Weil er nicht recht hat, ausnahmsweise .
Kaufen kannst du 100 Stangen, das ist ja auch nicht das ausschlaggebende .
Weil er nicht recht hat, ausnahmsweise .
Kaufen kannst du 100 Stangen, das ist ja auch nicht das ausschlaggebende .
Die Einkaufsmenge darf tatsächlich beschränkt werden (hier eben auf 600 pro Perso) und falls man sie ausschöpft muss man 200 eben nachverzollen.
Das ist nicht unlogisch - unlogisch ist vielmehr die These, man dürfe über den DF mehr einführen.
100 Leute, 100 Meinungen ....wer hat denn nun Recht? Laut türkischem Konsulat ist die Einfuhr von 600 Zigaretten erlaubt und das ist auch nur Personen erlaubt, die das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Ich schenke dem Konsulat meinen Glauben, die sollten es doch tatsächlich am Besten wissen,oder?
Den Link hatte ich zwei Seiten vorher schon reingesetzt, der ist aber wohl nicht vom Konsulat, und die Aktualtät läßt sich auch nicht überprüfen....
Nachtrag: Jungs und Mädels, wir machen das ganz anders. Ihr geduldet Euch noch bis Mitte Juni und dann liefere ich Informationen aus erster Hand. Ich werde einfach an meinem Lieblingsflughafen in der Türkei, Gazipasa, jemanden vom Zoll fragen. Die sind da sehr nett (waren sie zumindest beim letzten Mal) und Zeit haben sie auch ohne Ende...
Hier geht´s nicht um "Meinungen" sondern um Fakten.
Sofern es mich beträfe, würde ich mich an die Angaben des auswärtigen Amtes halten. Diese hat cippo bereits verlinkt und über die Aktualität mache ich mir da recht wenig Sorgen.
Wenn man vom Zoll zur Kasse gebeten wird, hilft die Berufung auf "die Foris x,y und z waren der Meinung, man könne 600 Glimmstengel einführen" sicher nicht fundamental weiter ...
*rolleyes*
Wer nicht bis Juni und auf eine vielleicht humorige Auskunft der Hobbits in GZP warten will:
Generalkonsulat Berlin Abteilung für Zollwesen
Tel.: +49 30 275 852 01, Fax: +49 30 214 39 52
Das AA gibt keine rechtsverbindlichen Auskünfte! Daher ist das Konsulat Informationsgeber Nr.1! Ob nun Fakten oder Meinungen-nun ja, solange die Fakten belegbar sind,ok.....ansonsten handelt es sich um Meinungen!
Das AA garantiert nicht für die Richtigkeit der Angaben - das hat mit Rechtsverbindlichkeit nun nicht mal die Bohne zu tun.
Ebensowenig wie vaybee mit dem öffentlichen Organ des Generalkonsulates!
Sorry, aber ich finde deine Argumentation einigermaßen befremdlich ...
Oh nein @vs, Du irrst!
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Auslandsvertretung Ihres Ziellandes, z.B. Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://berlin.bk.mfa.gov.tr/ConsularServices.aspx. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Man achte auf den letzten Satz!
Und immer noch: Nur ein Konsulat gibt die richtige Auskunft!!Egal, welcher Link Dir nun zusagt oder nicht!
Ein Link ins Nirwana
Wilfried
Mir sagt insbesondere ein Link zu, der Auskunft gibt.
Daher - und nur daher! - "gefällt" mir deiner nicht besonders ...
Rechtsverbindlich sind ggf. schriftliche Dokumente des Konsulats - ich irre mich nämlich nicht so gern mit kostenintensiven Folgen.
Gibt es also was mit Gehalt?
Ansonsten würde ich die Debatte über Mohameds Bart gerne beenden ...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!