• carstenW.
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    geschrieben 1157651504000

    Auch das Gesetz gibt vor, daß Du in Notsituationen oder gefährlichen Situationen die Menschenrechte einer Person (sprich den Angetrunkenen) außer Kraft setzen kannst. Für mich folgende Lösung: Besofski ruhigstellen (mit was u. wie auch immer) u. ab nach Köln.

    lg ;)

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1157652055000

    @'carsten wismar' sagte:

    Auch das Gesetz gibt vor, daß Du in Notsituationen oder gefährlichen Situationen die Menschenrechte einer Person (sprich den Angetrunkenen) außer Kraft setzen kannst. Für mich folgende Lösung: Besofski ruhigstellen (mit was u. wie auch immer) u. ab nach Köln.

    lg ;)

    Meine Rede, Carsten!

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • meinungsfreiheit
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    geschrieben 1157652436000

    @'carsten wismar' sagte:

    Auch das Gesetz gibt vor, daß Du in Notsituationen oder gefährlichen Situationen die Menschenrechte einer Person (sprich den Angetrunkenen) außer Kraft setzen kannst. Für mich folgende Lösung: Besofski ruhigstellen (mit was u. wie auch immer) u. ab nach Köln.

    lg ;)

    Schon richtig, Carsten, doch befürchte ich, dass die netten FB einen 2 Meter Mann nicht ruhig stellen können, da Du dies in 6 Wochen nicht lernst.

    Da reicht kein nettes Aussehen und Fremdsprachen!

    Den Einwand mit dem Flug übern großen Teich fand ich spitze, denn da ist nichts mit Zwischenlanden und bestehendes Recht konsequent anwenden. Da ist konsequentes Handeln gefordert.

    Also liebe Fluggesellschaften:

    Nicht nur über Sicherheit reden, auch etwas investieren in die Ausbildung des Personals.

    In solchen Situationen sieht man sehr deutlich, wie wichtig auch das Kabinenpersonal sein kann.

    Da können Sie mal zeigen, dass Sie "nicht nur Bedienung in der Luft" sind.

    Wenn Du das Ziel nicht kennst, ist kein Weg der Richtige!
  • carstenW.
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    geschrieben 1157652533000

    @meinungsfreiheit

    Eine FB nicht, jedoch Elektroschocker oder Reizgas schon. ;)

    lg

  • salvamor41
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    geschrieben 1157652985000

    @'taiger.wutz' sagte:

    Für ihn war anscheinend die Flugsicherheit gefährdet, that is...

    Ob schon be- oder angetrunken in Helsinki an Bord, ist auch nicht so relevant. Wer soll das entscheiden :question:

    Aber wir alle wissen, die schon das eine- oder andermal geflogen sind: Alkohol in großer Höhe wirkt ganz anders, auch in geringeren Mengen teilweise sehr fatal :(

    Taiger

    Ich weiß ja nicht, was so eine durch einen renitenten Passagier verursachte Zwischenlandung im Endeffekt kostet. Es war von einem fünfstelligen Betrag die Rede, das kann sich demnach also zwischen € 10.000,00 und € 99.999,00 bewegen. Es ist zumindest für den Passagier selber also durchaus erheblich, wie man seitens der Fluggesellschaft die Zwischenlandung begründen wird, wenn man dem Passagier die Kosten anlasten will. Und da wird es durchaus eine Rolle spielen,

    - warum der Passagier betrunken an Bord gelassen wurde

    - warum man ihm an Bord dann auch noch weiter Alkohol gab

    - welche Möglichkeiten bestanden hätten, die Zwischenlandung und damit die Entstehung dieser immensen Kosten zu vermeiden.

    Ich glaube schon, daß sich ein Richter das genau ansehen wird.

    Allein die Versicherung des Flugkapitäns, es habe keine andere Lösung wie die Landung gegeben, wird vermutlich nicht ausreichen, den Passagier in Regreß zu nehmen.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • meinungsfreiheit
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    geschrieben 1157653221000

    bei solch einem Fluggast gehört nicht nur ein Flugverbot für Germanwings, sondern ein Eintrag bei allen Fluggesellschaften.

    Never fly, außer Treppa ronder :D

    Wenn Du das Ziel nicht kennst, ist kein Weg der Richtige!
  • taiger.wutz
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    geschrieben 1157655497000

    @meinungsfreiheit

    sei gewiß, es gibt eine "black list" für derartige Paxe.

    @salvamor

    über die rechtlichen Folgen einer solchen Flugunterbrechung kann und darf sich in solchen Momenten ein Flugkapitän keine großen Gedanken machen. Security first!!!

    über die Kosten eines solchen "Ausfluges" hätte sich der "nette" Fluggast vorher Gedanken machen müssen - und glaub mir, diese Kosten sind gewiß keine peanuts. Ich möchte nicht in seiner Haut stecken.

    Vor wenigen Jahren waren sowohl die Cabin Crew als auch das Cockpit in solchen Situationen relativ "großzügig". Heutzutage ist man da viel zu sehr sensibiliert - und das nicht ohne Grund - und greift gnadenlos durch.

    Noch einen Zusatz: auf Langstreckenflügen über Wasser befindet sich übrigens öfter ein "Air-Mashall" an Bord als allgemein angenommen wird. ...und die kennen in der Regel wenig Pardon.

    Taiger

    "Fußball ist wie Schach, nur mit Würfeln" L. Podolski
  • salvamor41
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    geschrieben 1157657265000

    @ taiger.wutz

    Das mit den Kosten ist schon alles klar. Es geht aber auch darum, ob die Kosten wirklich im Endeffekt geltend gemacht werden können, wenn das Gericht eine Mitschuld des Personals der Fluggesellschaft feststellt und darüber hinaus nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Mittel feststellt, daß die Situation auch ohne Zwischenlandung hätte bereinigt werden können.

    Ich behaupte einfach mal, der Fluggast konnte sich keine Gedanken mehr über die Konsequenzen machen, eben weil wichtige Gehirnfunktionen durch den übermäßigen Genuß alkoholischer Getränke außer Funktion gesetzt waren. Das nennt man, glaube ich, verminderte Zurechnungsfähigkeit und damit eingeschränkte Schuld des Passagiers. Unterschätze mal nicht die deutsche Rechtsprechung. So ein Flugkapitän ist zwar (berechtigterweise) ein einflußreicher Mann, aber die Gerichte sehen sich solche Fälle genau an. Was ist, wenn bei der Pax Leute waren, die die Behandlung des Falles für überzogen hielten und auch bereit sind, vor Gericht entsprechend auszusagen.

    Mich würde mal interessieren, wie solche Fälle in der Vergangenheit ausgegangen sind. Kennst Du entsprechende Urteile oder weiß sonst jemand aus der Userschaft etwas darüber?

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1157663466000

    @'carsten wismar' sagte:

    Auch das Gesetz gibt vor, daß Du in Notsituationen oder gefährlichen Situationen die Menschenrechte einer Person außer Kraft setzen kannst.

    ...und schon sind wir wie britische Urlauber, die durch Vorurteile die Menschenrechte anderer mit Füssen traten damit diese dann aus dem Flugzeug geholt wurden.

    Danke für diesen Beitrag!

    Bei dieser Aktion wird doch deutlich zuviel spekuliert und auf andere Bereiche ausgewichen.

    Wer war dabei? Wer kennt die Gründe? Was ist geschehen?

    :question:

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1157663675000

    @Coriusus

    Sorry, konnte Deinen Beitrag nicht nachvollziehen. Wie meintest Du das?

    lg

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