@_aqua_sports_ sagte:
Die damals aktuelle Klausel ist unwirksam wie im ersten Satz steht (für unwirksam erachtet...). Aber verständlicher alles Hier nochmal erläutert! Bitte verunsichere die Leser nicht -danke!
Geht das hier nun auch grad so weiter mit dem unreflektierten Halbwissen?
Ich hab dir schon an anderer Stelle in epischer Breite erklärt, weshalb dieses Urteil nicht wie von dir beharrlich behauptet zu einem Anspruch auf Entschädigung führt. Alle relevanten Links sind im 1000x erwähnten Unterforum zu reiserechtlichen Fragen zu finden. Hier findest du ebenfalls eine Erklärung inwieweit sich das Urteil tatsächlich auf Pauschalreisende und ihre Ansprüche auswirkt.
Überdies behält sich die Airline vor, aus flugbetrieblichen Gründen Reisezeitenänderungen vorzunehmen. Diese Klausel ist bislang nicht angegriffen worden (folglich also noch gültig) und bedeutet im Klartext, dass SundAir nicht beliebig sondern aus gutem Grund die Startzeiten verlegen kann, ohne dass sich daraus Entschädigungsforderungen für die Fluggäste ergeben - und zwar weder gegenüber dem Luftfahrtunternehmen noch gegenüber dem Veranstalter.
Eine Reisepreisminderung ist jedoch für den Fall statthaft, dass durch die Änderung Umzumutbarkeiten für den Fluggast entstehen, beispielsweise eine erhebliche Störung der Nachtruhe, da anstatt am Nachmittag schon um 6 Uhr in der Früh geflogen wird.
Bemerkung: Es ist unfassbar ermüdend, deinen krausen Theorien hinsichtlich der Auslegung des betreffenden Urteils jetzt auch noch hier entgegentreten zu müssen.
Vielleicht machst du dir bei deinem Mantra, es könne keiner ein Urteil verlinken doch mal bewusst, dass es i.d.R. um 2stellige €-Beträge geht bei den Forderungen. Ich empfehle dir zur Lektüre die Kemptner Tabelle von Prof. Führich, die unter dem Punkt 2.1.4 Urteile zu Flugzeitenänderungen und daraus resultierenden Reisepreisminderungen auflistet. Bei einem Reisepreis von 1000€ für 7 Tage beläuft sich der Anspruch eines Reisenden bei einer Vorverlegung des Fluges um 10h auf gerade mal 42,85€ - wundert es dich, dass solche "Ansprüche" zumeist im Wege einer außergerichtlichen Einigung realisiert werden?
Darüber hinaus findest du in der Tabelle die von dir mit unglaublicher Verve geforderten Urteile.
Du brauchst bitte nicht auch noch hier zu betonen, wie wichtig es dir sei über die armen Unwissenden Weisheit zu ergießen. Mag sein, dass das dein Motiv ist - allein im Ergebnis geht das ganz gewaltig ins Leere!