Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend Hilfe

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1507703265167

    Nein, du musst das als Kläger nicht beweisen, die Beklagte muss das Gegenteil beweisen.

    Der Sitz von Corendon liegt in der Türkei, folglich muss das Urteil dort vollstreckt werden, auch wenn es hier ergangen ist.

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  • Possibaer
    Dabei seit: 1496421269094
    Beiträge: 466
    geschrieben 1507703825807

    Hier schau mal ganz unten bei Anwendbares Recht (Gerichtsstand):

    https://www.corendonairlines.com/de/haftungsausschluss

    Die haben keinen Geschäftssitz in Deutschland, daher musst du das Urteil dann in der Türkei vollstrecken lassen. Und bei der derzeitigen Politischen Lage ist dann noch eine zusätzliche Herausforderung.

    VG

    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnute halten...
  • Du
    Dabei seit: 1507648781796
    Beiträge: 4
    geschrieben 1507708747456

    Aber bei einer Klage, also wenn ich Klage, muss ich doch die mir günstigen Tatsachen beweisen, also die Verspätung. Oder gibt es da eine Beweislastumkehr? Ich kenne keine, habe keine gefunden. Also muss ich meinen Anspruch, den ich haben will, beweisen.

    Das mit dem Vollstrecken ist logisch, stimmt.

    Danke

    Liebe grüße

  • burton_
    Dabei seit: 1321747200000
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    geschrieben 1507709047006 , zuletzt editiert von burton_

    Hi Du,

    beweisen musst du erstmal gar nichts. Du musst lediglich vortragen, worauf du deinen Anspruch stützt - also die Verspätung.

    Erst wenn die Beklagte dies bestreitet, müsstest du einen Beweis anbieten, also z.B. jemanden vom Flughafen. Wenn der Flug aber drölf Stunden zu spät war, wird über eine Verspätung größer 3 Stunden nicht groß Beweis erhoben werden müssen... :blush:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1507709633759 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Chenau. Übrigens auch schon bei einer Verspätung von nur 3h + elwunneunzich Minuten ... :wink:

    Das mit der Vollstreckung dürfte das wesentlich größere Problem sein, weshalb ich vor dem Beschreiten des Klageweges eine eingehende Beratung hinsichtlich der Erfolgsaussichten empfehle.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Du
    Dabei seit: 1507648781796
    Beiträge: 4
    geschrieben 1507710029590

    Ok, ich danke euch. Habe ja heute nachmittag den Termin beim Anwalt. Schon ärgerlich wenn man doch eigentlich nur Urlaub haben will

  • Gastro24
    Dabei seit: 1507103659880
    Beiträge: 130
    gesperrt
    geschrieben 1507710714374

    @Du

    Wenn du ein vollstreckbares Urteil eines deutschen Gerichts hast, kannst du auch einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der das Geld zwangsweise von der Airline eintreibt. Theoretisch kann er ein Flugzeug, das in Deutschland gerade gelandet ist, bis zur Zahlung der Forderung grounden  (und bei Nichtzahlung versteigern lassen ;-) )

    Wäre nicht der erste Fall (Thailändischer Prinz)

    Mach dir den Spaß :-)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1507712095258

    Allerdings macht der Gerichtsvollzieher das nicht "für umme" (wie auch kein anderer Beteiligter von Anwalt bis Gericht) und bleiben die gesamten Kosten der Vollstreckung zunächst einmal an Du hängen.

    Ob das dann noch so viel Spaß macht kann nur Du selbst entscheiden ... :confused:

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  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
    Beiträge: 13223
    geschrieben 1507720952701 , zuletzt editiert von Sokrates

    @Gastro24 sagte:

    @Du

    Theoretisch kann er ein Flugzeug, das in Deutschland gerade gelandet ist, bis zur Zahlung der Forderung grounden  (und bei Nichtzahlung versteigern lassen ;-) )

    Nicht nur Theoretisch, sondern tatsächlich. Und nicht "lassen" sondern er, himself kann es.

    Nur wird er wg. 300 EUR das Flugzeug nicht zur Versteigerung anbieten.

    Der Amtsrichter wird ihm was erzählen:punch:

    @Juanito

    Bitte Zitat und Antwort trennen, sonst blickt da keiner durch!

    LG

    Sokrates

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  • r0s4
    Dabei seit: 1508877007462
    Beiträge: 3
    geschrieben 1508877363625

    Hi ,

    ich bräuchte mal eure Hilfe. Es geht um den Condor Flug DE2248 am 8.9.2017 von Frankfurt/main nach Puerto Plata. Das war alles an dem Tag eine ziemlich knappe Geschichte, jedoch sind wir mit ungefähr 3:10 h Verspätung angekommen. Vorbildlich habe ich natürlich ein Schreiben mit Fristsetzung zur AUsgleichzahlung an Condor geschickt, heute kam die E-Mail von Condor mit der Behauptung, dass der Flug angeblich nur 2:51 Minuten Verspätung hatte. Das stimmt definitiv nicht. Nun möchte ich noch ein paar Informationen und Daten sammeln bevor ich ein Fass aufreiße. Es geht halt nur um ein paar Minuten und ich wäre über jegliche Infos eurerseits sehr glücklich.Danke schonmal im voraus

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