Ich nochmal, sorry. Danke erst mal, für deine Antwort. Die Liste hatte ich zwar gefunden, aber die Richtlinien noch nicht.
Bräuchte bitte noch mal Hilfe
Im Prinzip (bis auf das es scheinbar nicht für alle medikamente gilt) stimmt das ja auch alles so, wie es mir erzählt wurde.
Die Medikamente fallen in die CD-A Liste. Hier sind nun aber zwei Punkte aufgeführt, die ich nicht so recht verstehe:
Punkt 1: Man braucht ein Attest vom Arzt und eine Bestätigung von einem deutschen Gesundheitsamt.
Punkt 3: Dasselbe wie Punkt 1, nur dass man sich alles noch von der Botschaft attestieren lassen soll.
Ich sehe nicht, warum Punkt 1 überhaupt aufgeführt wird und wo der Unterschied zwischen beiden Punkten liegt
Oder betrifft Punkt 1 die CD-A Medikamente und Punkt 3 die CD-B Liste?
Wär nett, wenn mir hier noch einmal jemand Helfen würde/könnte
Danke und liebe grüsse
Steffi
@Noeler: Ich finde deinen Sarkasmus wirklich schäbig und wenig hilfreich und wenn ich alles wüsste, würde ich hier nicht posten und an zig Stellen nachfragen müssen