Hallo Freunde,
habe im Link nachgelesen. Meiner Meinung nach kommt es
jetzt auf die Plausibilität der Todesangst an.
Die Todesangst als solche kann nur der Kläger
nachempfinden.
Ich glaube, der Urlauber wird kein Problem damit
haben, dem Gericht die Todesangst zu schildern.
Würde dazu gern die Meinung von Mosaik/ Peter lesen.
Aber, wie Ihr seht Freunde, so einfach ist das alles nicht.
Wie von mir geschrieben:
Auf hoher See und vor Gericht bist
Du in Gottes Hand.
Eeinen schönen Abend noch
kurt