• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1532209345124

    Morgen ist der 22.7. - nur mal so für´s Protkoll!?

    Der gegenständliche Flug ist offenbar gestrichen worden, daher wird euch eine Alternative angeboten.

    Sollten keine außergewöhnlichen Umstände für die Annullierung dargelegt werden steht euch eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 zu.

    Diese Forderung ist direkt an das Luftverkehrsunternehmen zu richten, auf dessen Website ist eine Beschwerdefunktion bereits installiert.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • TJ79
    Dabei seit: 1532206482140
    Beiträge: 2
    geschrieben 1532233381011

    Ich lass das mit dem Datum jetzt einfach mal so stehen :wink:

    Danke für die schnelle Antwort. Für mich sieht es so aus als würde der ursprünglich gebuchte Flug (x34973) planmässig starten. Schätze dass der Flug überbucht wurde und wir deshalb umgebucht wurden?!?

    In welcher Höhe ist denn eine Entschädigung in unserem Fall zu erwarten und stimmt es dass das Monate dauern kann??? Und ist die Höhe der Entschädigung abhängig von der Anzahl der Personen (4 Personen)?

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1532240265520

    Die Höhe der Entschädigung beträgt bei euch 400.-€ pro Person, Kleinkinder ohne eigenen Sitzplatz haben keinen Anspruch auf Entschädigung und Ja es kann dauern.:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1532241098181

    Ganz sicher ? 400 € für ein paar Stunden FRÜHERE Ankunft ?!

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1532242620817

    @tj79 sagte:

    Für mich sieht es so aus als würde ...

    Auch in diesem Fall (Überbuchung) bestünde eine Anspruch auf Entschädigung.

    @jl

    Ganz sicher. Nicht wegen der früheren Abreise sondern wegen Annullierung bzw. Überbuchung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1532242668938 , zuletzt editiert von HABERLING

    Nein, für einen gestrichenen Flug und anderen Zielflughafen:wink:

    Eine von TUIfly angekündigte Ersatzmaschine der portugiesischen Fluggesellschaft White Airways steht bereit, sie hat aber von der portugiesischen Luftaufsichtsbehörde noch keine Genehmigung und darf nicht starten

    klick mich

    In wie fern diese auch in Saarbrücken eingeplant war entzieht sich meiner Kenntnis.

    Übrigens der nächste Buchbare Flug von Saarbrücken nach Kos bei Tuifly ist der 30.07.2018.

    @vonschmeling war 3 sec. schneller:blush:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Bikermen
    Dabei seit: 1221609600000
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    geschrieben 1532327240126

    TUI Fly gebucht.......ordentlichen Aufpreis gegenüber anderen Verbindungen bzw.Fluggesellschaften bezahlt.......und 2 Monate vorher einfach auf eine andere Verbindung und Fluggesellschaft umgebucht worden. Dieser Flug war bei unserer Buchung von vornherein ebenfalls verfügbar, kostete aber 350 Euro weniger. Ich sag nur "sauber abgelinkt"

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1532327512817 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Beschwerdeadresse ist dein Veranstalter, Bikermen, nicht X3 ... :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Cliffideo
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    geschrieben 1532515809964

    Auch der bikerman hat mit seiner Buchung den AGBs seines Reiseveranstalters zugestimmt, in denen die Auswahl der Fluggesellschaft sowie der Flugzeiten nicht in Stein gemeisselt sind, sondern jederzeit geändert werden können.

    Wer zusätzliches Geld für eine bestimmte Flugesellschaft oder feste Flugzeiten ausgibt und dies auch so bekommt, hat entweder Glück gehabt oder muss die Kröte schlucken..

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1532526899859

    Teilweise richtig, denn der Veranstalter muss die Änderung begründen.

    Gibt es das streitgegenständliche Operating nicht (mehr), ist die Kröte dran. Sollte es noch existieren würde ich Bikermen zu etwas Rabbatz raten.

    Generell ist es nicht besonders strategisch, allein für ein bestimmtes Operating einen Aufpreis zu bezahlen - q.e.d.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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