@agricola sagte:
.....denn durch das Feuer und der anschließenden mangelhaften Betreuung
(das ist noch zu beweisen) und Nachsorgen ist der gesamte Urlaubs-
erfolg (Erholung) hinfällig.
Ich glaube, hier gibt es alles zurück.
Hallo Kurt,
auch hier habe ich so meine Zweifel. Zumindest müssten dafür einige Voraussetzungen gegeben sein.
Das Feuer müsste den betreffenden Urlauber am Ende seines Urlaubs treffen. War er erst am Anfang, dann sollte er zumindest das Hotel gewechselt haben. Bleibt er die restlichen Tage, oder gar Wochen im gleichen Hotel, dann hat er sich sicherlich erholt, denn sonst hätte er mindestens die Unterkunft gewechselt, gleich welche Kategorie er bekommen hätte.
Auch sonst sehe ich die Chancen auf eine gerichtliche Erstattung nicht unbedingt positiv. Die Frage wird zuerst einmal sein, wie das Feuer zu bewerten ist. Man darf davon ausgehen, daß hier höhere Gewalt angenommen wird. Eine Branduntersuchung hat ja laut den Berichten nicht stattgefunden, zumindest schon einmal keine neutrale, und somit wäre es schon schwierig dem Hotel hier ein Verschulden nachzuweisen.
Gebrannt hat ein Zimmer. Soweit ich das gelesen habe, wurde kein weiteres Zimmer direkt in Mitleidenschaft gezogen, sondern nur indirekt durch die massive Rauchentwicklung. Die Löscharbeiten wurden, soweit ich das ebenfalls richtig lese, ausschließlich vom Personal durchgeführt. Und zwar erfolgreich.
Bleibt also vor allem noch die Information der Gäste. Daß hier Personal die Gäste weckt ist schön und gut. Die Aufforderung durch den komplett verrauchten Gang zu flüchten kann sicher als sinnvoll angezweifelt werden. Wenn ich jetzt allerdings die Storys zur dortigen Feuerwehr lese, dann kann ich mir wiederum auch vorstellen, daß den Hoteliers vor Ort deren Zustand und Ausrüstung gut bekannt ist. Diese also abgewogen haben, was für die Gäste das Beste sein könnte. Hätte das Feuer nämlich nicht gelöscht werden können, so wäre weitere Hilfe womöglich ausgeblieben. Somit könnte die an sich falsche Entscheidung zum Zeitpunkt des Brandes trotzdem die richtige gewesen sein.
Bliebe also noch die technische Ausstattung. Die Rauchmelder sollen ja keinen akustischen Alarm geben, sodern eine Meldung an die Rezeption weiterleiten. Wenn diese Art Rauchmelder nach ägyptischen Gesetzen ausreicht und keiner nachweisen kann, daß diese Meldung nicht erfolgte, dann sehe ich auch hier kaum Möglichkeiten einer Klage.
Zum Schluß noch diejenigen, die angeben hier körperlich und / oder psychisch geschädigt worden zu sein und daher Schadenersatz einklagen wollen. Hier wird sicher auch bewertet werden, ob Sie die eigenen Situation eventuell teilweise mitverschuldet haben. Diejenigen, die hier völlig planlos einfach in die verrauchten Gänge geflüchtet sind, ohne überhaupt die geringste Ahnung zu haben, wie sie denn aus dem Hotel kommen können, dürften auch dabei weing Chancen haben. Ebenso diese, die angeben eine Rauchvergiftung erlitten zu haben, vor Ort aber keinerlei Arzt aufsuchten. Ausnahmen könnten auch hier wieder Betroffene sein, deren Rückflug innerhalb ein bis zwei Tagen nach dem Ereignis stattfand.
Alles in allem also, nach meiner bescheidenen Meinung, relativ hohe Hürden, die es zu nehmen gilt. Diese solten auch ausführlich vorher mit dem in Frage kommenden Anwalt besprochen werden. Ein Fachmann wird hier vermutlich die richtigen Ratschläge geben können.
Abschließend kommen wir noch zu einem ganz anderen Punkt. Die Reiseveranstalter und deren Reklamationsbearbeitung. Vor Ort sicher nicht vorbildlich, jedoch darf auch hier von den Urlaubern ein gewisses Minimum an Eigeninitiative erwartet werden. Hier in Deutschland warte ich ja auch nicht, bis daß mich irgendwer ins Krankenhaus fährt, sondern auch hier organisiere ich einen Transport dorthin, sofern ich dazu körperlich noch in der Lage bin und ich diesen für nötig erachte.
Bezüglich der Reklamation hier kann ich nur sagen, daß ich mit ITS keinerlei Erfahrungen habe. Bei ETI gab es einmal eine Reklamation, wegen eines nicht rechtzeitig fertiggestellten Nilschiffes. Diese leif, da auch keinerlei Diskussion über den Sachverhalt nötig war, für meine Kunden völlig problemlos und zufriedenstellend ab.
Und davon könnte es ja auch im wesentlichen abhängen, ob überhaupt geklagt wird. Andersherum, ob sich eine Klage überhaupt rechnet.
Gruß
Berthold