Kleine Korrektur bezueglich Landung in der EU. Bei solchen Verspaetungen gilt dies nur fuer EU-Fluggesellschaften. Wenn Tunisair verspaetet in z.B. Frankfurt landet gibt es keine Entschaedigung nach 261/04.
Und Ansprueche gegen Tunisair muss man nicht unbedingt in Tunesien vollstrecken, sondern man koennte auch einen Flieger der Tunisair in Deutschland pfaenden lassen. Siehe zum Beispiel Thomas Cook am Flughafen Salzburg.
Was viele auch uebersehen ist dass Fluggesellschaften ausserhalb der EU, entsprechend dem Montrealer Uebereinkommen, fuer tatsaechlich entstandenen Kosten durch Verspaetungen haften. Allerdings auch nur wenn es keine aussergewoehnlichen Umstaende sind und bis zu maximal ca. Euro 5000.- pro Person.
Wenn also mein separat gebuchter Flug mit Bangkok Airways, von Samui nach Bangkok, wegen verschulden von Bangkok Airways verspaetet ist und ich deswegen meinen Flug nach Deutschland verpasse dann muss mir Bangkok Airways die Kosten meines neuen Tickets oder die Umbuchungsgebuehren ersetzen.
Diesen Titel mueste ich dann allerdings in Thailand vollstrecken lassen