Danke für die ergänzenden Angaben...dies hilft einigen Betroffenen u.U. sicher weiter und ist für diese zumindest ein Anhaltspunkt.
Aufgrund der schwerwiegenden Fehler in der Lagebeschreibung sollte eine kostenlose Stornierung durchaus möglich sein. Alternativ auch eine Umbuchung...bei dieser sind allerdings eventuelle Preisunterschiede grundsätzlich von Dir zu tragen. Eine Übernahme durch den RV fällt hier in den Bereich Kulanz und diese ist nicht einklagbar. Bezüglich der Kulanzgewährung kommt es sicher auch auf den Aspekt "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!" Ein zuviel an Druck oder gar zu "lautes" Auftreten (auch des Anwalts) ist ganz sicher vermutlich eher kontraproduktiv!
Und nein, sicher hast Du nichts "gemacht"! Es bringt aber auch nichts Dir hier den Ball eines völlig unrealistischen "Mach' mal...die buchen Dich ganz sicher ohne Aufpreis ins "6Sterne Wolkenkuckucksheim Luxury Palace Grand Resort" um" zuzuwerfen. Auch wenn es manchmal hart und bitter ist...ich halte realistische Prognosen, Ratschläge und Infos für den deutlich besseren, sinnvolleren und ehrlicheren Weg einer Diskussion.
Wo auch immer Du bei Deinem entscheidenden Anruf gelandet bist...die GL von FTI war es ganz sicher nicht!
Richtig aber Deine Empfehlung des moderaten Vorgehens...bestimmtes, aber höfliches und sachliches Vorgehen ist sicher der beste und vielversprechenste Weg.
Edit@Stephan:
In welchem Zusammenhang schreibst Du "...Die anderen Mängel die bestehen,gibt auf jedenfall eine Möglichkeit der Beanstandung nach dem Urlaub...."?
Es sollte klar sein, daß "weitere Mängel" nur angeführt werden können, wenn die Reise dann doch indas gebuchte Hotel geht. Ebenso sollte klar sein, daß diese Mängel dann genauestens dokumentiert werden müssen und vor Ort (soweit nach Art der Mängel ggfs. möglich) erst einmal die Chance zur Nachbesserung gegeben werden muß. Auch sollte nicht unerwähnt bleiben, daß die Werte z.B. der Frankfurter Tabelle Anhaltspunkte darstellen, keinesfalls aber rechtlich bindend sind und in jedem Fall so zum tragen kommen und dergestalt bewertet werden.