Wie man jetzt weiter oben lesen kann, macht die Firma mit dem großen X auch einen Unterschied zwischen den Kunden. Das macht mich traurig...ich bin echt sprachlos!
Die Reiserechtsberatung von der Verbraucherzentrale rät in "meinem Fall" auf einen kostenlosen Umbuchung in ein anderes 5 Sterne Hotel bei gleicher Leistung zu bestehen, andernfalls zu einem Rücktritt. Sollte die Firma dennoch quer stellen und Stornogebühren erheben, könnte es zu einem Rechtsstreit kommen. Sie sieht mich aber ganz klar im Recht.
Ich werde einen letzten Versuch starten die X-Firma nochmal anzuschreiben.
Was ich auch komisch finde; ich hab Spätnachmittag am 29.06. gebucht, am 30.06. um 12.48 Uhr eine Stornierung beantragt, genau 17 Minuten später, kam "erst" die Buchungsbestätigung/Rechnung!
In der AGB steht:
- Der Reisevertrag kommt mitZugang der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung (in Form eines Printsoder einer pdf – Datei) des Reiseveranstalters beim Anmelder (an der vomAnmelder angegebenen Postanschrift oder E-Mail-Adresse) zustande.Reisemittler und Dritte sind nicht berechtigt, Reisebestätigungen im Namendes Reiseveranstalters zu erklären.
Wie darf man das denn verstehen?? Eigentlich war doch dann der Vertrag noch gar nicht Rechtsgültig oder?