• Günter/HolidayCheck
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    geschrieben 1503762675440 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    @vonschmeling sagte:

    Meeting Point ist meines Wissens ein Transferdienstleister - was sollen die mit einem neuen Rückflug zu tun haben?

    Nicht ganz richtig, Meeting Point ist momentan auf Platz 1oder 2,der Incoming Agenturen, die für den deutschen Markt in der Türkei tätig sind (das wechselt immer hin und her mit Diana) ---. Meeting Point ist eine sehr gut laufende Beteiligung von FTI*

    (Daneben gibt es Diana Travel (Thomas Cook ),vermutlich aktuell die Nummer Zwei ----und Tantur eben (TUI)

    Insofern wären die Meeting Pointler sicher über den Begriff Transferdienstleister nicht glücklich:smirk: Das eine in der Branche schon sehr bekannte-und -wie an der Spitzenpostition erkennbar -erfolgreiche Incoming Agentur.

    Macht aber die Geschichte nicht besser, klar.

    *5 vor Flug gehört zur FTI Group.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1503764695102

    Ihr habt natürlich vollkommen Recht (Günter und Sokrates), ich hab mich sehr unpräzise ausgedrückt (Asche auf mein Haupt!).

    Als selten pauschal Reisender hab ich´s nicht so mit Reiseleitung und Incoming Agentur, Sokrates - und du hattest überdies "der deutschen Sprache mächtig" geschrieben, was mich zusätzlich verwirrte. Aber auch du hast Recht - sicherlich wäre die Incoming Agentur der geeignete Ansprechpartner für die Khalidas gewesen, deren Probs sich nun hoffentlich buchstäblich in Luft aufgelöst haben.

    Übrigens habe ich mit Meeting Point zufällig sehr angenehme Erfahrungen gemacht (ich saß versehentlich in deren Transferbus, während mein Privatransfer mit dem klimatisierten Daimler lichthupend hinter uns her fuhr ...) und leiste daher doppelt Abbitte für meine unpräzise Begriffswahl.

    @doc3366

    "Angemessen" bedeutet: Buchung bei einer Linienfluggesellschaft in der vorgesehenen Klasse; imho hat ein Fluggast Anspruch auf die Kostenerstattung einer eigenmächtigen Buchung, wenn der Veranstalter (bzw. seine Erfüllungsgehilfen) mehr als 12h nicht mit Rückreiseinformationen meldet. So schwierig kann eine Alternative von AYT nach STR nicht zu finden sein, ausgenommen bei den Khalidas handelt es sich um eine 15köpfige Sippe, die auf einen gemeinsamen Flug besteht ... :wink:

    Hoffen wir mal, dass es die t.o. nicht mehr juckt, jedoch kann so ein Ereignis ja im Grunde jeden treffen, und dann ist es hifreich zu wissen, welche Maßnahmen zu ergreifen wären.

    Darüber hinaus haben die Reisenden Anspruch auf eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04, sofern der Abflugort in der EU liegt oder es sich um eine EU basierte Airline handelt (auf Khalidas trifft das nicht zu, sie können jedoch ihre Auslagen mit dem Veranstalter oder der TK abrechnen gem. MÜ).

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Khalida
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    geschrieben 1503772858074

    Entschuldigt bitte, wir haben gestern gegen 18 Uhr endlich eine Information erhalten. Haben für den 26.08 einen Ersatzflug erhalten:

    Abholung heute (26.08) um 03:35 Uhr

    Flug AYT- IST 07:50 Uhr

    IST-MUC 12:00 Uhr

    Rail-Fly Ticket von München zur Weiterfahrt

    Wir sind also mit der S Bahn von MUC zu München Hbf, dann mit nem ICE nach Stuttgart Hbf um dann mit der S Bahn nach STR zu kommen wo unser Auto geparkt war.

    Wir sitzen also gerade im Auto zum Heimatort.. der von STR noch 1:15 Std. entfernt Ist. ich bin seit 02:30 Uhr auf den Beinen. Entschuldigt bitte wenn mein Hirn nicht alles In rechtschreibfehlerfreien Deutsch wiedergeben kann. Ich sitze tatsächlich grade im Auto während mein Mann und Heim fährt.. wir mussten den Parkplatz nachzahlen und sind einfach nur noch durch im Kopf.

  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1503774657139

    Danke für die Rückmeldung und kommt erstmal gut an, auch wenn die ganze Nummer sicherlich ärgerlich und stressig war!

  • Khalida
    Dabei seit: 1259366400000
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    geschrieben 1503780691856 , zuletzt editiert von Khalida

    Kein Thema, ja die EU-Fluggastverordnung hilft uns leider nicht. Das weiß ich. Im Übrigen sind wir nur 1 Ehepaar welches gerne wieder direkt nach stuttgart geflogen wäre anstatt den ganzen Samstag mit der Heimreise beschäftigt zu sein. :-(

    Der einzige direkte Kontakt zur Reiseleitung war der spontane Anruf abends bei uns im Zimmer als wir schon am schlafen waren da die erste Abholung für 1:45 Uhr geplant gewesen war. Dies hatten wir noch um 19 Uhr vor dem Abendessen der Rückreise- Liste entnommen. Knapp 3 Stunden später gab es keine Rückreise mehr.

    Ab da an gingen wir wie gesagt auf unsere Rezeption zu. Die rief morgens um 09 Uhr Meeting Point an. Man sagte der Rezeption, dass es noch keinen neuen Rückflug gäbe.

    Ich hatte dann im laufe des Tages selbst erfolglos (siehe Eingangspost) versucht die Reiseleitung zu erreichen aber außer die Emergency Nummer war nur eine WhatsApp Nummer für Ausflüge angegeben. In meiner Sorge hatte ich dort auf Englisch auch was geschrieben aber nie eine Antwort erhalten.

    Ich nehme mal an das für Rezeption auch nur gewartet haben bis am späten nachmittag dann die E-Mail mit den neuen Papieren kam. Da hatte unsere Rezeprion uns sofort auf dem Zimmer angerufen, dass es endlich Info gab.

    Wir haben bei unseren Status-Rundgängen dann mal gefragt was mit unserem Zimmer ist, denn Checkout ist bis 12 Uhr. Das Hotel hat uns bis zur neuen Abholung voll drin behalten, mit All-in Bändchen. Ob da im Hintergrund Gespräche wegen der Kosten liefen weiß ich nicht. Mit mir direkt hat ja keiner vom Veranstalter oder Reiseleitung reden wollen oder können. :-(

  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
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    gesperrt
    geschrieben 1503794858755

    Ohne Frage unangenehme Sache und jau, die Kommunikation hätte besser laufen können, aber im Endeffekt scheint mir der Veranstalter seinen Job gemacht zu haben. Ich glaube nicht, daß das Hotel das Zimmer und die Verpflegung von sich aus gestellt haben und erst im Nachhinein versucht hätten, etwas beim Veranstalter zu erwirken, türkische Gastfreundschaft hin oder her. Also wurde in dem Punkt m.M.n. zügig und unkompliziert Abhilfe geleistet. Ob Ihr nen zeitigeren und "besseren" Flug nach Stuttgart gefunden hättet, keine Ahnung, auch hier scheint mir der Veranstalter seinen Job gemacht zu haben und so habt Ihr deswegen wenigstens keinen Brass mehr in puncto Beanspruchung. Bliebe die Kommunikation, jep, mangelhaft, auch wenn ich es nicht für ausgeschlossen halte, daß eine Nachricht "verschütt gegangen ist", sollte ein kompetenter Ansprechpartner in so einer Situation und dem Zeitraum erreichbar sein.

    Bliebe jetzt nur noch der Nachgang mit Abwicklung Euch zustehender Kompensation für Verauslagungen und Verspätung aus Richtung Veranstalter. Daß bei TK was zu holen ist im Rahmen des MÜ, würde ich bezweifeln, aber Versuch macht kluch, viel Glück!

  • Kissi18
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    geschrieben 1503924176221 , zuletzt editiert von Sokrates

    Zitat und Antwort korrekt getrennt!

    @Khalida sagte:

    Kein Thema, ja die EU-Fluggastverordnung hilft uns leider nicht. Das weiß ich.

    Wieso? Es heißt eindeutig, dass die Verordnung bei Flügen, die in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz angetreten werden, oder die von EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden und einen EU-Flughafen als Ziel haben, gilt.

    Also, war es eine europäische Fluggesellschaft, steht Euch die Entschädigung zu.

  • Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1503924469007 , zuletzt editiert von Sokrates

    Es war Turkish Airlines!

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • Kissi18
    Dabei seit: 1150070400000
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    geschrieben 1503924622940

    Ok, war Turkish Airlines, aber die zahlen auch...

    http://www.flightclaimer.de/airline/turkish-airlines/delayed

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1503927406257

    @Kissi18

    Das ist ein schönes Beispiel von falscher Interpretation werbewirksamer Versprechen:

    TK zahlt natürlich auch, aber nur wenn der Abflugort in der EU liegt. Solche Details schon gleich auf der ersten Seite anzugeben erschien flightclaimer wohl zu banal.

    Der Abflugort war AYT, daher besteht leider kein Anspruch auf eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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