• _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
    Beiträge: 674
    Verwarnt
    geschrieben 1501768682298

    @vonschmeling sagte:

    Das ist ein wenig zu pauschal formuliert für Pauschalreisen ... :wink:

    Vorausgesetzt die Änderung der Flugzeit von mehr als 3 Stunden tritt weniger als 14 Tage vor dem Flug ein hat jeder -auch Pauschalreiseurlauber! das Recht auf eine Entschädigungszahlung!

  • Rhodos-Peter
    Dabei seit: 1163635200000
    Beiträge: 7169
    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1502542900240

    Neues von SundAir:

    http://www.ardmediathek.de/tv/Nordmagazin/Sundair-Airbus-aus-Abu-Dhabi-erwartet/NDR-Fernsehen/Video?bcastId=25231222&documentId=45065160

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • bvb09er
    Dabei seit: 1409184000000
    Beiträge: 112
    geschrieben 1502548341577

    Jetzt fängt der Wassertreter auch hier an seine Meinung und sein Unwissen, das kaum noch jemanden Interessiert, zu verbreiten. Das hatten wir doch schon bei Azur Air.

  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
    Beiträge: 674
    Verwarnt
    geschrieben 1502559432983 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Unwissen?....eher Aufklärung! Beleg das doch bitte mal durch einen Link! (Seltsamerweise kann mir hier keiner im HC Forum einen aktuellen Link schicken, dass Pauschalurlauber auch einen mehrstündig verspäteten Flug hinnehmen müssen -warum wohl? Jedenfalls: Alles nachsagen kann jeder.....!

    Vor 2013 mag es richtig gewesen sein, dass die Abflüge recht beliebig geändert werden konnte bei Pauschalreisen ohne dass dadurch Ansprüche geltend gemacht werden konnten -leider haben diesen Stand noch viele Menschen. Dies ist jetzt nicht mehr so leicht möglich und die Rechte von Pauschalurlaubern wurden erheblich gestärkt -also bitte lass weitere Anmerkungen diesbezüglich sein - danke!

    Achso ist ein Urteil vom Bundesgerichtshof (X ZR 24/13 )vom 10.12.2013 -und nicht von mir ;-)

    PS: Ich wurde hier übrigens verwarnt weil jemand das Gegenteil behauptet hat und ich quatsch meinte.....nur mal so am Rande!

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1502563179096 , zuletzt editiert von Kourion

    @_aqua_sports_

    Lies doch einfach noch einmal, was genau das Urteil besagt - hier zu finden

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
    Beiträge: 674
    Verwarnt
    geschrieben 1502564644745 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Was hast du in dem Urteil zu bemängeln?

    Danke

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1502565046934 , zuletzt editiert von Kourion

    :question:

    Ich hatte geschrieben: "Lies doch einfach noch einmal, was genau das Urteil besagt:"

    Kannst du natürlich auch lassen...

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
    Beiträge: 674
    Verwarnt
    geschrieben 1502565460133 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Ich habe es gelesen und da steht genau drin, dass Reiseveranstalter zukünftig nicht mehr beliebig die Flugzeiten ändern dürfen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1502566905562 , zuletzt editiert von Kourion

    @_aqua_sports_

    "Der für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige X. Zivilsenat hat zwei Klauseln in allgemeinen Reisebedingungen betreffend die Festlegung von Flugzeiten und die Verbindlichkeit von Informationen des Reisebüros über Flugzeiten für unwirksam erachtet...

    Nach allgemeinen Grundsätzen der Vertragsauslegung sind "voraussichtliche" Flugzeiten zwar nicht unter allen Umständen exakt einzuhalten. Der Reisende darf aber berechtigterweise erwarten, dass die Reisezeiten nicht ohne sachlichen Grund geändert werden und dass der aus den vorläufigen Angaben ersichtliche Zeitrahmen nicht vollständig aufgegeben wird...

    ... Demgegenüber ermöglicht die beanstandete Klausel dem Reiseveranstalter, die Flugzeiten beliebig und unabhängig davon zu ändern, ob hierfür ein sachlicher Grund vorliegt...." (Quelle )

    ----------------------------------

    Die Klausel "Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen" + die Klausel "Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich." entfallen seitdem in den AGB der Veranstalter. Soweit das Urteil.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
    Beiträge: 674
    Verwarnt
    geschrieben 1502569304659

    Ja und? Die damals aktuelle Klausel ist unwirksam wie im ersten Satz steht (für unwirksam erachtet...). Aber verständlicher alles Hier nochmal erläutert! Bitte verunsichere die Leser nicht -danke!

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!