• Malini
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1499544523165

    Keine Antwort ist auch 'ne Antwort...

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • danhattingen
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    geschrieben 1499547319211

    @Tommy1987

    geht es eigentlich immer noch um die vermeintliche Notlandung wegen Kerosinmangels?

    Im avherald ist immer noch nichts darüber zu lesen, und auch sonst findet man keine Indizien darüber.

    Kennst Du jemanden der jemanden kennt der weiß wie man Flugzeug buchstabiert? Ja? Und hat Der- oder Diejenige einen Schwippschwager der Chemtrails von Honig unterscheiden kann? Cool, dann ernenne ich Dich jetzt Kraft meines mir nicht gegebenen Amtes zum Luftfahrtexperten.

    Don’t complain, don’t explain!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1499548088378

    Ein Flugziel - ein Schaden. Ich warte weiterhin auf die Begründung, weshalb dieser "seriell" zu Ansprüchen führen soll?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Tommy1987
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    geschrieben 1499558297106

    @ danhattingen:

    Was heißt hier vermeintlich? Für den Irrglauben, dass alles im avherald zu finden ist, kann ich nun wirklich nichts.

    Er lässt aber Rückschlüsse auf Defizite kognitiver Art zu, welche der Verfasser in "stilistischer" Art bereits überdeutlich zur Schau gestellt hat.

    Es gab eine Sicherheitslandung wegen Treibstoffmangels. Das ist gesichert. [Möglicherweise hat sich der Weiterflug derart lange verzögert, weil Plus Ultra mit der Bezahlung Schwierigkeiten gehabt haben könnte: dies ist jedoch (noch) nicht gesichert.]

  • Tommy1987
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    geschrieben 1499562558724

    Zwei beschädigte Flüge: zwei Entschädigungen.

    Die Prüfung ob Entschädigung zu verlangen ist, ist immer je Flug, nicht je Flugziel festzumachen.

    Es ist doch auch völlig klar, dass es zwei voneinander zu trennende und unabhängige entschädigungsrelevante Sachverhalte gibt.

    1. Angenommen der Azur Air Flug wäre (wie geschehen) annulliert worden nun jedoch in der Abwandlung ohne dass der Subcharter Plus Ultra von seiner (Plus Ultras) Flugplanung abgewichen wäre (also Landung in DUS um 19:30 Uhr), so hätte doch klarerweise ein Anspruch gegen Azur Air auf Entschädigung nach Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe c der EU-Fluggastrechtverordnung bestanden. Annahmen, dass die nicht ordnungsgemäße Durchführung des Flugs PU 0173 Azur Air besser stellen würde als bei nun eingetretener nicht-ordnungsgemäßer Durchführung, widersprechen dem juristischen Äquivalenzprinzip.

    2. Die EU-Fluggastrechtverordnung gilt nicht nur für die annullierende Airline (Azur Air), sondern auch - und hier kommt die notwendige Differenzierung zum Tragen - für die Ersatzbeförderung (Plus Ultra). Die Annahme, dass die Annullierung des Azur Air Flugs, Plus Ultra besser stellen würde, widerspricht ebenfalls dem juristischen Äquivalenzprinzip.

    3. Es wird also keine doppelte Entschädigung gefordert, sondern es gibt je eine verschiedenartige Forderung gegen jeweils einen Anspruchsgegner. Und zwar immer gegen denjenigen, der den Fehler begangen hat. Die Forderungen beziehen sich auf voneinander verschiedene Rechtsgrundlagen. Die geforderten Entschädigungen sind nur zufällig gleich hoch, weil es die Fluggastrechteverordnung so vorsieht, dass eine Annullierung ohne adäquate Ersatzbeförderung wie eine übergroße Verspätung zu entschädigen ist.

    3. Auch inhaltlich sind die beiden Forderung leicht nachvollziehbar: Warum sollte ein Passagier, der aufgrund der Annullierung ohnehin schon über 5 Stunden zusätzlich auf seine Ersatzbeförderung warten musste, nun da auch diese Ersatzbeförderung weitere 4,5 Stunden Verspätung hat so behandelt werden, als wäre nur eines der beiden Ärgernisse passiert?

    Das würde dem Missbrauch Tür und Tor öffnen: die Ersatzbeförderung könnte von der annulierenden Airline extrem billig gewählt und durch ein unzuverlässiges LVU durchgeführt werden, welches dann alle Entschädigungen mit Verweis auf die zuvor stattgefundene Annullierung ablehnen dürfte. Eine fluggastrechtfreundliche EU-Verordnung, die den Passagierinteressen die Stange hält, dürfte dies wohl nur schwerlich beabsichtigt haben bzw. zulassen.

  • Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
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    geschrieben 1502272429380

    Wie ist hier eigentlich der Stand? Du wolltest das ja rechtlich prüfen lassen.

  • jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
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    geschrieben 1505724136012

    Endlich gibt es dazu ein Urteil - Plus Ultra Airlines ist raus - alle Ansprüche müßen demnach an AZUR AIR gestellt werden. Und noch einmal für alle Nörgler und Zweifel, der Begriff ""ausführendes Luftfahrtunternehmen" bezieht sich z.B. auf Codeshare-Vereinbarungen und nicht auf kurzfristige Sub-Charter!

    Der X. Zivilsenat des BGH entschied am Mittwoch, dass der Anspruch auf Ausgleichsleistung nach der Fluggastrechteverordnung gegenüber dem Luftfahrtunternehmen geltend zu machen ist, bei dem der Fluggast den Flug gebucht hat, also nicht gegenüber dem Luftfahrtunternehmen, dessen Flugzeug und Besatzung aufgrund einer Wet-Lease-Vereinbarung eingesetzt wurden, geltend zu machen ist (BGH, Urt. v. 12.09.2017, Az. X ZR 102/16, Az. X ZR 106/16).

    Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-xzr106-16-flugverspaetung-ansprueche-wet-lease-haftung/

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • Herr_Reise
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    geschrieben 1505724677907

    Hätte auch gerne gehört was aus Tommys fester Überzeugung geworden ist im Recht zu sein. Leider hat er auch die private Nachricht noch nicht gelesen, welche ich ihm geschrieben hatte.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1505944327683 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ich hatte auf diese Entscheidung im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen bereits hingewiesen.

    Besonders an der Attitüde des seriellen Tommy war ja das Begehren einer Kompensation nicht von einer sondern von allen beiden Luftfahrtunternehmen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Tommy1987
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    geschrieben 1513538162717

    Guten Abend Herr_Reise,

    folgenden Zwischenstand kann ich mitteilen:

    - die Entschädigungszahlung für den annullierten Flug der Azur Air wurde vor einigen Monaten nach Einschaltung eines Inkassos voll ausbezahlt. Somit erledigt.

    - für die Entschädigungszahlung des verspäteten Flugs der Plus Ultra wurde inzwischen mit anwaltlicher Unterstützung Klage eingereicht. Ein Verhandlungstermin steht jedoch noch nicht fest.

    Der Anwalt ist jedoch sehr zuversichtlich, die Einrede der Plus Ultra auf einen 'medical' als nicht kausal für die "notwendige" Verspätung gerichtlich zurückweisen zu können.

    Auf die Idee sich als Subcharter pauschal zu exkulpieren, kam wohl die Plus Ultra überhaupt nicht. Insofern war das hier im Juli eine unnötige Phantomdiskussion.

    Das Untersuchungsergebnis des LBA wird mir hoffentlich demnächst zugestellt.

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