...es ist ja sinnbildlich gemeint.
Aber ich übersetze es Dir gerne:
Wer sich nicht über den Leistungsumfang seines Flugtickets informiert, ist eben selbst Schuld und muß ggf. zuzahlen.
...es ist ja sinnbildlich gemeint.
Aber ich übersetze es Dir gerne:
Wer sich nicht über den Leistungsumfang seines Flugtickets informiert, ist eben selbst Schuld und muß ggf. zuzahlen.
Dennoch hat es rechtliche Auswirkungen. Und wer daraufhin klagt muss sich nicht wundern, wenn er unterliegt. Und da der Kunde bei solchen Regelungen auch nicht gravierend benachteiligt wird, unter anderem, weil ihn ja keiner zwingt, eine Reise genau bei diesem Anbieter zu buchen, dürften die AGB da nicht angreifbar sein.
carsten.sauerberg:
....Kunden, die ja Könige sein sollen,...
Da kommen wir dem Kern der Sache schon näher. Wenn Krethi und Plethi 1 x pro Jahr in den verdienten Urlaub fliegen, wollen sie sich wie Königs fühlen. Und bei Königs hat man Personal, das sich um das Lesen der AGB's kümmert.
Und Königs legen mitunter königliche Summen auf den Tisch des Hauses, um sich so behandelt zu wissen.
Ausserdem ist ihnen klar, dass man nur dort als König behandelt wird, wo man sich auch königlich benimmt. Rechthaberei und Prinzipienreiterei gehören da sicher nicht dazu.
""Rechthaberei und Prinzipienreiterei gehören da sicher nicht dazu. "
Ein vollkommen irrelevanter Einwurf zu diesem Thema.
Genau wie der Kunde als König. Oder die "allgemeine Lebenswirklichkeit".
mk116:
Ich kann mich nur wundern: Sonst werden Sandkörnung, die Farben der Liegenauflagen oder der Preis von Menthol-Fluppen akribisch recherchiert und ermittelt. Aber bei den Tarifen usw. soll dies plötzlich unmöglich sein?
Treffer - versenkt!
Und selbst wenn man nur recherchiert um herauszufinden, worüber man sich bei seinem nächsten Ferienflug ärgern kann, bleibt hoffentlich soviel hängen, dass man eben nicht im einem Rimowa Trolley von der Größe eines Reihenmittelhauses um die Kurve kommt und gleich nach der Heimreise "Abzocke!"-Beiträge im Airlinethread postet.
Ich möchte im Übrigen kein König sein. Mir ist viel mehr daran gelegen zu verstehen, wofür ich meine Kohle raushaue - und wenn es mir nicht klar ist frage ich solange bis ich´s weiß - ganz gleich ob bezüglich des Hotel oder der Beförderung ... !
Ja, mam und chriwi, wir sind am Kern der Sache, oder besser am Kern der Geisteshaltung zur Sache. Wer "allg. Lebenswirklichkeit" nicht kennt, soll nicht sagen, das gäbe es gar nicht. (z.B. §1606 BGB, da der Begriff "in der Regel", es geht um Unterhaltspflichten Kindern gegenüber). Zu AGBs genügend Urteile, dass sie "dem allgemeinen Sprachgebrauch" der Adressaten entsprechen müssen, da einseitig erklärt. Grundlage versch. §§ des BGB. Usw. Aber das führt vom Thema weg.
Interessanter noch die Sätze zuKreti und Pleti und König und Personal, na: da zeigt sich doch, wessen Nase hoch ist und wer sich als König fühlt. Nochmal deutlich: es geht nicht um Verklagen wegen der neuen Bestimmungen, es geht darum, dass sie Ärger machen werden, wie Kourion es sagte, weil sie der allg. Lebenswirklichkeit zuwider laufen und nicht transparent kommuniziert werden. Das gibt König Kreti das Gefühl, übern Tisch gezogen zu werden. Und das schadet dem Dienstleister, der Kretis Geld will. CS
Übertragen wir dein Schlagwort "allgemeine Lebenswirklichkeit" doch mal auf die Leistung Unterbringung:
Wenn du ein AI Hotel buchst, bestimmt die Lebenswirklichkeit dann automatisch 24h und keine Zuzahlung - oder verlässt du dich lieber doch nicht darauf und erkundigst dich, welcher Komfort dich genau erwartet?
@C.S.: Sonst was? Sonst fliegen Krethi und Plethi nimmermehr auf Urlaub?
Hast ja Recht. Ich mach das schon länger so. Ich sitz in der kalten Wohnung, weil mir die AGB's meines Energieliefervertrags zu kompliziert waren, hab keine Versicherungen und meide Banken. So! Jetzt hab ich's "denen" aber gezeigt.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!