@'emdebo' sagte:
Reiseveranstalter verlässt sich
bei der Auswahl der Fluggesellschaften auf die Zulassungen vom
LBA Luftfahrtbundesamt, dieses wiederum veröffentlicht keine
Mängelliste und keiner fühlt sich vor einem Störfall zuständig.
Korrekt - welche andere Grundlage sonst soll ein Reiseveranstalter nehmen?
Wie wir schon mehrmals festgestellt haben, ist es objektiv fast unmöglich, gute und schlechte Maschine, gute und schlechte Fluggesellschaften auseinander zu halten. Allein deren Herkunftsland kann nicht die Basis bilden.
Was @embedo aber schon richtig anspricht, ist die so genannte Auswahlssorgfalt eines jede Unternehmens - nicht nur Reiseveranstalter trifft diese Pflicht, auch Reisebüros.
Reisebüros müssen aufgrund ihres Wissensstand über einen Reiseveranstalter oder seine Leistungsträger die Kunden über mögliche Nachtteile informieren.
Tun sie das aber...
... haben sie sofort eine Schadenersatzklage wegen Rufschädigung am Hals
... glauben ihnen viele Kunden nicht, weil sie nur Geschäftemacherei dahinter vermuten
Tun sie es aber nicht...
... ist das Geschrei ganz groß, weshalb einem das sein Reisebüro nicht gesagt hat
Es ist wirklich ein Dilemma!
Da gab es einmal einen Veranstalter, der alle Leute gratis flog, nur mit so a bisserl selber zahlen. Wir haben uns in den Reisebüros den Mund fuselig geredet, dass da was nicht stimmen kann.
Ja, ja, ihr ärgert euch ja nur, dass ihr jetzt keine Geschäfte mehr macht! Und ähnliches hörte man. Wir wurden richtig gefragt, was wir von diesem Veranstalter halten. Und wenn wir ehrlich die Meinung sagten, lachten die Leute.
Schaut - die ersten Urlauber sind wieder da. Und zufrieden.
Dann krachte es und Tausende saßen fest.
Geheul.
Wo waren die Handelskammern?
Wo waren die Konsumentenschützer?
Es wurden Schuldige gesucht und die, die gewarnt hatten, wurden ignoriert.
Was war das Ergebnis? --> die Insolvenzschutzpflichtverordnung der EU.
Und hat es das Problem seither abgestellt?
Nein.
Und so wird es im Flugverkehr wahrscheinlich auch sein.
Gruß
Peter