Nein, du musst das als Kläger nicht beweisen, die Beklagte muss das Gegenteil beweisen.
Der Sitz von Corendon liegt in der Türkei, folglich muss das Urteil dort vollstreckt werden, auch wenn es hier ergangen ist.
Hier schau mal ganz unten bei Anwendbares Recht (Gerichtsstand):
https://www.corendonairlines.com/de/haftungsausschluss
Die haben keinen Geschäftssitz in Deutschland, daher musst du das Urteil dann in der Türkei vollstrecken lassen. Und bei der derzeitigen Politischen Lage ist dann noch eine zusätzliche Herausforderung.
VG
Aber bei einer Klage, also wenn ich Klage, muss ich doch die mir günstigen Tatsachen beweisen, also die Verspätung. Oder gibt es da eine Beweislastumkehr? Ich kenne keine, habe keine gefunden. Also muss ich meinen Anspruch, den ich haben will, beweisen.
Das mit dem Vollstrecken ist logisch, stimmt.
Danke
Liebe grüße
Hi Du,
beweisen musst du erstmal gar nichts. Du musst lediglich vortragen, worauf du deinen Anspruch stützt - also die Verspätung.
Erst wenn die Beklagte dies bestreitet, müsstest du einen Beweis anbieten, also z.B. jemanden vom Flughafen. Wenn der Flug aber drölf Stunden zu spät war, wird über eine Verspätung größer 3 Stunden nicht groß Beweis erhoben werden müssen...
Chenau. Übrigens auch schon bei einer Verspätung von nur 3h + elwunneunzich Minuten ...
Das mit der Vollstreckung dürfte das wesentlich größere Problem sein, weshalb ich vor dem Beschreiten des Klageweges eine eingehende Beratung hinsichtlich der Erfolgsaussichten empfehle.
Ok, ich danke euch. Habe ja heute nachmittag den Termin beim Anwalt. Schon ärgerlich wenn man doch eigentlich nur Urlaub haben will
Wenn du ein vollstreckbares Urteil eines deutschen Gerichts hast, kannst du auch einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der das Geld zwangsweise von der Airline eintreibt. Theoretisch kann er ein Flugzeug, das in Deutschland gerade gelandet ist, bis zur Zahlung der Forderung grounden (und bei Nichtzahlung versteigern lassen )
Wäre nicht der erste Fall (Thailändischer Prinz)
Mach dir den Spaß
Allerdings macht der Gerichtsvollzieher das nicht "für umme" (wie auch kein anderer Beteiligter von Anwalt bis Gericht) und bleiben die gesamten Kosten der Vollstreckung zunächst einmal an Du hängen.
Ob das dann noch so viel Spaß macht kann nur Du selbst entscheiden ...
@Gastro24 sagte:
Theoretisch kann er ein Flugzeug, das in Deutschland gerade gelandet ist, bis zur Zahlung der Forderung grounden (und bei Nichtzahlung versteigern lassen )
Nicht nur Theoretisch, sondern tatsächlich. Und nicht "lassen" sondern er, himself kann es.
Nur wird er wg. 300 EUR das Flugzeug nicht zur Versteigerung anbieten.
Der Amtsrichter wird ihm was erzählen
Bitte Zitat und Antwort trennen, sonst blickt da keiner durch!
LG
Sokrates
Hi ,
ich bräuchte mal eure Hilfe. Es geht um den Condor Flug DE2248 am 8.9.2017 von Frankfurt/main nach Puerto Plata. Das war alles an dem Tag eine ziemlich knappe Geschichte, jedoch sind wir mit ungefähr 3:10 h Verspätung angekommen. Vorbildlich habe ich natürlich ein Schreiben mit Fristsetzung zur AUsgleichzahlung an Condor geschickt, heute kam die E-Mail von Condor mit der Behauptung, dass der Flug angeblich nur 2:51 Minuten Verspätung hatte. Das stimmt definitiv nicht. Nun möchte ich noch ein paar Informationen und Daten sammeln bevor ich ein Fass aufreiße. Es geht halt nur um ein paar Minuten und ich wäre über jegliche Infos eurerseits sehr glücklich.Danke schonmal im voraus
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!