Danke Ute,
also wie üblich viel Lärm um nichts! Bild Zeitung halt.
Das Ganze entspricht aber im wesentlichen meiner hier, oder im anderen Thread getätigten Einschätzung, daß eine komplette Rückzahlung nur dann in Frage käme, wenn sich der Brand in den jeweiligen letzten Urlaubstagen des Reisenden ereignet hätte. Denke das deckt sich in etwa.
Schön wäre jetzt nur noch genau zu wissen um welchen Flugvorfall es sich gehandelt hat. Interessant auch, daß es anscheinend nur einen einzigen Kläger gibt, bei einem beinahe Absturz.
Aber schauen wir einmal, ob hier noch mehr Fakten geliefert werden können.
Gruß
Berthold