@Schnuckelhase sagte:
Mich beschäftigt schon lange eine Sache, zu der ich hoffentlich hier nun einige zuverlässige Informationen bekommen werde.
Es ist ja bekannt, dass man keine Getränkeflaschen mit mehr als 100 ml Inhalt im Handgepäck durch die Sicherheitskontrolle bekommt. Das ist eine Vorschrift ist, die sehr genau eingehalten wird. Sie gilt ja schon seit längerer Zeit, wenn man von einem EU-Flughafen startet.
Am Flughafen Hamburg ist es aber so, dass man nach nach der Sicherheitskontrolle an einigen Bars oder Vekaufsständen Getränke kaufen kann, die man ohne weitere Kontrolle beim Einchecken mit ins Flugzeug nehmen kann.
Warum ist das möglich?
Da kommen mir mehrere Vermutungen in den Sinn.
- Man will bewusst den Getränkeverkauf ankurbeln, d.h. die Leute dazu bewegen, die doch sehr teuren Getränke zu kaufen.
- Die Betreiber der Läden, Bars und Lounges auf den Flughäfen hatten einen Einfluss auf die Einführung der Regelung, dass keine Getränke die Sicherheitskontrolle passieren dürfen (Absprache?).
Ich weiss nicht ob das wichtig ist: die Zielflughäfen waren Antalya und Izmir in der Türkei.
Diese Regelung stösst - nicht nur bei mir - auf Unverständnis. Warum wird so sehr auf die Einhaltung ger Vorschrift geachtet, wenn sie ein paar Meter weiter wieder ad absurdum geführt wird?
Ich bin sehr auf eure Beiträge gespannt!
Alles Gute für 2009 und viele Grüsse,
Schnuckelhase
Mal ein wenig selber nachdenken schadet nicht.. Gilt nicht nur für diesen Post.
Natürlich geht es nicht drum, das ein Wasser oder ne Cola im Flugzeug gefährlich sein kann. Sondern darum, dass ein flüssiger Sprengstoff, der ähnlich aussehen kann, ins Flugzeug gelangt.
Und die Flüssigkeiten nach der Sicherheitskontrolle sind logischerweise schon sicherheitskontrolliert (oder sollten es sein).
@Schnuckelhase sagte:
Gibt es denn noch keine technische Möglichkeit, beim "Durchleuchten" auch gefährliche oder nicht zulässige Flüssigkeiten zu erkennen?
Leider keine die einigermassen akzeptable Ergebnisse brächte.
@Schnuckelhase sagte:
Noch etwas: man darf ja bekanntlich einen zip-Beutel mit 10 kleinen Fläschchen a max. 100 ml mitnehmen im Handgepäck.
Diese kleinen Gebinde sind (wie z. B. Duschgel oder Shampoo) in den meisten Fällen nicht versiegelt, könnten also selbst befüllt werden, ohne dass es kontrolliert wird.
Wo ist da die Logik? Das verstehe wer wolle...
Diese Mengen sind laut EU ungefährlich. Und hier ist eigentlich der Haken der Sache. Drei Bösewichte mit drei gefüllten Beuteln gibt quasi 3 Liter Flüssigsprengstoff. Naja...
@eva-maria sagte:
Fazit, alle Flüssigkeiten (auch mehr als 100 ml/Flasche) dürfen nach dem Einchecken auf dem Flughafen gekauft werden und auch im Handgepäck mit ins Flugzeug genommen werden.
LG
Falsch!
Nur versiegelte Flüssigkeiten dürfen mitgenommen werden. Und Tacker gehört nicht zu Versiegelungen. Hättet ihr irgendwo umsteigen müssen, hätte man es euch vermutlich abgenommen...
@Tilla29 sagte:
Hallo,
vielleicht passt hier auch meine Frage rein - wie sieht es aus wenn man mit im Flugzeug gekauften und versiegelten Alkoholika z. B. in Frankfurt umsteigen muss und die Maschine nicht am Terminal steht, sondern man von "draussen" ins Gebäude muss, d.h. vom Rollfeld zum Umsteigen. Ich hatte "nur" Kosmetik dabei, die wurde aber trotz durchsichtiger Tüte gefilzt. Bei anderen wurden die Flugzeug gekauften Alkoholika, obwohl in der Extratüte verpackt, einkassiert. Gibt es da noch Zusatzbestimmungen oder war das Willkür?
Viele Grüße und viel Reisespaß in 2009
Tilla
Wenn es versiegelt ist, und aus EU-Maschinen stammt, darf es mitgenommen werden. Welche Airline seid ihr geflogen?
@Coraya/Beach sagte:
Also, wer es immer noch nicht begriffen hat:
Flüssigkeiten IM Sicherheitsbereich (nach der Handgepäckkontrolle) gekauft, dürfen mit in den Flieger, alles andere bleibt außen. Punkt
Alle Flüssigkeiten, die den Sicherheitsbereich verlassen und dann wieder hinein wollen, bleiben ebenfalls außen (wie zb. bei Zubringerflügen, Anschlussflügen). Punkt
Wenn Ihr ausserhalb der EU losgeflogen seid, dann müsst IHR wissen, welche Gesetze innerhalb der EU gelten.
Macht nicht die Saftschupse oder die Verkäuferin im Shop dafür verantwortlich, wenn IHR gegen Vorschriften verstoßt. Weder die Saftschupse noch die Verkäuferin im Shop wissen, wo IHR hin wollt. IHR müsst wissen, was IHR machen dürft!
Spezielle Kennzeichnung der Getränke im Sicherheitsbereich ist natürlich schwachsinn: Die Getränke werden ganz normal angeliefert. Wenn jemand hier eine Flasch präparieren würde, bräuchte er einen Mittelsmann innerhalb der Sicherheitszone, der diese dann weitergeben könnte. Da sind aber alle Personen überwacht, kontrolliert und überprüft. Da kommt man nicht einfach so rein.
Ahhh Danke für diesen Beitrag!