Nur um mal die anderen zu warnen.
Es wäre sehr töricht auf agricola zu hören
da:
@agricola sagte:
Es kommt hier darauf an, dem Hotel grobes Fehlverhalten
nachzuweisen.
Der Reiseveranstalter haftet stellvertretend für das Hotel.
Jep, nur muss man das Fehlverhalten auch beweisen können
@agricola sagte:
Fehlverhalten liegt zum Beispiel vor, wenn Feuerschutzein-
richtungen nicht funktioniern.
Hast du ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen über die angebliche Fehlfunktion der Brandmeldeanlage ??
Selbst wenn... was soll das bringen ? Die Brandmelder melden ja nur den Brand. Sie verhindern ihn in keinster Weise, d.h. ob die funktionieren oder nicht ist wurscht.... dies beinträchtigt nicht einen eventuellen Sachschaden.
Wo war der eigentlich ? Verrauchte Klamotten.. ja und..? die muss man eh nach dem Urlaub waschen.... Ich habe hier nichts gelesen, das die Kleidung oder andere Dinge verbrannt wären.... also gibts als Schschaden die max. 10,- € für die ägyptische Reinigung von der hier geschrieben worden ist. Hast Du einen Beleg darüber ? Wer weiß.. vielleicht war die Kleidung ja auch z.B. durch einen Rotweinfleck beschmutzt.
Hast Du ein Gutachten über die Rauchschäden an der Kleidung ?
@agricola sagte:
Die Frankfurter Tabelle greift meines Erachtens hier nicht, denn
durch das Feuer und der anschließenden mangelhaften Betreuung
(das ist noch zu beweisen) und Nachsorgen ist der gesamte Urlaubs-
erfolg (Erholung) hinfällig.
Sehr sinnig. Die FT geht von Ersatzansprüchen wegen entgangener Urlaubsfreude aus. Da steht z.B. drin.. kein Pool 5-20 % Abzug vom Hotelpreis ( Also Gesamtpreis abzgl Flugkosten abzgl. Verpflegungsleitung ) davon dann die 5-20 % ( oder so ähnliche Größenordnung ). Macht bei einer 1.000,- € Reise 400 € für den Flug und 200,- € für die Verpflegung. Bleiben 400,- €, davon dann 5 bis 20 % also: 20 € bis 80,- € . Der Rest ( Flug und Verpflegung wurde ja ordnungsgemäß geleistet ). Eine Betreuung ( also das gewünschte Händchenhalten der Reiseleitung ist übrigens nicht Bestandteil des Reisevertrages.. also gibt es hierfür nix. )
@agricola sagte:
Ich glaube, hier gibt es alles zurück.
Weswegen ?? Wo ist der Schaden die Menschen konnten max einen halben Tag Ihr Hotelzimmer nicht benutzen. Das war alles.
Also.. ein Tag im GR kostet evtl. 50,- € ( davon ziehen wir mal pauschal 15 € wegen der HP ab bleiben also 35 €.. davon 50 % - weil halber Tag macht 17,50,- €)
Wegen 17,50 willste die Leute aufhetzen zu klagen
Im übrigen gab es ja Schadensersatz: 2 Tage AI ( hier gehe ich mal von Mehrkosten von ca. 30,- € / Tag aus.... also 60,- € ).
Insofern sind alle ordentlich und großzügig entschädigt worden.
Wo ist da jetzt der wirtschaftliche Schaden ? Das private Konto sagt: PLUS 42,50,- € ( 60 € minus 17,50,- € )
Klagt mal alle schön
Bleibt also nur eine evtl. Gesundheitsschädigung.
Da stellt sich die Frage: Gehört ein Brand nicht zu den täglichen Gefahren des Lebens ?? ( Ähnlich einem Terroranschlag ) ? Dies wäre in der Tat mal eine interessante Frage.
Mal angenommen: Dies tut er nicht.
Wo ist das Gutachten des vereidigten Mediziners...das der Husten ?
einwandfrei auf den Rauch zurückzuführen ist ??
Wer sagt denn nicht, das Cherre oder andere sich keine Halsentzündung durch z.B. die Klimaanlage zugeführt haben ?
Willste dann auch das Hotel oder die Fluglinie verklagen ?
Kann das denn nicht auch durch die Klimanlage im Auto entstanden sein ?
@agricola sagte:
Eine Sammelklage braucht es nicht. Es reicht, wenn einer mit
Rechtsschutversicherung klagt und dann das Aktenzeichen in
das Internet stellt.
Blösdsinn. Nach Ablehnung des Reiseveranstalters beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate. Bis dahin muß man geklagt haben.. ansonsten Ansprüche weg.
Warte also mal schön auf die ersten Urteile. Klassisches Eigentor.
Übrigens nur ein BGH Urteil ist verbindlich ( das dauert bestimmt insg. 5 Jahre ). Und wegen 17,50 € Streitwert wird es wohl kaum bis zum BGH gehen. Da wird der LG Richter schon die Revision ablehnen.
Lieber Kurt: Tue Dir selber bitte den Gefallen und rede nicht mehr so einen Blödsinn.