• chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1214983600000

    Hi,

    da stimmt schon mehr nicht:

    Ersteinmal seine Forderung beim Veranstalter per

    Einschreiben geltend machen

    Warum Einschreiben und was hilft eine Forderung, wenn ich keine Nachweise habe. Etwa vor Ort bestätigte Mängelanzeige etc.....

    Die Fristen für Reisemängel sind sehr kurz

    Na ja, vier Wochen können auch verdammt lang sein. Beispielsweise, wenn man sie in einem total verrrauchten Hotelzimmer zubringen müßte.

    Ich glaube, hier gibt es alles zurück.

    Na da bin ich aber mal gespannt :laughing:

    chepri

  • agricola
    Dabei seit: 1190246400000
    Beiträge: 316
    geschrieben 1214990013000

    Guten Morgen Freunde,

    zunächst einmal hier greift der Satz:

    "Fragen sie Ihren Arzt oder Apother", in diesem Falle

    den Rechtsanwalt.

    Der Rechtsanwalt kostet aber Geld.

    Mit Sicherheit weiß niemand wie ein Prozeß ausgeht.

    Da gilt die Regel:

    "Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand".

    Allein ein formaler Fehler, hier versäumte Fristsetzung, kann

    die Sache scheitern lassen.

    Dann ist recht kriegen oft eine Sache der Verhätnismässigkeit.

    Ich stelle mal in den Raum:

    Wert der Reise rd. 1OOO,-- Euro , davon 2O % Ersatzt = 2OO,-- Euro.

    Für 2OO Euro Euro schreibt der Anwalt gerade mal einen Brief.

    Habe mich vor Jahren mal mit meinem Hausjuristen unterhalten.

    Mein Hausjurist meinte unter 1.5OO Euro Prozeßwert ist das alles nur

    Mandantenpfege.

    Wenn man dann keine Rechtsschutzversicherung hat, traut man sich nicht

    mehr, sein Recht durchzusetzen.

    Das wissen auch die Reisegesellschaften. So erledigen sich die meisten

    Beschwerden durch langes liegen.

    Mancher glaubt, er hat ja noch Zeit seine Forderung

    an den Veranstalter geltend zu machen.

    Die Frist ist sehr kurz. Ich glaub nicht einmal 2 Monate,

    also nachfragen oder im Forum Reiserecht nachlesen.

    Alle Briefe sollte man per Einschreiben oder mit FAX-Bestätigung

    versenden. Es ist damit zu rechnen, dass der Eingang sonst bestritten

    wird.

    Eine Klage macht viel Arbeit und kostet auch Nerven.

    Selbst wenn man gewinnt fragt man sich m Ende:

    Hat sich das alles eigentlich gelohnt?!

    Meistens ist ein fauler Vergleich besser als ein fetter Prozess.

    In diesem Sinne

    kurt

  • gabriella
    Dabei seit: 1104624000000
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    Zielexperte/in für: Hurghada-Safaga
    geschrieben 1214990259000

    salam apricola

    da geb ich dir in allen punkten recht kurt :p

    lg.gabriella ;)

    * gabriellas reiseseiten * i ♥ egypt *
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1214991131000

    @agricola sagte:

    .....denn durch das Feuer und der anschließenden mangelhaften Betreuung

    (das ist noch zu beweisen) und Nachsorgen ist der gesamte Urlaubs-

    erfolg (Erholung) hinfällig.

    Ich glaube, hier gibt es alles zurück.

    Hallo Kurt,

    auch hier habe ich so meine Zweifel. Zumindest müssten dafür einige Voraussetzungen gegeben sein.

    Das Feuer müsste den betreffenden Urlauber am Ende seines Urlaubs treffen. War er erst am Anfang, dann sollte er zumindest das Hotel gewechselt haben. Bleibt er die restlichen Tage, oder gar Wochen im gleichen Hotel, dann hat er sich sicherlich erholt, denn sonst hätte er mindestens die Unterkunft gewechselt, gleich welche Kategorie er bekommen hätte.

    Auch sonst sehe ich die Chancen auf eine gerichtliche Erstattung nicht unbedingt positiv. Die Frage wird zuerst einmal sein, wie das Feuer zu bewerten ist. Man darf davon ausgehen, daß hier höhere Gewalt angenommen wird. Eine Branduntersuchung hat ja laut den Berichten nicht stattgefunden, zumindest schon einmal keine neutrale, und somit wäre es schon schwierig dem Hotel hier ein Verschulden nachzuweisen.

    Gebrannt hat ein Zimmer. Soweit ich das gelesen habe, wurde kein weiteres Zimmer direkt in Mitleidenschaft gezogen, sondern nur indirekt durch die massive Rauchentwicklung. Die Löscharbeiten wurden, soweit ich das ebenfalls richtig lese, ausschließlich vom Personal durchgeführt. Und zwar erfolgreich.

    Bleibt also vor allem noch die Information der Gäste. Daß hier Personal die Gäste weckt ist schön und gut. Die Aufforderung durch den komplett verrauchten Gang zu flüchten kann sicher als sinnvoll angezweifelt werden. Wenn ich jetzt allerdings die Storys zur dortigen Feuerwehr lese, dann kann ich mir wiederum auch vorstellen, daß den Hoteliers vor Ort deren Zustand und Ausrüstung gut bekannt ist. Diese also abgewogen haben, was für die Gäste das Beste sein könnte. Hätte das Feuer nämlich nicht gelöscht werden können, so wäre weitere Hilfe womöglich ausgeblieben. Somit könnte die an sich falsche Entscheidung zum Zeitpunkt des Brandes trotzdem die richtige gewesen sein.

    Bliebe also noch die technische Ausstattung. Die Rauchmelder sollen ja keinen akustischen Alarm geben, sodern eine Meldung an die Rezeption weiterleiten. Wenn diese Art Rauchmelder nach ägyptischen Gesetzen ausreicht und keiner nachweisen kann, daß diese Meldung nicht erfolgte, dann sehe ich auch hier kaum Möglichkeiten einer Klage.

    Zum Schluß noch diejenigen, die angeben hier körperlich und / oder psychisch geschädigt worden zu sein und daher Schadenersatz einklagen wollen. Hier wird sicher auch bewertet werden, ob Sie die eigenen Situation eventuell teilweise mitverschuldet haben. Diejenigen, die hier völlig planlos einfach in die verrauchten Gänge geflüchtet sind, ohne überhaupt die geringste Ahnung zu haben, wie sie denn aus dem Hotel kommen können, dürften auch dabei weing Chancen haben. Ebenso diese, die angeben eine Rauchvergiftung erlitten zu haben, vor Ort aber keinerlei Arzt aufsuchten. Ausnahmen könnten auch hier wieder Betroffene sein, deren Rückflug innerhalb ein bis zwei Tagen nach dem Ereignis stattfand.

    Alles in allem also, nach meiner bescheidenen Meinung, relativ hohe Hürden, die es zu nehmen gilt. Diese solten auch ausführlich vorher mit dem in Frage kommenden Anwalt besprochen werden. Ein Fachmann wird hier vermutlich die richtigen Ratschläge geben können.

    Abschließend kommen wir noch zu einem ganz anderen Punkt. Die Reiseveranstalter und deren Reklamationsbearbeitung. Vor Ort sicher nicht vorbildlich, jedoch darf auch hier von den Urlaubern ein gewisses Minimum an Eigeninitiative erwartet werden. Hier in Deutschland warte ich ja auch nicht, bis daß mich irgendwer ins Krankenhaus fährt, sondern auch hier organisiere ich einen Transport dorthin, sofern ich dazu körperlich noch in der Lage bin und ich diesen für nötig erachte.

    Bezüglich der Reklamation hier kann ich nur sagen, daß ich mit ITS keinerlei Erfahrungen habe. Bei ETI gab es einmal eine Reklamation, wegen eines nicht rechtzeitig fertiggestellten Nilschiffes. Diese leif, da auch keinerlei Diskussion über den Sachverhalt nötig war, für meine Kunden völlig problemlos und zufriedenstellend ab.

    Und davon könnte es ja auch im wesentlichen abhängen, ob überhaupt geklagt wird. Andersherum, ob sich eine Klage überhaupt rechnet.

    Gruß

    Berthold

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1214991644000

    @agricola sagte:

    Die Frist ist sehr kurz. Ich glaub nicht einmal 2 Monate,

    also nachfragen oder im Forum Reiserecht nachlesen.

    Alle Briefe sollte man per Einschreiben oder mit FAX-Bestätigung

    versenden.

    Hallo Kurt,

    auch hierzu zwei bis drei Vetos.

    1. Die Frist ist exakt geregelt und beträgt vier Wochen nach der Rückkehr nach Deutschland.

    2. Eine Faxbestätigung genügt nicht, da diese keine Empfangsquittung ist. So könnten durch technische Defekte beim Veranstalter die Daten gelöscht werden.

    3. Ein Einschreiben mit Rückschein ist sicher die richtige Möglichkeit. Wenn ich aber unverzüglich reagiere, tut es auch ein ganz normaler Brief. Denn die meisten Veranstalter bestätigen den Erhalt der Reklamation mit einem Standardschreiben. Dies kommt in aller Regel innerhalb weniger Tage. Sollte ich also schnell genug sein, dann erhalte ich die Bestätigung schon lange, bevor die Reklamationsfrist abläuft. Andernfalls kann ich immer noch ein Einschreiben nachlegen.

    Gruß

    Berthold

  • klein_steffchen
    Dabei seit: 1213488000000
    Beiträge: 17
    geschrieben 1214997207000

    Ich hatte ganz zu Anfang dieses Thread mal einen Beitrag zum Thema geschrieben und musste nun geschockt feststellen, was für eine Diskussion hier losgegangen ist.

    Jeder, der nicht in der Nacht im Hotel war, hat meines Erachtens kein Recht sich hier groß aufzuspielen, Leute zu beleidigen und "hilfreiche" Tipps abzugeben.

    Ich war in so einer Notsituation noch nie. Dementsprechend war ich ziemlich geschockt und verängstigt als wir durch den Rauch geweckt wurden. Man war nur noch panisch. dann Tipps zu geben, man dürfe nicht planlos durch die Gänge rennen, finde ich nur unverschämt. Die einen können einen coolen Kopf behalten, manche jedoch sehen/riechen nur Rauch und ihr Körper drängt zur Flucht.

    Auch ich habe eine Reiseminderung beim Veranstalter eingefordert. Aus dem einfachen Grund:

    WIR wurden nicht geweckt! Auch wenn die Rauchmelder ANGEBLICH ein Signal an die Rezeption (das glaube ich nie im Leben), dann hätte die Rezeption einen Weckruf starten MÜSSEN. Und selbst das wäre nicht ausreichend gewesen, da manche Hotelgäse schon bewusstlos hätten sein können.

    Das war seit 3 Jahren mein erster Urlaub. Klar, danach hatte ich noch eine halbwegs schöne Zeit und ich habe nicht das Hotel gewechselt, weil ich es bewusst unter den vielen Hotels ausgewählt habe. Für upgraden hatten wir kein Geld und weniger Leistung wollten wir auch nicht haben. Das Hotel ist nach wie vor gut.

    Aber der Erholungseffekt bliebt aus. Und das ist für mich ein Reisemangel.

    Da ich keinerlei Körper-oder Sachschäden habe, werde ich nicht klagen. Erfolgsaussichten dürften immer vom Einzelfall abhängig sein.

    Man kann aber auch ohne Reiseschutzversicherung klagen. Man kann zB Prozesskostenhilfe beantragen. Dadurch erhält der Rechtsanwalt (vorerst) eine geringere Vergütung und die Gerichtskosten + Rechtsanwaltvergütung werden in Raten abgezahlt. Die Raten können auch 0,-EUR betragen, wenn man nicht viel verdient. Maximal müssen 48 Raten gezahlt werden. Wenn man also schon klagen möchte, aber kein bzw. nicht viel Geld hat, sollte beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, um sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Das sind nur ein paar Tipps.

    Ich bin auf jeden Fall gespannt wie ETI bzw. ITS reagieren wird. Vom Grand Resort erwarte ich, dass sie einen Notfallplan für die Mitarbeiter und der heimischen Feuerwehr entwickeln. Auch wenn der Brand nicht ihre Schuld war, müssen sie etwas an dem Krisenmanagement ändern.

  • agricola
    Dabei seit: 1190246400000
    Beiträge: 316
    geschrieben 1215001719000

    Hallo Berthold,

    diesmal hast Du so gar ein paar hilfreiche Anmerkungen

    gebracht (Frist).

    Wie gesagt, das Prozeßrisikon nimt dem Urlauber nur die

    Rechtsschutzversicherung ab.

    Wünsche der Petra für den Termin eine Richterin, dann hat

    der Reiseveranstalter aber schlechte Karten.

    Eine andere Seite wurde hier noch gar nicht beleuchtet.

    Wie weit trifft den Reiseveranstalter ein Organisations-

    verschulden?

    Prüfung der Feuersicherheit!?

    Warten wir die Entscheidung der Gerichte ab. Aber villeicht ist

    das alles gar nicht nötig und die Reiseveranstalter bieten einen

    angemessenen Ausgleich.

    Zur Brandprüfung:

    Hier in Deutschland gibt es in einem solchen Falle gleich ein

    Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft.

    Wenn sich da jemand fahrlässig verhalten hat, dann folgt

    sogar ein Strafverfahren.

    In diesem Sinne

    kurt

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1215001827000

    @klein_steffchen sagte:

    ...Man kann zB Prozesskostenhilfe beantragen. Dadurch erhält der Rechtsanwalt (vorerst) eine geringere Vergütung und die Gerichtskosten + Rechtsanwaltvergütung werden in Raten abgezahlt. Die Raten können auch 0,-EUR betragen, wenn man nicht viel verdient. Maximal müssen 48 Raten gezahlt werden. Wenn man also schon klagen möchte, aber kein bzw. nicht viel Geld hat, sollte beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, um sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Das sind nur ein paar Tipps.

    Jetzt ohne mich zum Thema selbst zu äussern.

    Prozesskostenbeihilfe wegen Vermögenslosigkeit und einer gebuchten Ägyptenreise. :frowning:

    Also klagen auf Kosten der Steuerzahler? :shock1:

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1215003540000

    Hallo Bernhard,

    Dein Gedanke war auch mein erster. Ich möchte jetzt aber einfach einmal annehmen, daß der Hinweis auf Prozesskostenhilfe ganz allgemein gemeint war. Ich denke auch nicht, daß man so etwas beanspruchen kann um Mängel an einem fünf Sterne Urlaub geltend zu machen.

    Ausnahme, man wäre vielleicht von zusätzlichen Elementarschäden getroffen worden. Ansonsten sicher nicht.

    Vielleicht noch etwas zu den Tipps der Unbeteiligten, zu denen ich ja auch gehöre. Ich denke die sollten sich hier nicht raushalten, sondern das genaue Gegenteil davon tun. Denn nur als Unbeteiligter kann man das Ganze völlig emotionslos sehen. Denn diejenigen, die dann die Entscheidungen und Ratschläge treffen sind Anwälte und Richter. Und genau diese Herren sind alles nur Unbeteiligte.

    Gruß

    Berthold

  • Blumentiger
    Dabei seit: 1213920000000
    Beiträge: 131
    geschrieben 1215003987000

    @agricola sagte:

    Zur Brandprüfung:

    Hier in Deutschland gibt es in einem solchen Falle gleich ein

    Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft.

    Wenn sich da jemand fahrlässig verhalten hat, dann folgt

    sogar ein Strafverfahren.

    In diesem Sinne

    kurt

    Man sitzt in den Flieger und schwupps ist man in Ägypten. Gut, schnell und meistens in Top-Hotels. Trotzdem sollte man sich den Unterschieden zwischen Deutschland und Ägypten bewusst sein. Wenn ich überall deutschen Standart erwarte, dann dürfte ich schlussendlich nur noch in Deutschland Ferien machen.

    Heinz ********************************* Ich mache keinen Urlaub, sondern Ferien
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