• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1341409350000

    Sehr schön, dass der Thread oben festgetackert ist. Bitte lesen !

    Und damit niemand lange suchen muss. möchte ich noch einmal auf diese Seite

    (klick hier) hinweisen, da es auf dieser Seite ab 15.5. / 14.46 Uhr (etwas runterscrollen) ums  VI geht.

    Es kam zwar schon zuvor zur Sprache, aber auf dieser Seite werden noch einmal "gesammelt" alle Möglichkeiten für den Fall des Falles zusammengefasst.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • 1kuddel
    Dabei seit: 1123977600000
    Beiträge: 27
    geschrieben 1341486969000

    Meine unmaßgebliche Meinung und nüchterne Darstellung :-)

    Wie bereits schon mehrfach mitgeteilt, habe ich das VI für den 05.10.2012 für 14 Tage für 2E und 2K gebucht.

    Sollte das VI zu dem Zeitpunkt noch nicht eröffnet sein und es kann kein adäquates Ersatzhotel angeboten werden, werde ich die Reise gemäß den AGB stornieren. Sollte ein vernünftiges Ersatzhotel angeboten werden können, werde ich nicht nein sagen. Werde ich erst am Urlaubsort "überfallen" und soll in ein nicht adäquates Ersatzhotel ziehen, werde ich gemäß den AGB von der Möglichkeit des Rückfluges auf Kosten des RV Gebrauch machen.

    Es ist das "tägliche Brot" Brot des RV Pauschalreisen, auch von Hotels die im Bau sind oder noch geplant werden, zu verkaufen. Auf diesem Gebiet hat der RV entsprechende Erfahrung und daraus resultierend auch gewisse Sorgfalts- und Überwachungspflichten, die nicht zu Lasten des Endkunden gehen können.

    Ich unterbreite dem RV gemäß seiner Katalogbeschreibung ein Angebot zum Kauf einer Pauschalreise. Die im Katalog genannten Leistungen sind Grundlage für mein Kaufangebot. Der RV nimmt durch schriftl. Bestätigung mein Kaufangebot an und ist hieraus verpflichtet die vertraglich geschuldeten Leistungen (Katalogbeschreibung) zu erbringen.

    Es ist nicht blauäugig eine Hotel mit Eröffnungstermin Sommer 2012 zu buchen. Wenn das Hotel so angeboten wird und ich im Reisebüro das Hotel zu einem bestimmten Termin buchen kann, weil der RV das Hotel als buchbar z.b. in dem Programm "START" freigegeben hat, kann ich davon ausgehen das zu dem von mir gebuchten Termin das Hotel eröffnet ist.

    Sollte das Hotel zu dem Buchungszeitraum noch nicht eröffnet sein, geht dies nicht zu Lasten des Endkunden (lediglich die sich hieraus ergebenenen Konsequenzen - siehe oben: Stornierung, Ersatzhotel, Schadenersatz etc.).

    Sollten im Reisezeitraum nicht alle zugesicherten Leistungen (Katalogbeschreibung) erbracht werden können, liegt gegebenenfalls ein Reisemangel vor. Dies kann zu einer Reisepreisminderung führen.

    Es bestehen Verträge zw. dem RV und dem Bauherren. Mängel in diesem Vertragsverhältnis sind von diesen zwei Parteien zu klären.

    Im übrigen sind die im Katalog genannten Leistungen eines noch nicht fertiggestellten Hotels Eigenschaften die vom RV zugesichert werden. Auch Modellbildchen gehören hierzu. Ist beispielsweise auf dem Modellbild ein Badesteg dargestellt und ist dieser in der Realität dann nicht vorhanden, kann dies durchaus ein Reisemangel sein der zu einer Reisepreisminimierung führen kann.

    Gruß

    Kuddel28

  • Neubau-Bucher
    Dabei seit: 1331164800000
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    geschrieben 1341487877000

    Danke Kuddel

    Auch meine Meinung.

    Jetzt kommen wieder die RV und RB Schützer (kleiner Scherz) ;-)

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1341489818000

    Hier ist so ein "RV-Schützer" ;) ...

    ...und der widerspricht gar nicht, denn das ist genau das, was "wir" hier schon seit Wochen schreiben!

    Ergänzend ist nur, das vermeintliche Mängel genauestens dokumentiert werden müssen und vor Ort eine Chance zur Nachbesserung (soweit möglich) gewährt werden muß.

    Auch ist zu erwähnen, daß selbstverständlich ein auf einem Modellbild aufgeführter Steg der in der Realität fehlt, reklamiert werden kann - es sei denn, auf dem Bild war ein Vermerk (Abb. ähnlich). Schon bei dieser Kennzeichnung kann es schwierig werden Ansprüche anzumelden und ggfs. Forderungen durchzusetzen.

    Schwierig wird es bei diesem Hotel vermutlich auch gegen Lärm und zu kleine/bei weitem nicht ausreichende Liegeflächen zu intervenieren. Beides ist Lagen bzw. Bauart bedingt und teils aus denm Bildern bzw. Texten ersichtlich/erkenntlich.

    Nochmal:

    Hier macht sich niemand über Betroffene lustig - es ist aber m.E. weitaus ehrlicher und zielführender Verhältnisse, Gegebenheiten und Fakten realistisch darzustellen anstatt user blindlings in ihr rosarot-himmelblaues Verderben rennen zu lassen in dessen Szenario sie Rechte und Optionen beanspruchen, die real einfach nicht existieren.

    Edit:

    Es macht unglaublich Spaß, diesen Beitrag vom Strand und in der Sonne liegend zu schreiben ...dazu ein kühler Drink ;)

    ...und genau dieses wohlverdiente Urlaubsgefühl wünsche ich den VI-Buchern auch...wo auch immer es denn dann für sie stattfinden wird.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • cippo
    Dabei seit: 1126483200000
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    geschrieben 1341490811000

    1kuddel:

    Werde ich erst am Urlaubsort "überfallen" und soll in ein nicht adäquates Ersatzhotel ziehen, werde ich gemäß den AGB von der Möglichkeit des Rückfluges auf Kosten des RV Gebrauch machen.

    Das ist bei Umbuchungen vor Ort eh immer die beste Lösung..und die Androhung bewirkt meistens Wunder. Man sollte natürlich immer auch bereit sein wirklich zurückzufliegen ;)

  • 1kuddel
    Dabei seit: 1123977600000
    Beiträge: 27
    geschrieben 1341491464000

    Die von mir aufgezählten Möglichkeiten (als Konsequenzen beschrieben) werden natürlich auch genutzt werden. Es soll auch nicht als Drohung gegenüber dem RV verstanden werden, sondern ganz einfach als "Du kannst die versprochene Leistung nicht erbringen, dann werde ich zurückfliegen - nicht mehr und nicht weniger". Wäre zwar schade aber halt die Konsequenz.

    Eventuell wahrzunehmender Verkehrslärm von der Straße, zu kleiner Strand etc. werden im Fall VI von mir auch nicht beanstandet. Es geht mir hier nur um zugesicherte Leistungen aus der Katalogbeschreibung bzw. der Leistungsbeschreibung im Internet. Diese Leistungen die vertraglich geschuldet werden, wertde ich natürlich "einklagen" (Bitte den Begriff im Zusammenhang richtig verstehen).

    Bezüglich der Modellbilder habe ich bewusst als Formulierung für den Mangel/die Reisepreisminimierung die Worte "kann/könnte" gewählt.  Letztendlich handelt es sich um eine richterliche Einzelfallentscheidung.

    Ich sitze in einem geschlossenen Raum bei gefühlten 30 Grad ohne einen kühlen Drink :-(

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1341496937000

    Ein RV scheint zumindest einem Teil  seiner betroffenen Kunden 2 weitere Hotels als Alternativen angeboten zu haben...

    Bevor sich nun wieder diverse user über "Aufpreise" beschweren, müssen sie erst einmal z.B. den Frühbucherrabatt wieder auf ihren "VI"-Preis aufrechnen um halbwegs realistische Vergleichszahlen zu haben.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1341498538000

    @Neubau-Bucher

    Und warum wurde hier immer wieder und gestern erneut auf den letzten beiden Seiten 3x (!) auf das Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" hingewiesen ? 

    Wenn du denn @Kuddels Beitrag als so treffend empfindest - all das hättest du bereits vor Wochen in dem mehrmals verlinkten und gestern erneut verlinkten Thread nachlesen können - wobei sogar die aktuellste Seite verlinkt wurde ... :?

    Manchmal vermag ich es nicht mehr zu glauben... in diesem verlinkten Thread steht all das - seit Wochen. :?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • 1kuddel
    Dabei seit: 1123977600000
    Beiträge: 27
    geschrieben 1341500685000

    Bitte nicht wieder zanken...Neubau-Bucher hat den anderen Thread ganz gewiss gelesen.

    Ich habe hier nur mal meine Meinung (ich hoffe es war sachlich) kundtun wollen, da schon mehrfach die Äußerungen kamen, dass man es lentzendlich selbst schuld ist wenn man ein noch nicht fertiggestelltes Hotel bucht.

    Ich kann nur noch mal betonen: NEIN!

    Wenn ich mir nicht sicher bin, dass meine "Ware" rechtzeitig zu dem Termin X fertiggestellt ist, dann kann ich sie auch nicht zu dem Termin X verkaufen.

    Wenn der Großflughafen Berlin nicht zum geplanten Termin eröffnen kann ist es nicht das Problem der Fluggesellschaften die von dort zu dem Termin X nicht fliegen können. Die haben einen Anspruch auf Schadenersatz weil die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbracht wurde.

    Als ich mein Haus gekauft habe, gab es einen festen Übergabetermin (schlüsselfertig/bezugsfertig). Wäre dieser Termin X nicht eingehalten worden hätte ich einen Anspruch auf Schadenersatz gehabt.

    P.S. Ich habe mir einen SUV  (hergestellt in Rumänien, wegen der Statussymptome) gekauft. Das Fahrzeug ist wesentlich günstiger als vergleichbare Fahrzeuge anderer Hersteller. Darf ich deshalb nur mit einem halbfertigen Auto rechnen?

    Gruß

    Kuddel28

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1341505101000

    Keine "Angst", Sachlichkeit wird Dir hier jeder bestätigen´...und wir "zanken" doch auch nicht!

    Deine Vergleiche sind augenscheinlich alle richtig...aber eben "nur" augenscheinlich, denn im Reiserecht sind nun einmal oftmals gewisse abweichende "Nuancen" zu beachten.

    Der RV richtet sich bei seinem Angebot nach der Aussage des Anbieters/Bauherrn, daß das Hotel zum genannten und angebotenen Termin auch in Betrieb ist und zur Verfügung steht!

    Und nein, es ist im anderen Fall (=Hotel ist eben doch noch nicht fertig) keinesfalls die "Schuld" des Urlaubers - aber eben auch nicht des RV!

    Welche "Leistungen" dieser in diesem Fall zu bringen hat ist festgelegt und welche Optionen sich daraus für den Verbraucher ergeben...

    ...siehe letzte Beiträge! ...und den nun mehrfach genannten thread im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".

    Mich würde es interessieren, ob es wie in meinem vorherigen Beitrag genannt wirklich neue Alternativ-Angebote eines RV gab...

    ...und bitte um "bereinigte" Zahlenangaben - denn wie gesagt: Frühbucherrabatte etc. müssen(!) an diesem Punkt "rausgerechnet" werden. Sind dann wirklich noch Aufpreise vorhanden?...wenn ja wie hoch und für welche Hotels?

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
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