@jlechtenboehmer sagte:
@Wülfi71
kleine Ergänzung :
„Der Kunde kann bei seiner Kreditkartenbank so lange widersprechen, solange die Zahlung noch nicht auf dem Konto der Airline gutgeschrieben ist. Ab Insolvenzantrag darf die Airline jedoch keine Zahlung mehr annehmen. Daher rate ich, die Erstattung des Gezahlten bei der Kreditkartenbank bzw. dem Reisevermittler - der für die Bank den Zahlungsversuch entgegengenommen hat - so schnell wie möglich zu beantragen , da möglicherweise die Forderung der Bank der Airline in Rechnung gestellt wurde.“
Quelle : Führich, Wirtschaftsprivatrecht, 13.Auflage, Rn.422, www.reiserecht-fuehrich.de
Das dürfte nur Buchungen betreffen, die maximal am Wochenende vor der bekanntgegebenen Insolvenz stattgefunden haben.
Ansonsten bekommt der Empfänger bei Kreditzahlungen den Betrag i.d.R. zeitnah gutgeschrieben und nicht erst bei Abbuchung vom Referenzkonto(in meinem Fall halt gestern).