Meine unmaßgebliche Meinung und nüchterne Darstellung
Wie bereits schon mehrfach mitgeteilt, habe ich das VI für den 05.10.2012 für 14 Tage für 2E und 2K gebucht.
Sollte das VI zu dem Zeitpunkt noch nicht eröffnet sein und es kann kein adäquates Ersatzhotel angeboten werden, werde ich die Reise gemäß den AGB stornieren. Sollte ein vernünftiges Ersatzhotel angeboten werden können, werde ich nicht nein sagen. Werde ich erst am Urlaubsort "überfallen" und soll in ein nicht adäquates Ersatzhotel ziehen, werde ich gemäß den AGB von der Möglichkeit des Rückfluges auf Kosten des RV Gebrauch machen.
Es ist das "tägliche Brot" Brot des RV Pauschalreisen, auch von Hotels die im Bau sind oder noch geplant werden, zu verkaufen. Auf diesem Gebiet hat der RV entsprechende Erfahrung und daraus resultierend auch gewisse Sorgfalts- und Überwachungspflichten, die nicht zu Lasten des Endkunden gehen können.
Ich unterbreite dem RV gemäß seiner Katalogbeschreibung ein Angebot zum Kauf einer Pauschalreise. Die im Katalog genannten Leistungen sind Grundlage für mein Kaufangebot. Der RV nimmt durch schriftl. Bestätigung mein Kaufangebot an und ist hieraus verpflichtet die vertraglich geschuldeten Leistungen (Katalogbeschreibung) zu erbringen.
Es ist nicht blauäugig eine Hotel mit Eröffnungstermin Sommer 2012 zu buchen. Wenn das Hotel so angeboten wird und ich im Reisebüro das Hotel zu einem bestimmten Termin buchen kann, weil der RV das Hotel als buchbar z.b. in dem Programm "START" freigegeben hat, kann ich davon ausgehen das zu dem von mir gebuchten Termin das Hotel eröffnet ist.
Sollte das Hotel zu dem Buchungszeitraum noch nicht eröffnet sein, geht dies nicht zu Lasten des Endkunden (lediglich die sich hieraus ergebenenen Konsequenzen - siehe oben: Stornierung, Ersatzhotel, Schadenersatz etc.).
Sollten im Reisezeitraum nicht alle zugesicherten Leistungen (Katalogbeschreibung) erbracht werden können, liegt gegebenenfalls ein Reisemangel vor. Dies kann zu einer Reisepreisminderung führen.
Es bestehen Verträge zw. dem RV und dem Bauherren. Mängel in diesem Vertragsverhältnis sind von diesen zwei Parteien zu klären.
Im übrigen sind die im Katalog genannten Leistungen eines noch nicht fertiggestellten Hotels Eigenschaften die vom RV zugesichert werden. Auch Modellbildchen gehören hierzu. Ist beispielsweise auf dem Modellbild ein Badesteg dargestellt und ist dieser in der Realität dann nicht vorhanden, kann dies durchaus ein Reisemangel sein der zu einer Reisepreisminimierung führen kann.
Gruß
Kuddel28