• Armin
    Dabei seit: 1093132800000
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    geschrieben 1482071010919 , zuletzt editiert von Armin

    Bezüglich EU VO261/04 wird die Kernfrage sein inwieweit die Massenerkrankungen dem Wirkungsbereich von Tuifly zuzuordnen sind. Mein Gefühl sagt mir nein..ich befürchte daß man hier als 2.Sieger aus dem Gerichtssaal geht..

    ich vermute daß der Weg über Pauschalreise/Ersatzbeförderung für @waldenbuchman eher zielführend ist.

  • waldenbuchman
    Dabei seit: 1161734400000
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    geschrieben 1482159376552

    @JM1971 sagte:

    @waldenbuchman

    habe einen bekannten online dienstleiter in anspuch genommen

    hier stand der dinge

    Daher werden wir Ihre Ansprüche nun gerichtlich durchsetzen und bereiten Musterklagen in mehreren europäischen Ländern vor. Unser Ziel ist es, möglichst rasch eine höchstrichterliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof zu erwirken.

    Hallo JM1971,

    vielen Dank für die hilfreiche Information. Ich werde mir auch Anfang 2017 überlegen, wie

    ich mein Ansprüche geltend mache,

    waldenbuchman

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1482187999449

    Ich kann dir schon mal soviel sagen, dass ich die Zuversicht der einschlägigen Beitreiber nicht teile.

    Bisher sind Urteile zur Streichung wegen Personalmangels nur für einzelne Flüge und Crewausfälle ergangen, nicht für die Dimension von 50% Krankenstand, wie seinerzeit ursächlich für die Streichung deiner Reise, Waldenbuchmann.

    Insofern ist alles offen, diese Entscheidungen der Vergangenheit heranzuziehen um medial Hoffnung zu verströmen war sicherlich etwas kurz gedacht von den Autoren dieser Äußerungen.

    Zudem hat die TUIfly ein überaus vitales Interesse, den enormen Schaden in Grenzen zu halten und damit auch der Maßnahme wenigstens eines Teils ihrer abschreckenden Wirkung zu berauben.

    Etwas aussichtsreicher erscheint mir hier eine Einrede beim Veranstalter, der sich in diesem Fall nicht allein mittels des Flugausfalls von Schadenersatzforderungen exkulpieren kann. Möglich, dass auch seitens der Pauschalreiseabteilung mit "unvorhersehbarem Ereignis" argumentiert wird, quasi die Aschewolke 2.1; jedenfalls wirst du noch ziemlich lange warten müssen, bis erste seismologische Ausschläge von gerichtlicher Seite aufgezeichnet werden können.

    Übrigens wird die Thematik auch im Forum Meinungen zu reiserechtliche Fragen diskutiert und zwar in dem Thread Alles zu Änderung der Flugzeit nach Reiseantritt, der im oberen Abschnitt der Seite festgetackert ist.

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1482188538547 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @waldenbuchmann

    Übrigens hatte es bei der Eyjafjallayökull Geschichte Ersatzreiseangebote gegeben (wenigstens von TUI), die zumindest hinsichtlich der aufgewendeten Urlaubszeit entschädigende Wirkung entfalteten. Habe ich richtig verstanden, dass die TUI dir ihrerseits kein solches Angebot unterbreitet hat oder hattest du von vorn herein kein Interesse an einem solchen?

    (o.t. Ist das blöd, dass man nicht während des Schreibens auf den Threadverlauf zurückgelangt - oder bin nur ich zu blöd dafür?)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1482189214208

    OT

    Momentan meines Wissens nur über ein zweites Browserfenster und halte ich das auch für eine deutliche Verschlechterung, aber vielleicht ändert man ja noch was?!

    Hand aufs Herz, den Vulkannamen hast Du für die richtige Schreibweise aber jetzt auch gegockelt?! :kissing_heart:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1482189808616

    Nein. Das ist aber einzig und allein der Tatsache geschuldet, dass der Kerl für eine fundamentale Änderung in meinem Leben ursächlich war.

    Und natürlich weil ihn sonst nur Isländer ungegoogled buchstabieren können ... :stuck_out_tongue:

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  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • clemitator
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    geschrieben 1482856112286 , zuletzt editiert von clemitator

    Hallo und Danke an Alle die bereits ihre Zeit ins Forum investierten!!!

    Ich bin ein Newbie in Sachen Online Check in........könnt die Keule schon mal rausholen!!!!

    Also....bei X3 kann man ja ab 30 Tage vor Flug einchecken,wir fliegen 21 Tage weg,heisst das ich könnte von zu hause aus bereits den Rückflug einchecken???Und kann ich Boardkarten für zwei Personen auf einem Smartphone speichern oder ist das irgenwie gmail account gebunden oder so??? (die Frage war jetzt doch doof) Da es ja bekanntlich keine doofen Fragen gibt,bin ich auf Eure Antworten gespannt :wink:.

    lg clemens

    Edit: das mit dem von zu Hause schon Rückflug einchecken habe ich gefunden,geht wohl. Bleibt die Frage mit den Boardkarten für zwei Personen auf ein Smartphone.....

  • HABERLING
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    Beiträge: 9599
    geschrieben 1482885750795

    3. BordkarteAuf der Bordkarte finden Sie den Terminal/Flugsteig Ihres Fluges. Änderungen des Terminals oder Flugsteige an den Flughäfen sind jederzeit möglich. Bitte achten Sie deshalb am Flughafen auf eine eventuelle Änderung!

    Sie können Ihre Bordkarte(n) zu Ihrem iphone Passbook oder Android PassWallet hinzufügen oder auf Ihrem Smartphone verwenden. Alle Bordkarten werden an eine E-Mail Adresse gesendet.

    schau mal hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1482888307212

    Servus Clemi,

    du kannst die Bordkarten auf ungefähr jeden Emailaccount senden lassen, musst halt dann von deinem Schmarrnfon Zugriff drauf haben.

    Hab ich so im letzten Quartal 12x problemlos praktiziert und bin daher zuversichtlich, dass es auch bei dir klappt.

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