Ich kann dir schon mal soviel sagen, dass ich die Zuversicht der einschlägigen Beitreiber nicht teile.
Bisher sind Urteile zur Streichung wegen Personalmangels nur für einzelne Flüge und Crewausfälle ergangen, nicht für die Dimension von 50% Krankenstand, wie seinerzeit ursächlich für die Streichung deiner Reise, Waldenbuchmann.
Insofern ist alles offen, diese Entscheidungen der Vergangenheit heranzuziehen um medial Hoffnung zu verströmen war sicherlich etwas kurz gedacht von den Autoren dieser Äußerungen.
Zudem hat die TUIfly ein überaus vitales Interesse, den enormen Schaden in Grenzen zu halten und damit auch der Maßnahme wenigstens eines Teils ihrer abschreckenden Wirkung zu berauben.
Etwas aussichtsreicher erscheint mir hier eine Einrede beim Veranstalter, der sich in diesem Fall nicht allein mittels des Flugausfalls von Schadenersatzforderungen exkulpieren kann. Möglich, dass auch seitens der Pauschalreiseabteilung mit "unvorhersehbarem Ereignis" argumentiert wird, quasi die Aschewolke 2.1; jedenfalls wirst du noch ziemlich lange warten müssen, bis erste seismologische Ausschläge von gerichtlicher Seite aufgezeichnet werden können.
Übrigens wird die Thematik auch im Forum Meinungen zu reiserechtliche Fragen diskutiert und zwar in dem Thread Alles zu Änderung der Flugzeit nach Reiseantritt, der im oberen Abschnitt der Seite festgetackert ist.