• bernhard707
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    geschrieben 1429282911000

    @juanito

    Ist wohl ähnlich wie eine Flugbuchung Porto oder Bordeaux...?!

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • leonheart2007
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    geschrieben 1530266515215

    hallo leidesgenossen , fliege am 19.7 in die türkei..ich bekomme seid einem monat oxycodon..meine ärztin hat einen schengen formular mit dem medikament ausgestellt, meint ihr das reicht wenn zoll kontrolliert wird..hab auch nirgends gesehen ob es überhaupt so ein abkommen gibt, oder was könte ich extra ausstellen lassen...vielen dank für eure antworten..es ist dringend

  • Possibaer
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    geschrieben 1530266991046 , zuletzt verschoben von Sokrates , zuletzt editiert von Possibaer

    Moinsen,

    laut der BfArM-Seite ist die Türkei nicht im Schengen Abkommen für diese Art von Medikamente.

    Quelle: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/_node.html

    Weiter unten findest du aber einen Leitfaden wie mit diesem Medikamenten zu verfahren ist.

    Kurz Zusammengefasst: Dokument runterladen, ausfüllen und Behördlich beglaubigen lassen.

    Und um ganz sicher zu gehen würde ich auch nochmal bei einen türkischen Konsulat hier in Deutschland anrufen.

    Bitte bedenke, das im Zweifelsfall bei dir die Handschellen am Flughafen klicken.

    VG.

    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnute halten...
  • leonheart2007
    Dabei seit: 1530266402347
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    geschrieben 1530267380600 , zuletzt verschoben von Sokrates

    konnte leider ned sehen wie man da weiter vorgeht,,hilft evt nen adac formluar, die im konsulat wissen des ned, keiner is dafür zuständig

  • Possibaer
    Dabei seit: 1496421269094
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    geschrieben 1530267488224 , zuletzt verschoben von Sokrates , zuletzt editiert von Possibaer

    Steht doch ganz eindeutig da...

    Um Betäubungsmittel auch bei Reisen in andere als die oben genannten Länder mitnehmen zu können, rät die Bundesopiumstelle den Patienten, nach dem Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) zu verfahren. Danach sollte sich der Patient vom verschreibenden Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen, welche Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält. Diese Bescheinigung ist ebenfalls durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle zu beglaubigen (siehe oben) und bei der Reise mitzuführen. Die Form der Bescheinigung ist nicht strikt vorgegeben

    Muster für eine solche Bescheinigung (PDF, 34KB, nicht barrierefrei)

    Der Leitfaden sieht eine Mitnahme von Betäubungsmitteln für eine Reisedauer von maximal 30 Tagen vor.

    Da keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen außerhalb des „Schengen-Raums“ bestehen, müssen die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Ziel- oder Transitlandes berücksichtigt werden. Den Patienten ist dringend anzuraten, die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise abzuklären. Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge der mitzuführenden Betäubungsmittel ein oder verbieten die Mitnahme von bestimmten Betäubungsmitteln sogar generell. Hierzu kann die jeweilige diplomatische Vertretung des Ziellandes in Deutschland Auskunft erteilen, deren Kontaktadressen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes abgerufen werden können.

    Abgesehen davon hat das Internationale Suchtstoffkontrollamt auf seiner Internetseite einen Bereich für Informationen geschaffen, in dem die Einreiseformalitäten der einzelnen Staaten zusammengestellt werden (diese Seite befindet sich derzeit noch im Aufbau und ist nicht vollständig).

    Sofern eine Mitnahme von Betäubungsmitteln nicht möglich ist, sollte zunächst geklärt werden, ob die benötigten Betäubungsmittel selbst (bzw. ein äquivalentes Produkt) im Reiseland verfügbar sind und durch einen dort ansässigen Arzt verschrieben werden können.

    Sollte auch dieses nicht möglich sein, wäre eine Mitnahme der Betäubungsmittel nur über eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung erlaubt, welche bei der Bundesopiumstelle beantragt werden müsste. Aufgrund dieses sehr umfangreichen Verfahrens und der länderspezifischen Besonderheiten wird diese Option jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen zum Zuge kommen können.

    Also PDF runterladen, ausfüllen und beglaubigen lassen. Wenn das Konsulat das nicht weiss, dann an die zuständige Behörde in der Türkei wenden. Adresse findest du in diesem Formular:

    http://www.incb.org/documents/Travellers/English/TUR_ENG.pdf

    VG

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  • leonheart2007
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    geschrieben 1530268262874 , zuletzt verschoben von Sokrates

    kannste mir evt die richtige nummer des konsulants geben oder ne weiterleitung

  • Possibaer
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    geschrieben 1530268970863 , zuletzt verschoben von Sokrates

    +49 30 30 807090

    Quelle: http://berlin.be.mfa.gov.tr/Mission

    Hat über Google nicht mal 5 Sekunden gedauert das rauszufinden!

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  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1530272868165 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    Die Bescheinigung vom ADAC, Reisemedizinischer Informationsdienst, zur Medikamentenmitnahme in 4 Sprachen, abgezeichnet und gestempelt vom verordnenden Mediziner.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Possibaer
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    geschrieben 1530273170623

    Hi jlechtenboehmer,

    du hast schon gesehen dass das Medikament unter BTM fällt?

    VG

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  • leonheart2007
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    geschrieben 1530274163405 , zuletzt verschoben von Sokrates

    vielen dank, hab gelsen das ned zu oft kontrolliert wird, ärztin hat nur eine schengen formular gegeben, werde nochmal das von dir gelistete formular ausfüllen lassen

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