• Tommy1987
    Dabei seit: 1187740800000
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    geschrieben 1499370950816

    @vonschmeling sagte:

    @Tommy1987

    ... und ich hab über all die Arien die Entfernung vergeigt!? Schande aber auch ... :wink: *sadangel*

    Kann passieren. :-)

    Bei knapp 2.400 km sehe nicht einmal ich eine Möglichkeit auf über 3.500 km zu kommen. Und da ich nicht gierig bin oder mich bereichern möchte, würde ich Azur Air glatt 200,- Euro zurücküberweisen, für den unrealistischen Fall, dass Azur Air 600,- überweisen sollte.

    Im Fall DUS-HUR hat sich Azur Air schon bereit erklärt 600,- je Passagier auszuzahlen. Da war die Entfernung wohl ca. 3.507 km wenn ich mich nicht irre.

  • Tommy1987
    Dabei seit: 1187740800000
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    geschrieben 1499371077545

    @vonschmeling sagte:

    Was ein Glück für ES!!! :wink:

    Der arme Richter möchte ich auch nicht sein. :wink:

  • vonschmeling
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    geschrieben 1499374041790

    @burton_ sagte:

    @Tommy1987

    Sollte dein Auftreten vor Gericht in etwa deinem Duktus im Forum entsprechen, werden dir die Sympathien des Richters vermutlich nur so zufliegen :stuck_out_tongue_closed_eyes:

    Bitte lege dir das ausgedruckt unters Kopfkissen, (und bewahre es unter alle Umständen auf). :flushed:

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1499374662473

    @Tommy1987 sagte:

    Eigentlich ist es nicht so schwierig:

    Offenbar doch ... und ich frag mich allmählich wer dich im Leben betreut?!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Tommy1987
    Dabei seit: 1187740800000
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    geschrieben 1499375044157

    Warum sollte mich jemand betreuen?

  • Herr_Reise
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    geschrieben 1499408966589

    @Tommy1987

    Versuch dein Glück, wenn du glaubst alles wäre absolut korrekt was du sagst und jemand der sich auskennt hätte keine Ahnung. Aber hinterher nicht sagen, es wäre verschwendete Lebenszeit gewesen und das wäre nicht vorhersehbar gewesen.

    Ein bisschen Internetrecherche und Gesetzestextinterpretation eines Laien ersetzen nun mal keine Berufserfahrung.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1499415267114

    @Tommy1987

    All deine angestrengten Vorträge ändern nichts an der regelmäßigen Rechtsprechung, die für einen erlittenen Schaden nun einmal nur eine Entschädigung vorsieht. Du bist entweder von Azur Air oder von Plus Ultra geschädigt worden, es handelte sich ja um ein und denselben Flug und nicht etwa um mehrere.

    Selbstverständlich ist die Höhe des Anspruchs abhängig von der Entfernung, ich habe leider vergessen, dass du einen Flug von RHO absolviert hast und wollte dich nicht etwa bestärken, zu allem Unfug auch noch eine im Bezug auf die Reisestrecke unangemessene Entschädigung zu verlangen.

    Wie ich das sehe hast du gem. Art. 8 der VO(EG)261/04 das Angebot angenommen, anderweitig zum frühest möglichen Zeitpunkt zu deinem Endziel gebracht zu werden. Damit hat die Azur Air ihre Verpflichtungen aus der Annullierung dir gegenüber erfüllt.

    Unbestritten bleibt ein Anspruch gegenüber Plus Ultra, sofern die Verspätung nicht durch einen medical (außergewöhliche Umstände) verursacht wurde.

    Weshalb du jenen, die die Zusammenhänge besser als du im Blick haben, noch genauestens erklärst in welchem Verhältnis der Purser zur Azur Air gestanden hat bleibt dein Geheimnis ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Tommy1987
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    geschrieben 1499428071030

    @ Herr Reise.

    Du weißt ja bereits, dass ich es versuche. Insofern brauchst du mich nicht zum Gegenteil zu über reden.

    Vllt kennst du dich mit nationalen Stornos aus und verwechselst diese mit Annullierungen gemäß der EU Fluggastrechteverordnung. Da eine Annullierung im Regelfall nicht zur Entschädigung berechtigt, kann deine Berufserfahrung womöglich eine Annullierung nicht mit einer Entschädigungszahlung in Einklang bringen.

    Die Verordnung hingegen schaut nicht auf den Regel-, sondern auf den Einzelfall und was ich zu 5c zu sagen hatte, kennen ja alle hier.

  • Tommy1987
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    geschrieben 1499428902777

    Es gibt 2 Flüge, welche beide beschädigt wurden und eben nicht nur einen!

    Artikel 8 ist bei Annullierungen nicht anzuwenden, sondern tritt bei Nichtbeförderung in Kraft.

    Wer natürlich eine Annullierung nicht von einer Nichtbeförderung unterscheiden kann, der hat freilich Probleme zu einer adäquaten Rechtssicht zu gelangen. Für eine Annullierung gilt Artikel 5c iVM Artikel 7, niemals aber Artikel 8.

    Hier empfehle ich jedem die Auslegung der Fluggastrechteverordnung der EU Kommission, welche sich zum Vorliegen einer Annullierung klar äußert und meine Auslegung vollumfänglich stützt.

  • Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
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    geschrieben 1499430924854

    Ich überrede hier gar keinen zu gar nix, ist mir total egal wer wen wegen was verklagt. Wenn aber hier etwas in den Raum gestellt wird, was jeder lesen kann der möchte, versuche ich dies richtigzustellen, damit der nächste beim Suchen keine falschen Infos einholt.

    Wie ich dir bereits mitgeteilt habe, du aber offensichtlich nicht verstanden hast, benutze ich die Worte Storno und Annulierung im gleichen Zusammenhang. Weshalb habe ich bereits früher erklärt. Operativ benutzt man sowieso meist das englische Wort cancelation. Hat aber mit der Materie an sich nichts zu tun, deshalb fraglich warum du das immer wieder aufgreifst.

    Nebenbei macht es keinen Unterschied ob es ein Inlands- oder ein internationaler Flug war, die EU-Fluggastrechteverordnung greift in beiden Fällen innerhalb des durch sie vorgegebenen Rahmen.

    Ich bin allemal auf den Bericht über den Ausgang des von dir in Anlauf genommenen Prozesses gespannt. Meine Einschätzung dazu habe ich ja nun oft genug kundgetan.

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