenbar konnte er der Polizei einen Betrugsverdacht nicht darlegen, weshalb er an einen zivilrechtlichen Anwalt verwiesen wurde, der ihm von einer Verfolgung abriet.

    Es ist nicht verboten, überteuerte Ware an naive Erwerber zu verhökern, existiert jedoch nicht einmal ein Dokument, welches wenigstens die Existenz eines in Ratenzahlungen zu erwerbenden Gegenstandes nachweist, ist ein Anfangsverdacht zu betrügerischem Handeln durchaus gegeben.

    Einige groteske Vereinbarungen obendrein:

    Im Todesfall des Vaters fällt das Ersparte dem türkischen Staat zu? Wie das - gibt es darüber ein Dokument? Man kann die Vorlage strafrechtlich erzwingen.

    Wie kann eine Wertsteigerung eines (bestenfalls!!) künstlerischen Gegenstandes linear ermittelt werden, der üblicherweise von zig anderen Parametern beeinflusst wird und in den wenigsten Fällen linear verläuft?

    Okay, verlangen kann man viel, und wenn sich einer findet der zahlt - wohlan! Trotzdem riecht das dann nach Betrug und man kann strafrechtlich einreden.

    Mir kommt da die Causa mit dem Teppich in den Sinn, der vererbt und von einem Auktionator mit 900€ in den Katalog gesetzt wurde.

    Auf der Auktion wurde er für some 20K € verkauft und schließlich für 7 Mio bei Christie´s versteigert ... die Erbin bekam keinen Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen.

    Soviel nur zu den Risiken und Nebenwirkungen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Dandy77
    Dabei seit: 1286409600000
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    geschrieben 1497942137686

    @chrisu555  Da ich zwei Wochen gesperrt war, komme ich erst jetzt zu einer Antwort.

    Das Ganze war von Anfang an auf Betrug aus.

    vonschmeling schrieb auf Seite 16: "Ein Sparbuch kann entgegen der Behauptung des neunmalklugen Tribünendandys durchaus vererbt sein und reicht allein eine Vorlage desselben durch einen Dritten keineswegs zur Erhebung irgendwelcher Ansprüche. Vielmehr muss ggf. der Anspruchsteller seine Berechtigung nachweisen, beispielsweise mit der Eröffnungsniederschrift eines (gültigen!) Testaments."

    Dazu ein Anmerkung: Das Sparbuch ist ein „qualifiziertes Legitimationspapier“ im Sinne des § 808 (1) Satz 1 BGB. Es handelt sich um eine Urkunde, bei der der Schuldner nur an den Inhaber zu leisten braucht. Sparbücher geben den Namen des Gläubigers an, werden aber mit der Bestimmung ausgegeben, dass die versprochene Leistung an jeden Inhaber bewirkt werden kann. Einfach mal unter Legitimation und Sparbuch googeln.

    Der Leser mag nun selber urteilen, wer "neunmalklug" ist. Das ein Sparbuch nicht vererbt werden kann, habe ich im Übrigen nie behauptet.

    Das mit dem Sparbuch und der Legitimation ist aber auch stark Institut-abhängig. Manche Banken verlangen trotzdem eine Legitimation, wenn ihnen die Sache "spanisch" vorkommt. Da das Ganze aber als Betrug ausgelegt ist, werden die Betrüger schon ein dementsprechendes Institut gewählt haben. Außerdem ist auch noch eine Vollmacht erteilt worden. Ich will gar nicht weiter auf rechtliche Probleme eingehen (Wie ist das Geld auf das Sparbuch eines ausländischen Institutes gekommen? Handelt es sich um Schwarzgeld? Wie wurde die Geldwäsche-Kontrolle umgangen...)

    Es gibt eine Rechtsanwalt-Firma, die ist Experte für "Teppich-Betrügereien" Der Link dazu ist http://www.gencer-coll.de/de_verbraucherschutz-trkei.html . Falls der Link wegen Werbung gelöscht werden sollte, googele bitte unter Teppichtrick, Türkei und Verbraucherschutz.

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