@szach sagte:
Auch als türkischer Ehemann darf er nur nach Deutschland, wenn die deutsche Ehefrau nicht Hartz IV bezieht.
Nein, der Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhaltes wird nur noch beim Familiennachzug zum ausländischen Ehegatten (also z.B. bei einem in Deutschland lebenden Türken mit türkischem Pass) verlangt!
Die Meinung hierzu erspare ich uns allen...!