• Gute.Fee207
    Dabei seit: 1254182400000
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    geschrieben 1392375377000

    Kourion, Du sagst: "Man liest hier immer mal wieder: Habe über TUI gebucht - und dahinter steht in Klammern (12fly oder auch Discount Travel, usw.)."

    Meine Meinung: Das ist doch ganz egal, ob es tui Original, ltur oder 12fly ist. Sie kommen vielleicht in andere Hotels, sitzen aber im selben Flugzeug.

    Du sagst weiter: 

     "Es kam bereits des Öfteren zu Beschwerden und ich kann mir gut vorstellen, dass sich diese ab 1.5.14 bei Flügen mit TUIfly häufen werden."

    Das wird wohl so kommen. D´accord. Und zwar nicht, weil die Leute zu faul, zu dumm, zu ungebildet, zu werweißwas sind, sondern weil die Anbieter nur sehr versteckt sagen, was Sache ist: tuifly.com Nichts auf der Startseit, dass ihre Flüge nur noch 15kg beinhalten. Condor: Kein deutlicher Hinweis, dass sie Gepäckstücke auf 158cm Seitenlänge begrenzen. Anders: easyjet, germanwings, airberlin, da ist es transparent, was man bucht und was man mitnehmen darf. 

    Und dann gehen wir mal auf die Seiten der Veranstalter. Wer von ihnen, sei es fti, alltours, cook oder die tui erzählt denn klipp und klar: "Wir haben Flugpartner, die geringere Gepäckmengen und Serviceumfänge anbieten als bislang üblich. Im Buchungsvorgang weisen wir Sie ggf. darauf hin und eröffnen Ihnen die Möglichkeit zum Upgrade". Das wäre Transparenz. Aber so wirds Proteste und Ärger geben, mit Recht. 

    CS

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  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1392378230000

    @cs

    Was ich damit meinte: ;)

    12fly, Discount Travel, usw. sind eigenständige Veranstalter.

    Wenn nun im TUI-Thread geschrieben wird, dass z. B. die erbrachten Leistungen im Hotel nicht den Erwartungen hinsichtlich einer über TUI gebuchten Reise entsprachen, dabei in Klammern zu lesen ist, dass eben nicht über den Veranstalter TUI sondern über 12fly, usw. gebucht wurde..., dann argumentiert wird, dass 12fly doch zu TUI gehört...

    ... nun ja, dann  fehlt m. E. grundlegende Information - was eben zu Enttäuschungen führen kann.  :?

    Und diese Information und auch andere zur ausführenden Airline sollten vor einer Buchung eingeholt werden.

    Du findest nichts zu den neuen Bestimmungen bei TUIfly ? Auf der Startseite - nein, aber unter "Service & Infos. Ich hab's auch vor einigen Seiten verlinkt: BBB 6.1.2 und 6.1.3

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1392379028000

    Es ist eben nicht egal, weil z.B. wenn die TUI als Veranstalter gebucht wurde, die 20 kg weiterhin  frei sind.

    Mit deinem Argument müsste ja auch ein Skoda Fabia mit Komfort und Ausstattung eines Golf daherkommen, weil selber Konzern.....

  • Gute.Fee207
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    geschrieben 1392379910000

    Da könnt ihr reden, wie ihr wollt: Da sind deutliche Unterschiede im Umgang mit dem Kunden bei den Webseiten der Fluggesellschaften: Nehmen wir easyjet. Wenn man eine Anfrage startet, sagen sie Dir sofort: Das sind zwei Preise. Der eine meint "Du darfst mit, setz Dich hin, wo frei ist, pack Dein Täschchen weg und halt den Mund." Der Andere: "Du darfst mit, Dein guter Zwirn und Deine Taucherbrille auch, auch sonst kümmern wir uns ein wenig um Dich." Einen Dritten mit goldenen Tellern gibts nicht. Sie sind sogar so fair, dass sie Dir sagen, wir sind Briten, wenn Du nun mit Visa bezahlst, kann es sein, das Deine Bank Dir was abzieht für Auslandsüberweisung. All das sagen Sie deutlich, nicht in AGB oder Fussnoten verborgen. Wer da nicht weiß, was er tut, soll tatsächlich lieber buchen lassen. Wer bei Condor bucht und das mit den 158cm nicht irgendwo in den Tiefen der Seiten gefunden hat, der kann trotz 20kg ganz schön reinfallen.

    Und dann gibt es noch den unter Juristen nicht eben seltenen Sachverhalt der "allgemeinen Lebenswirklichkeit." Das ist ein gewachsener Tatbestand, auf den man als Mensch sich verlassen kann, weil es eben allgemein immer so war. Beispiel: Ab Oktober verkaufen sie Winterdiesel an Tankstellen.

    Diese Wirklichkeit sagt: Pauschalurlaub ist Flug mit Koffer, Tomatensaft und Klatschen bei der Landung, Transfer mit einem Bus, Hotel wie bestellt, retour. So war es, so ist es, und wenn das nicht so ist, reichen Fussnoten oder versteckte AGBs nicht aus, um Kunden, die  ja Könige sein sollen, nicht zu verprellen. So sehe ich das. CS

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1392380461000

    @cs

    Ich möchte noch auf deinen Satz "Und zwar nicht, weil die Leute zu faul, zu dumm, zu ungebildet, zu werweißwas sind,"

    Das will ich mitnichten unterstellen. Aber die Infoflut ist nicht zu unterschätzen und außerdem - wer bitte liest die AGB des Vermittlers + des Veranstalters + der Airline - insbesondere wenn er auf unterschiedlichen Portalen, zu unterschiedlichen VA und Airliines recherchiert ?

    Ich mach's i. d.R. auch nur beim 1. Mal, lese auch nur die für mich relevanten Punkte. Sollte ich dann dennoch oder bei späteren Buchungen einen Reinfall erleben, da die AGB abgeändert wurden, nun, dann ist es meine Schuld.

    Zu deinem letzten Posting: Ich sehe es anders. Als Pauschalreisender hast du kein Recht auf etwas, nur weil es immer schon so war. :?

    Und ob die Kunden verprellt werden oder doch vllt. weiterhin auf den Endpreis gucken, der bei X eben niedriger liegt als bei Y aus welchen Gründen auch immer, wird die Zukunft zeigen. ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1392381370000

    ...man kann das ganze auch einfach mit einem allseits bekannten Satz auf den Punkt bringen:

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    In diesem Sinne allen ein unbeschwertes fliegen... ;)

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1392381705000

    Transfer ist schon länger nicht mehr automatisch, es gibt bei Pauschalreisen Fluggesellschaften, die10, 20 kg oder 23 oder 30 als Freigepäck geben, auch die Handgepäcksgrenzen sind nicht allgemein festgelegt. Die Veranstalter schreiben schon seit mindestens zwei, drei Jahren, dass das Gewicht des Freigepäcks auf dem Ticket beachtet werden soll und das Luftverkehrsunternehmen zu Einzelheiten kontaktiert werden solle..

    Wer da eine allgemein gültige Regel ableitet, schafft sich allerhöchstens seine eigene Realität.

    Es gibt keine versteckten AGB, denn jeder, der eine Reise oder einen Flug bucht, etwas anderes kauft oder bestellt, bestätigt, diese gelesen zu haben. Sei es per Unterschrift oder per Klick. Das ist persönliches Risiko, wenn man das tut, ohne Kenntnis genommen zu haben.

    Von einem allgemeinen Lebensrisiko hab ich ja in rechtlichen Zusammenhängen schon gehört. Von einer allgemeinen Lebenswirklichkeit eher in soziologischem oder politischem Kontext.

  • Gute.Fee207
    Dabei seit: 1254182400000
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    geschrieben 1392381777000

    Nur, curiosus, ist das ein Satz aus dem Gericht, wo der Angeklagte der Obrigkeit gegenüber steht. Hier aber geht es um Kunde und jemanden, der ans Geld des Kunden will. Das ist eine andere Ebene. CS

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