Morgen ist der 22.7. - nur mal so für´s Protkoll!?
Der gegenständliche Flug ist offenbar gestrichen worden, daher wird euch eine Alternative angeboten.
Sollten keine außergewöhnlichen Umstände für die Annullierung dargelegt werden steht euch eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 zu.
Diese Forderung ist direkt an das Luftverkehrsunternehmen zu richten, auf dessen Website ist eine Beschwerdefunktion bereits installiert.