• Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
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    geschrieben 1499322208761

    Wie bereits beschrieben Tommy, du kannst das mit deiner Storno Fantasie ruhig weiter stricken, wahrer wird es dadurch nicht.

    Dein LBA Zitat ist nicht korrekt gewählt, da der Flug ja durchgeführt wurde. Nur von einer anderen Airline.

    Aber manche sind eben Unbelehrbar bzw. Beratungsresistent. Wenn man lediglich Bestätigung für ein Vorhaben sucht, sollte man nicht dort Fragen wo es Leute geben könnte die sich auskennen, da könnte man auch belehrt werden. :wink:

  • vonschmeling
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    geschrieben 1499322648806

    Offenbar ist es zu schwierig ...

    Wenn beispielsweise Condor in ihrem Namen und womöglich noch mit einer DE Flugnummer einen Flug von XY Airlines durchführen lässt so bleibt Condor verantwortlich für die Durchführen. Falls XY den Flug annulliert so ist der Anspruchsgegner doch Condor - und da ist gewiss keine exotische Kombination.

    Man kann es aber auch ganz einfach rechnen:

    Es besteht ein Anspruch von 600€ aus Verspätung oder Annullierung, weshalb solltest du also diesen von 2 Anspruchsgegner erlangen wollen?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Tommy1987
    Dabei seit: 1187740800000
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    geschrieben 1499365097016

    @Mam62 sagte:

    @ Thommy

    Leseverständnis ist ja schwierig geworden in Deutschland, wie man sehen kann.

    Ich habe keine Kostenbelastung meinerseits beklagt, sondern die Überlastung der Gerichte mit Pipifax-Klagen die zumeist jeglicher Substanz entbehren. Was dann dazu führt, dass eben genau der von Dir so geschätzte Rechtsstaat konterkariert wird und die Justiz ihren eigentlichen Aufgaben nur noch schwer nachkommen kann.

    Übringens: Nur weil möglicherweise (!) die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Verfahrens übernimmt, entstehen durch solchen Unsinn doch Kosten für die Allgemeinheit. Sowohl für den Steuerzahler als auch für die Versicherungsnehmer, die ihre Beiträge nicht mit aller Macht durch Urlaubsrefinanzierungsversuche refinanzieren wollen.

    Schlussfolgerungen scheinen auch schwierig geworden sein in Deutschland. Wenn Sie Kostenbelastung für die Allgemeinheit anführen, aber nicht für sich selbst, so sehen Sie sich selbst also nicht als Teil der Allgemeinheit.

    Dass Ihre Vorhaltungen absurd sind, brauche ich wohl nicht näher begründen: weder werden Richter nach der Stückzahl der gefällten Urteile bezahlt, noch ist die Rechtsfindung ein Pipifax. Die Rechtsfindung und Rechtsprechung ist die eigentliche Aufgabe der Gerichte, es gibt keine andere. Zudem "winken" Rechtsschutzversicherung Fälle nicht einfach durch, sondern nehmen bereits eine Erfolgsaussichtsprüfung vor. Dass diese offensichtlich positiv ausgefallen ist, mag dich (aus unerklärlichen Gründen) ärgern, ist aber mein gutes Recht.

    Im übrigen ist der Gang vor Gericht keineswegs sicher. Durch Zahlungen der beiden Airlines kann er immer noch abgewendet werden.

    Zudem bin ich der falsche Adressat für Ihre Vorwürfe: vor Gericht bin ich nämlich noch nie unterlegen. Allein daran können Sie ermessen, dass ich die Gerichte eben nicht mit aussichtslosen Pipifaxklagen zur Überlastung bringe.

  • Tommy1987
    Dabei seit: 1187740800000
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    geschrieben 1499365765388

    @Herr Reise:

    Das Zitat ist objektiv nachprüfbar korrekt.

    Halten Sie Ihre Behauptung, ein Wechsel der Flugnummer spreche für eine Annullierung denn nun nicht mehr aufrecht, nachdem Sie nun wissen, dass sich meine Flugnummer zweimal geändert hat und eben nicht von Azur Air durchgeführt wurde obwohl eine ernstliche Durchführungsabsicht bestand.

    Ihre Subsummierung ist derart inkonsequent, dass Sie mich juristisch eher überschaubar belehren können.

    Wenn Sie behaupten in der Reisebranche zu arbeiten und sich auszukennen, so erinnert mich das - verzeihen Sie - an einen Kinokartenabreißer der sagt, er arbeite in der Filmbranche und wüsste wie man Filme dreht.

  • Tommy1987
    Dabei seit: 1187740800000
    Beiträge: 47
    geschrieben 1499367761964

    Eigentlich ist es nicht so schwierig:

    Dein Beispiel ist insoweit richtig gewählt, falls die XY Airline für einen durchschnittlich verständigen Fluggast zu erkennen gibt, dass der Flug von Condor durchgeführt wird. Ein Anhaltspunkt könnte dabei ein Condor Flugzeug oder Condor Uniformen der Stewards und Stewardessen sein. Ob alleine die Condor Flugnummer für die Condor als ausführendes LVU spricht, lasse ich mal dahingestellt.

    In jedem Fall hat dein gewähltes Beispiel einen gravierende Unterschied zu dem von mir Erlebten. Die Condor beabsichtigte nicht den Flug durchzuführen, sondern beauftragte damit die XY. Der Condor Flug wurde damit nicht annulliert, da sie für einen durchschnittlich verständigen Fluggast (mit einem Condor Flugzeug mit einer Crew in Condor Uniformen bzw einer Condor Flugnummer) geflogen ist.

    Azur Air jedoch hatte eine Durchführungsabsicht und hat den Flug dennoch nicht durchgeführt, so dass dieser gemäß EU-Fluggastrecht als annulliert zu betrachten ist. Plus Ultra ist in keiner Weise im Namen von Azur Air aufgetreten. Im Gegenteil, der Purser gab mir gegenüber an, dass dieser Flug mit Azur Air nichts zu tun habe (er kannte Azur Air nicht einmal) indem er die Eigenständigkeit der Plus Ultra betonte und auf Spanisch und Englisch als Bordsprache rekurierte.

    Weiterhin kann ein Fotobeweis der Annullierung angetreten werden. Die Bestreitung der Durchführungsabsicht exkulpierte Azur Air nicht von Entschädigungszahlungen gemäß 5c.

    Es gibt inzwischen Anhaltspunkte, dass Azur Air die Angelegenheit tendenziell unbürokratisch und im Sinne der Geschädigten regulieren könnte.

    Deine Rechnung ist leider falsch. Ein Anspruch auf 600,- Euro besteht keinesfalls!

    Gemäß Artikel 7 kommen hier ob der mittleren Entfernung lediglich 400,- Euro je Anspruchsgrundlage und Passagier in Betracht.

  • burton_
    Dabei seit: 1321747200000
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    geschrieben 1499368461373

    @Tommy1987

    Sollte dein Auftreten vor Gericht in etwa deinem Duktus im Forum entsprechen, werden dir die Sympathien des Richters vermutlich nur so zufliegen :stuck_out_tongue_closed_eyes:

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1499368893098

    Hallo Tommy1987,

    gemäß der bei Anmeldung akzeptierten Forenregeln ist die Forenansprache "Du" Wir sind hier nicht vor Gericht:blush:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1499369347101

    @Tommy1987

    ... und ich hab über all die Arien die Entfernung vergeigt!? Schande aber auch ... :wink: *sadangel*

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1499369599584

    @Ahotep sagte:

    Hallo Tommy1987,

    Wir sind hier nicht vor Gericht:blush:

    Was ein Glück für ES!!! :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Tommy1987
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    geschrieben 1499370264835

    @burton_ sagte:

    @Tommy1987

    Sollte dein Auftreten vor Gericht in etwa deinem Duktus im Forum entsprechen, werden dir die Sympathien des Richters vermutlich nur so zufliegen :stuck_out_tongue_closed_eyes:

    Sollte das Auftreten der Plus Ultra Rechtsbeistände vor Gericht in etwa dem Duktus entsprechen, welches ihre Crew in München an den Tag gelegt hat, so wäre ich tatsächlich der Sympathischere (auch wenn dir die Vorstellung daran sicher schwer fällt). :-)

    Aber das ganze hier ist ja kein Sympathiewettbewerb, sonst hätte vonschmelig längst gewonnen :-)

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