• Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1392400981000

    @maximoritz

    Sowas mit Zuteilung von Urlaubsplätzen gab es nicht nur in der damaligen DDR, sondern auch im Westen! Bei der Deutschen Bundespost z.B. konnten sich die Mitarbeiter durch eine entsprechend lange Betriebszugehörigkeit und Kinderanzahl für Plätze in den posteigenen bzw. vertraglich gebundenen Ferieneinrichtungen qualifizieren, was wegen des unschlagbaren Preis-Leistungsverhältnisses dank des Zuschusses sehr stark nachgefragt wurde.

    Wir haben Anfang der 90er sowas auch mal an der niederländischen Küste mitgemacht - und es war richtig schön!

    LG

    Sokrates

    P.S.: ...und jetzt kannst Du mich herabwürdigen! ;)

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1392403294000

    Ich stimme carsten-sauerberg zu in Sachen "mittels Bestätigung reicht nicht".

    Man muss in der Tat vor der Buchung wissen, was man erwarten darf und nicht erst dann, wenn man schon eine verbindliche Willenserklärung abgegeben hat.

    Stichwort "Wundertüte" - sehr treffend formuliert.

    Ich bestreite jedoch die Vorhalte, man finde den genauen Leistungsumfang Flug ja nur im "Kleingedruckten" (dessen Definition nicht ganz überraschend in vollkommen unsubstantiierter Entrüstung abgesoffen ist ...),  müsse geradezu ungeheuerlichen Aufwand betreiben zur Konkretisierung desselben oder würde zwangsläufig Opfer "mehrdeutiger oder überraschender" Formulierungen in den Geschäftsbedingungen, die einen zur rechtlich gestützten Einrede berechtigten ...

    Das ist bizarr! :shock1:

    @Maximoritz

    "Liebgewordene Gewohnheiten" implizieren keinen rechtlichen Anspruch. Das - und nur das! - sollte mein Beispiel versinnbildlichen. Im Übrigen erwarten auch Luftverkehrsunternehmen schon seit jeher die Entrichtung eines Geldbetrages bei Inanspruchnahme ihrer Dienste - insofern gibt es eher eine Parallele zur Tram, als dass das "Beispiel" so "völlig unbedacht gewählt" worden wäre.

    So mancher musste sich nach entsprechenden Änderungen von "liebgewordenen Gewohnheiten" verabschieden - beispielsweise kann Curi im Flieger nicht mehr quarzen, Udo Walz den mitgebrachten Champus nicht mehr entkorken und Vico von Bülow bekommt eben kein "Lönsch" mehr ... Dinge ändern sich, und wer von den Änderungen nicht unliebsam überrascht werden will tut gut daran sich zu informieren.

    Würdest du auf den Gedanken kommen, dass sich im gebuchten Hotel seit deinem Besuch im Vorjahr nichts geändert hat und du den liebgewordenen Rezeptionisten / Kellner / tropfenen Wasserhahn wieder erwarten darfst?

    Ich glaube, Begriffe dürfen durchaus bezüglich ihrer Substanz hinterfragt werden und deine Sorge, wir müssten uns in einem "Zwiegespräch" finden sollte sich inzwischen wohl von selbst erledigt haben ...?!

    ;) :p

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • reisefreak75
    Dabei seit: 1360108800000
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    geschrieben 1392410435000

    Hallo

    bezüglich der Transparenz muss ich aus eigener Erfahrung sagen meiner Meinung nach ist die neue Regelung der TuiFly nicht transparent geregelt. Und ich erkundige mich im Vorfeld über Dinge die meine Reise betreffen. Bei der Buchung haben wir uns für eine Verbindung entschieden die Flüge mit der TuiFly enthalten da wir nicht mit SunExpress oder CorendonAirlines fliegen wollten. Da dachten wir mit der TuiFly sind wir erst vor ein paar Monaten geflogen da wissen wir was wir haben. Und dann kriegt man nach der Buchung mit der nicht mit der Buchunsbestätigung sondern dann mit der Reisebestätigung im PDF-Format mitgeteilt das man übrigens ab 01.05. nur noch 15 kg Freigepäck und keine Verpflegung an Bord mehr hat, mit RV 1-2Fly. Wenn ich das vorher hätte lesen können hätte ich mich in der Tat für eine andere Airline entschieden. Soviel zu dem Thema. Und so kann man sich in der Tat meiner Meinung nach die Kunden vergraulen.

    LG

  • Kaspar
    Dabei seit: 1146182400000
    Beiträge: 694
    geschrieben 1392411537000

    Dazu muss ich aber mal feststellen, dass das aber ein Versäumnis des Reiseveranstalters ist, und nicht der Airline - denn wenn im Zuge einer Pauschalreise gebucht wird, sollten die Reiseveranstalter, für die die 15kg gelten, dieses auch Ihren Kunden übermitteln.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1392412410000

    Abersowasvon...!? :?

    Der Vertrag wurde mit 12-fly abgeschlossen, an sie wird bezahlt und X3 ist "nicht transparent"??

    :frowning: :shock1:

    Sorry - aber aus der Argumentationslinie bin ich definitiv raus!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sonnenkind5578
    Dabei seit: 1369872000000
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    geschrieben 1392412855000

    Öööhm, vielleicht ist mir was entgangen, aber ein paar reiten die ganze Zeit auf dem ''Freigepäck'' rum. Das bedeutet doch nichts anderes, als dafür haste mit deinen 249 Euro die Du pro Strecke bezahlt hast  eben 15 kg mitgekauft, wenn Du mehr willst,dann kostet es extra. Eben genauso wie bei Ryanair z.B., der Flug kostet da eben nur 180 Euro und wenn Du nen Koffer mitnehmen willst,dann kostet es extra.

    Ich finde das Wort ''Freigepäck'' einfach nicht richtig. Die Airline , egal welche, übernimmt sicher nicht  z.B für 180 Paxe x 15 kg die enstehenden Kosten, nur um den Kunde König sein zu lassen  :frowning:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1392413154000

    Freigepäckmenge/volumen kann aber kaum anders heißen - warum sollte es also nicht "richtig" benannt sein? :frowning:

    (von 0 bis 30kg ist es jedenfalls nicht "überraschend" ...)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sonnenkind5578
    Dabei seit: 1369872000000
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    geschrieben 1392413272000

    Weil sich jeder darüber aufregt,dass es nun nicht mehr ''frei' sein soll, es war auch vorher nicht frei/ umsonst, man hat dafür bezahlt,nur eben nicht separat. Wie es jetzt wohl sein soll .... oder seh ich das falsch???

  • Kaspar
    Dabei seit: 1146182400000
    Beiträge: 694
    geschrieben 1392413445000

    Es geht den meisten drum, dass es eben keine 20kg mehr sind, sondern "nur noch" 15kg, und dass man halt in Zukunft seine Cola etc. zahlen muss.

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1392414097000

    Ich bin ja für ein Spendenkonto für einen gemeinnützigen Urlauberfond. Die 10 Euro die der Aufpreis für die 5 kg Hin und zurück bei Tuifly sind, bekommt man aber nur, wenn man ein 12 seitiges Antragsformular in doppelter Ausführung per Einschreiben schickt und eine Servicegebühr von 15 € bezahlt....

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