@Tommy1987
All deine angestrengten Vorträge ändern nichts an der regelmäßigen Rechtsprechung, die für einen erlittenen Schaden nun einmal nur eine Entschädigung vorsieht. Du bist entweder von Azur Air oder von Plus Ultra geschädigt worden, es handelte sich ja um ein und denselben Flug und nicht etwa um mehrere.
Selbstverständlich ist die Höhe des Anspruchs abhängig von der Entfernung, ich habe leider vergessen, dass du einen Flug von RHO absolviert hast und wollte dich nicht etwa bestärken, zu allem Unfug auch noch eine im Bezug auf die Reisestrecke unangemessene Entschädigung zu verlangen.
Wie ich das sehe hast du gem. Art. 8 der VO(EG)261/04 das Angebot angenommen, anderweitig zum frühest möglichen Zeitpunkt zu deinem Endziel gebracht zu werden. Damit hat die Azur Air ihre Verpflichtungen aus der Annullierung dir gegenüber erfüllt.
Unbestritten bleibt ein Anspruch gegenüber Plus Ultra, sofern die Verspätung nicht durch einen medical (außergewöhliche Umstände) verursacht wurde.
Weshalb du jenen, die die Zusammenhänge besser als du im Blick haben, noch genauestens erklärst in welchem Verhältnis der Purser zur Azur Air gestanden hat bleibt dein Geheimnis ...