• UteEberhard
    Dabei seit: 1185840000000
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    gesperrt
    geschrieben 1246456242000

    Die spätere Abwicklung/Rückerstattung in Deutschland bei Privat-Patienten ist in der Tat anders. Ich habe mich aber in meinem Beitrag nur auf die gesetzlich Versicherten beschränkt.

     

    Aber die Abrechung in der Türkei ist immer gleich. Dort ist der Tourist immer Privat-Patient. Egal wie er in Deutschland versichert ist. Die Behandlung in der Türkei (wie auch in vielen anderen Ländern) erfolgt nur gegen cash. Moderne Privatkliniken akzeptieren aber auch Kreditkarten.

    Gruß

    Hans

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • UteEberhard
    Dabei seit: 1185840000000
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    gesperrt
    geschrieben 1246456750000

    @Alika

    In der Türkei ?

    Welcher Reiseveranstalter ?

    Welche Versicherung ? (Der Reiseveranstalter ist nicht selber der Versicherer !)

    Welche deutsche (gesetzliche ?) Krankenversicherung.

    Ich "schere nicht alles über einen Kamm". Ich habe die Abwicklung über die Auslandskrankenversicherung dargestellt (z.B. ADAC). Du machst allerdings keine vollständigen Angaben. Somit ist eine Beurteilung des von Dir geschilderten Sachverhaltes nicht möglich. 

    Meinen Beitrag von 09:43 Uhr hättest Du sorgsamer lesen müssen. Darin habe ich aufgeführt, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch eine direkte Abrechung mit der Klinik möglich ist.

    Gruß

    Hans

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • ingridjohanna
    Dabei seit: 1172880000000
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    geschrieben 1246469465000

    Lieber Hans, bevor du wieder dein dir gottgebenes Wissen als ureigenst darstellst..andere zum besserlesen deiner Posting animierst..

    wir hatten schon 2 mal das Vergnügen einen Arzt in der Türkei und auch eine Hals -Nasen- Ohrenarztklinik aufzusuchen..

    Mit dem Auslandskrankenschein deiner Krankenkasse wird nur in sehr, sehr wenigen Fällen abgerechnet..

    Vielerorts muss man den Arzt, in der Türkei, wie als Privatpatient aus eigener Tasche ,gegen Quittung bezahlen.. Zuhause wird dieser Beleg z.B. bei der AOK eingereicht.. Falls man keine Zusatzauslandskrankenversicherung (gibt ja sehr viele Anbieter dafür) abgeschlossen hat , erstattet den vollen Betrag ---die Krankenkasse..

    !! Hat man aber eine Zusatzversicherung, zahlt die Hälfte die AOk und ein Duplikat der Rechnung wird an die Zusatzauslandskrankenversicherung geschickt, die den Rest dann erstattet. Bzw, aufs Konto überweist..

    so, und wenn du mir jetzt unterstellst das das nicht stimmt, auch gut ,

    denn wir haben das 2mal machen müssen.

    lg

    warten auf den nächsten Urlaub!!
  • Alika
    Dabei seit: 1144713600000
    Beiträge: 868
    geschrieben 1246470475000

    @hans

    Pardon - hier sind wir ja im Türkei Forum. War mir durch das neue "Outfit" bei HC nicht bewusst. Also - es handelte sich um eine Reise an die Costa del Sol mit dem Reiseveranstalter xxxx. Dort sind grundsätzlich alle Versicherungen und sogar das Parken am Flughafen im Reisepreis mit enthalten.

    Ich möchte den RV hier nicht nennen, da HC keine Vereinbarung mit ihm hat (ich hatte mich schon mit dem HC-Team sachkundig gemacht).

    Schönen Abend und reg' Dich ab -

    Alika

    Wenn der Weg schön ist, lass' uns nicht fragen, wohin er führt!
  • sonderpreis2000
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    geschrieben 1246471353000

    Hallo ingridjohanna,

    Deine Aussage ist nicht ganz richtig.

    Die AOK, wie auch alle anderen Krankenkassen, erstatten die Ansprüche, die Du in Deutschland als Kassenpatient ebenfalls erstattet bekommen hättest.

    Unabhängig davon ob eine Auslandsreisekrankenversicherung besteht oder nicht.

    Fall 1 keine Auslandsversicherung: Die gesetzliche KV erstattet gemäß Gebührenordnung. Den Rest hast Du selber an "der Backe"

    Fall 2 es beseht eine Auslands KV: Die Rechnung zunächst bei der gesetzlichen KV einreichen (vorher Kopie fertigen). Den Erstattungsbescheid (wird gemäß Gebührenordnung erstattet) mit einer Kopie der Rechnung an die Auslands-KV schicken. Von dort wird dann der Restbetrag erstattet.

    Fall 3 behandlung einer Erkrankung, die bereits in Deutschland vorhanden war: Vorher die Reise bei der gesetzlichen KV anmelden. Von dort wird eine Kostenübernahmeerklärung zugesendet, aus der die Formalitäten und die Erstattungssätze hervorgehen. Die Rechnungen, nach der Rückkehr an die KV schicken, zwecks Erstattung. Viele Auslands-KV erstatten keine Kosten von Behandlungen und Medikamenten, wenn die Erkrankungen bereits im Heimatland vorlagen.

     

    Immer wieder FEBEACH!!
  • ingridjohanna
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    Beiträge: 2773
    geschrieben 1246472929000

    Danke Sonderpreis, du hast es bestens erklärt...

    so lasse ich mich sehr gerne verbessern..

    lg

    warten auf den nächsten Urlaub!!
  • *Vievien*40w
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    geschrieben 1246476607000

    @Alika sagte:

    @hans

    Pardon - hier sind wir ja im Türkei Forum.

    Schönen Abend und reg' Dich ab -

    Alika

     

    Jawohl... im Türkeiforum!

    Und ab wieder ins Airlineforum etc. ....Muss nicht auch hier noch sein...ich kann es mittlerweile nicht mehr hören etc. lesen.

    Sorry, war wohl jetzt OT...aber musste mal sein. Andre sehen das bestimmt genauso wie ich!

    Auch wir andere User haben Meinungen und pers. Erkenntnisse zwecks Reisen gemacht (die wir gerne hier kuntun möchten und dürfen).

    Vievien

  • muschelsucherin
    Dabei seit: 1206057600000
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    geschrieben 1246479064000

    @UteEberhard sagte:

    3.) @ingridjohanna

     

    Dein Beitrag zu Kostenerstattung ist inhaltlich falsch. Du musste die Kostenerstattung vollständig bei der Auslandskrankenversicherung geltend machen. Es erfolgt keine anteilige Rückvergütung von Deiner gesetzlichen Krankenkasse und kein weiterer Ausgleich über eine Zusatzversicherung. Die Auslandskrankenversicherung ist keine Zusatzversicherung. Alle Angaben gültig für Deutschland. Die Regelung für z.B. A und CH kann ich nicht beurteilen.

    Gruß

    Hans

     

    @UteEberhard

    wir haben auch die Rechnung bei unserer Krankenkasse eingereicht, die Kasse hat einen Teil der Rechnung bezahlt. Soviel, wie die Kasse auch in Deutschland für die Behandlung bezahlt hätte, den Rest haben wir bei der Auslandsversicherung geltend gemacht.

    Du brauchst auch nicht hinterfragen :

    Krankenkasse / Auslandsversicherung 

    Wir haben es so erlebt.

    Gruß

    Muschelsucherin

  • *Vievien*40w
    Dabei seit: 1160870400000
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    geschrieben 1246479852000

    Auch der muss hin und wieder mal was Essen..... Sonst käm bestimmt sofort ne Retoure seinereiner!!! Aber aus Erfahrung ...kann es net lange dauern....*übelst*

    Weiter so....Thema interessiert bestimmt einige von uns Türkei-Urlauber!

  • ZenQi93
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    geschrieben 1246487013000

    Hallo miteinander,

    wir waren vor 3 Wochen in der Türkei und leider musste ich auch zum Hotelarzt und anschliessend ins Krankenhaus. Die Hotelärzte gehen eigentlich grundsätzlich auf Nummer sicher, heißt wenn in diesem Falle die Rückenbeschwerden vom Hotelarzt nicht in den Griff zu bekommen sind, weist er einen in die Klinik ein. In meinem Falle war es das Aspendos Hospital (habe Auslandskrankenversicherung). Die Klinik hat eine eigene Homepage, auf der zu erkennen ist, mit welchen Hotels sie zusammenarbeiten. Die Kostenübernahme hat die Klinik selbst geregelt, musste ich mich gar nicht darum kümmern. Habe nur mein Kärtchen für die Auslandskrankenversicherung vorgezeigt. Musste 1 Nacht dort verbringen (super Service, Einzelzimmer, wie im Hotel, super freundliches Personal, Dolmetscher steht zur Verfügung). Am nächsten Morgen war auch schon das Fax von der deutschen Versicherung in der Klinik für die Kostenübernahme. In der Klinik gibt es ein sog. MVZ, also mehrere Fachärzte vor Ort: vom Internisten bis HNO-Arzt bishin zum Orthopäden, alles da. Die fahren auch einen wieder zum Hotel zurück. Alles super organisiert. Also man möchte sich ja nicht die "schönsten Tage des Jahres" im Krankenhaus vorstellen, ich hatte da auch so meine Bedenken. Allerdings ist es schön zu wissen, wenn mal etwas passiert, egal welcher Art, ist man dort gut aufgehoben.

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