Hallo Stöllchen,
ein paar Antworten hast Du ja schon bekommen.
Leider sind es solche Verbraucher wie Du, die anderen Urlaubern vermitteln, sie hätten fast uneingeschränkte Rechte. Und nein, natürlich muß sich niemand "alles gefallen lassen, nur sollte m.E. klar herausgestellt werden, daß es unterschiedliche Ebenen von (vermeintlichen) "Mängeln gibt. Tatsächliche Mängel sollten m.M.n. auch grundsätzlich (im beiderseitigen Interesse) nachverfolgt werden. Oftmals handelt es sich aber um sog. "gefühlte" Mängel, welche rechtlich als "Unannehmlichkeiten" bezeichnet werden und quasi keinerlei rechtliche Angriffsfläche bieten. Maximal ist in solchen Fällen auf Kulanz (und diese beschreibt grundsätzlich eine freiwillige Leistung (hier des RV)) aus der keinerlei Rechtsanspruch oder Allgemeingültigkeit erwächst zu hoffen.
Und ja, "wilde Drohungen und Beschimpfungen, sowie daraus folgende Einschüchterungen" gibt es immer wieder einmal (übrigens auch, dann meist reichlich sinnfrei seitens Urlaubern...unglaublich, was sich manche RL vor Ort gefallen lassen müssen oder was Servicekräften der RV schriftlich oder telefonisch (verbal) an den Kopf geworfen wird) und nein, diese muß, soll und darf sich niemand gefallen lassen, nur kommen diese längst nicht so häufig vor, wie manche user glauben lassen wollen.
Edit:
Ich fotografiere nur!
@bundyweb:
Frage nochmals bei Deinem RV nach und verweise darauf, daß Du weißt, das das "Water Side" aktuell noch nicht eröffnet hat. Schlage Alternativ-Anlagen vor (praktischerweise aus dem Portfolio Deines RV und "gleichwertig" ) und bitte ggfs. auch um eine Alternative seinerseits.