Prima, und danke für's feedback. Dann habt ihr ja die Kuh wenigstens schon einmal vom Eis. Ich hoffe, ihr müßt nicht allzusehr, optimalerweise nichts, draufzahlen.
Schönen Urlaub!
Prima, und danke für's feedback. Dann habt ihr ja die Kuh wenigstens schon einmal vom Eis. Ich hoffe, ihr müßt nicht allzusehr, optimalerweise nichts, draufzahlen.
Schönen Urlaub!
Hallo Holginho,
leider sind es solche Verbraucher wie du die es den RV ermöglichen so mit Urlaubern umzugehen. Eine Rechtsschutzversicherung sollte in der heutigen Zeit in jedem Haushalt der sich einen Urlaub leisten kann obligatorisch sein. Soviel zum Kostenrisiko.
Es wurde von mir nicht beabsichtigt unzufriedene Urlauber in eine Klage zu treiben (wer lesen kann ist klar im Vorteil), sondern Sie wurden von mir ermutigt sich nicht alles gefallen zu lassen. Habe solche Situationen schon selbst erlebt, dass die Leute am Flughafen mit den wildesten Drohungen und Beschimpfungen eingeschüchtert wurden (entweder Ihr macht das jetzt oder Ihr müßt selber zusehen wie Ihr klar kommt).
Aus diesem Grund dieser Beitrag. Hoffe ich habe das Klargestellt!!
Wünsche euch trotz des Ärgers noch schönen Urlaub.
P.S. Was ist eigentlich aus alexanderjager geworden???
P.P.S. Wasser ist zum trinken da und nicht zum drüberlaufen!!!!!!
OT
Einfach richtig lesen, Holginho hat nicht die geringste Absicht über's Wasser zu laufen, aber manche glauben sie könnten es...
Insbesondere bei Ersatzangeboten zu verspätet eröffnenden Hotels schießen die falschen Erwartungen schön regelmäßig ins Kraut.
Das VON Resort Golden Coast bietet im Vergleich mit dem WaterSide die eindeutigen Vorteile der direkten Strandlage und des entschieden schöneren Strandes.
Die Zimmer sind bezüglich der Größe und Ausstattung ebenso vergleichbar, wie auch der Serviceumfang insgesamt.
Trotzdem hätte Agika01 den Anspruch in Titte oder Sorgun bleiben zu dürfen, beispielsweise im Lake&River. Wenn ihr das begehrlicher erscheint kann sie dem RV ja einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.
Hinsichtlich der messbaren Kriterien ist das VON GC objektiv eher "höherwertig" und kein typisches "Überbucherhotel".
Fakt ist: Sie muss es nicht nehmen, wird aber über die Erstattung hinaus keine weiteren Ansprüche haben falls sie es nicht tut.
Mit dem Argument "mitten in der Natur" gebucht zu haben würde sie garantiert scheitern!
Mich befremdet regelmäßig ein "Weinkrampf an Angstzustand" von Kindern, wie von Stöllchen berichtet. Erfahrungsgemäß macht auch eine einigermaßen abgerockte Bude Kindern keine "Angst", sie haben doch eine vollkommen andere Wertewelt.
Allerdings können hysterische Reaktionen der Eltern Kindern jedes Vertrauen rauben und solche Effekte hervorrufen - bei einer derartigen Argumentation muss man ggf. damit rechnen, dass auch ein Richter solche Überlegungen anstellt.
Davon aber mal ganz abgesehen ist es eine miese Tour, Urlauber im Wissen um die mangelnde Verfügbarkeit ihres Hotels vor Ort zu verfrachten, und dass alexanderjager nicht unterkommen wird, war schon am Vortag seiner Reise klar.
Ich bleibe dabei - beschixxene Performance!
Prinzipiell hat jeder Kunde das Recht genau das gebuchte Hotel zu erhalten und nicht in ein anderes verfrachtet zu werden.
Falls er allerdings auf ein objektiv gleich- oder höherwertiges verzichtet, besteht zunächst einmal nur die Möglichkeit auf eine Kündigung des Reisevertrages und die Erstattung aller Zahlungen.
Darüber hinaus muss er Ansprüche belastbar verargumentieren und signifikante Nachteile des angebotenen Ersatzhotels vortragen - beispielsweise Kies- anstelle vom versprochenen Sandstrand, keinen Erlebnispool, eine nicht vorhandene Kinderbetreuung oder auch einen erheblich längeren Transfer zur Bleibe.
Also Stöllchen--mit ein wenig Aufmerksamkeit dürfte Dir nicht entgangen sein, dass die Beiträge von Holginho-stets auf den Punkt genau verfasst und gehaltvoll sind.
Er weiss wovon er schreibt.
Warum ist das so?
Weil er enorm viel Hintergrund-Wissen hat und im Zweifel auch
abwägt- was bringt was -und was ist sinnfrei.
Daher engagiert er sich auch für User, die das alles was da in der Veranstalter-Branche abläuft- nicht so im Detail erkennen. Dies tut er übrigens seit Juni 2004 --und er hat schon unglaublich viele, erfolgreiche Tipps- wie hier im Thread gegeben.. Sowas nennt man übrigens-- Power User...
Er arbeit zudem weder für einen Veranstalter, noch für eine Agentur.
Dein letztes Sätzchen mit dem Wasser vergessen wir besser...lass sowas bitte einfach sein.
Danke
@Stöllchen
Und was @alexanderjager angeht, der hat sich nach seinem 3. Posting 29.03. S. 39 nicht mehr im Forum gemeldet - leider! Ich persönlich bin begierig, was er zu berichten hat.
LG
Sokrates
Der Vollständigkeithalber sollte man @ stöllchen nocht erwähnen, dass eine Rechtsschutzversicherung keine Melkkuh ist und diese in jedem Fall eine Kostenübernahme vorab erteilen muss.
Weil sonst wird es richtig teuer, und/oder irgendwann hat die RSV bei häufiger Inanspruchnahme die Nase voll, kündigt die Versicherung und setzt den Versicherungsnehmer auf die Blacklist...
Überflüssiges Zitat entfernt!
Hallo,
wann hätte dein Urlaub im Water Side begonnen und wann hat FTI dich informiert, dass das Hotel nicht fertig ist? Man sagte uns nämlich, dass alle Gäste einquartiert werden konnten.
Stöllchen
Habe selber das Side la Grande Ende August gebucht, sieht bis jetzt auch noch nicht so lecker aus, Eröffnung 01.07.2015.
OK.... wenn denn die Satisfaktion hinsichtlich Schadenersatz, Schmerzensgeld, etc. den in die Hose gegangenen Urlaub, den Ärger, Stress, usw. relativiert, zögert man wahrscheinlich tatsächlich nicht, das nächste Trockenwohnen in Angriff zu nehmen.
Ich verzichte gern auf derartige Erfahrungen, entsprechend ist mein Buchungsverhalten, habe ich bisher noch nie eine Reiserechtsschutzversicherung bemühen müssen... die man - wie jede Versicherung und wie schon erwähnt - besser nicht überstrapazieren sollte.
Imho sollte man die Botschaft an Stöllchen richten, dass sein überobligatorisches Engagement für die "Rechte der Entrechteten" an sich schon jahrelang in den verschiedenen Threads tadellos bedient wird und User wie holginho nur gelegentlich auf längst Vorhandenes hinweisen.
Zum Diskurs:
Eine Rechtschutzversicherung haben nur knapp 50% der deutschen Staatsbürger und gibt es zudem einen gewissen rahmentlichen Schwund im Blick auf das Interesse Reisen.
Zum "guten Ton" in dieser Thematik gehört sie also zum einen nicht, zum anderen ist sie - wie Alfred erinnert - keine cashcow zur beliebigen Inanspruchnahme.
Die Handhaben je nach Situation der Beteroffenen sind im mehrfach verlinkten Thread zumeist nachzulesen oder ggf. dort noch einmal thematisierbar.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!