• MarNad1207
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    geschrieben 1731035420420

    @-mayaa- sagte:

    @REJBodenheim Ich habe diese beiden auch nur auf den Seiten der Airlines gefunden und halt auch keine Infos, was das genau ist. Lebraks ist vermutlich Librax, ein Benzodiazepin. Aber ohne Gewähr, die Info habe ich auch nur von einem Urlauber, nicht vom Arzt. Sowas findet man eventuell öfter mal in einer Reiseapotheke - fällt in D auch nicht unters BTM wie die starken Schmerzmittel. Laut der Liste, die ich von der Botschaft bekommen habe, dürfen keine Benzodiazepine eingeführt werden. Ebenso einige andere Medikamente nicht, die in Deutschland legal sind und nicht unter das BTM fallen, lediglich verschreibungspflichtig sind.

    Tillidin, Tramadol dürfen laut der Liste mit Bescheinigung der benötigten Menge mitgeführt werden.

    Ich habe die Liste nur als PDF - die kann ich hier nicht einstellen oder? Die Internetseite, auf der man sich vor jeder Reise erkundigen soll, ist momentan nicht aufrufbar ...

    Guten Morgen.

    Ich habe diese besagten pdf auch. Kann allerdings nicht daraus erkennen welche Medikamente mit Bescheinigung und Amtsapotheker Bescheinigung mitgeführt werden dürfen. Tillidin z.b. habe ich überhaupt nicht gesehen auf der Liste. Es gibt ja Section 1 und Section 2.

  • Kristin1997
    Dabei seit: 1745005628866
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    geschrieben 1745005712498 , zuletzt editiert von Kristin1997

    Hallo zusammen,

    da der letzte Eintrag zu diesem Medikament etwas her ist, möchte ich gern fragen, ob Quetiapin ein Problem darstellt?

    Natürlich hole ich die Bescheinigung vom Arzt und führe alles im Handgepäck mit.

    Vielen Dank im Voraus! ☺️

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1745014571254

    Mit Bescheinigung vom Arzt sollte es kein Problem sein, selbst wenn kontrolliert wird, was selten vorkommt. Medikamente im Handgepäck wurden bei uns nie kontrolliert oder auch nur gefragt, was das wäre bzw. wofür/wogegen.

  • laraly1001
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    Beiträge: 78
    geschrieben 1745060696226

    Ich würde es nicht mitnehmen. Habe folgendes dazu gefunden:

    Quetiapin, ein Medikament mit bewusstseinsverändernder Wirkung, darf grundsätzlich nicht nach Ägypten eingeführt werden, insbesondere ohne vorherige Genehmigung und die notwendigen Unterlagen. Es wird empfohlen, ein Schreiben des Hausarztes mitzuführen, in dem die Krankheit und die benötigte Menge des Medikaments angegeben sind. 

    Ausführliche Erklärung:

    Ägypten hat strenge Regelungen für die Einfuhr von Medikamenten. Viele verschreibungspflichtige Medikamente, insbesondere solche mit bewusstseinsverändernden Wirkstoffen wie Quetiapin, sind nicht erlaubt.

    Notwendige Unterlagen:

    Um Medikamente nach Ägypten einführen zu können, ist eine vorherige Genehmigung und die Vorlage bestimmter Unterlagen erforderlich, so der GOV.UK.

    Arztbescheinigung:

    Es wird empfohlen, eine schriftliche Bestätigung des Hausarztes mitzuführen, in der die Diagnose, die notwendige Behandlung und die Menge des Medikaments angegeben sind, wie auf der Webseite des GOV.UK beschrieben.

    Konsequenzen bei Verstößen:

    Die Einfuhr verbotener Medikamente ohne Genehmigung kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, wie auf der Seite des GOV.UK beschrieben. 

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1745070080971

    Der angegebene Link führt nicht zu den relevanten Informationen...

    Außerdem scheinen mir die Angaben (nicht untypisch für UK Seiten) widersprüchlich zu sein (Übersetzung?): zunächst schreibst du "dürfen grundsätzlich nicht eingeführt werden" und dann "Empfohlen, ein Schreiben des Hausarztes mitzuführen". Ja, was denn jetzt?

    Außerdem ist die Frage, ob MarNad1207 es sich überhaupt leisten kann ohne dieses Medikament zu reisen.

    Grundsätzlich jedoch sind Medikamente mit ärtzlicher Bescheinigung und in für die Dauer des Urlaubs üblicher Menge (+ Notreserve) kein Problem. Erst wenn die mitgeführte Menge eine Einfuhr zu kommerziellen Zwecken vermuten lassen kann wird es kritisch.

  • HABERLING
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    geschrieben 1745071920007

    Reisen mit Betäubungsmitteln, klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1745072783052

    Danke, Haberling. Den Link habe ich gesucht und jetzt erst hier (2022) wiedergefunden :laughing:

    Wenn man diese Vorgehensweise wählt, auch wenn das mitgeführte Medikament kein BTM ist, ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

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