• Stew
    Dabei seit: 1174435200000
    Beiträge: 294
    geschrieben 1183050217000

    @lucio11 sagte:

    bei chaterflügen kann es kurzfristig änderungen geben. bei linienflügen zu 80 % nicht.

    lg lucio11

    Ich frage mich mal wieder, wo manche Leute ihr Zahlenmaterial herhaben!?! Träfe dieser Wert zu, wäre die Bezeichnung "Linien"fluggesellschaft glatt gelogen!

    Bin aber an jeglichen Quellenverweisen interessiert!

  • koblesan
    Dabei seit: 1548248009822
    Beiträge: 1
    geschrieben 1550755384352

    Hallo,

    kann mir wer sagen ob die Chaterflieger billiger sind als die Linienflüge??

    danke

    lg

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1550757002955

    Hallo @koblesan:

    Mit dem Preis hat das Herzlich wenig zu tun.

    Charterflug: die in keinem Flugplan hinterlegt sind.

    Linienfluge: die in einem Flugplan hinterlegt sind.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • 254michael
    Dabei seit: 1308009600000
    Beiträge: 106
    geschrieben 1550951439327

    Aus meiner rein persönlichen Erfahrung sind Charterflüge meistens billiger als ein Linienflug der gleichen Fluggesellschaft. Oft gibt es günstige Last-Minute-Angebote während die Flüge bei Linie meist immer teurer werden. Aber auch das mit Ausnahmen. Haberling's Erklärung ist die beste.

    Auch Linienflüge sind übrigens oft Direktflüge und nicht Nonstop (z.B. TK fliegt Istanbul-Sanzebar-Mombasa-Istanbul) und werden äufig geändert. Manchmal sogar 10 Mal schon vor dem Abflug - immer bis zum letzten kostenfreien Tag, meist mit einer Flugzeugänderung verbunden und immer mit der Option kostenfrei zu akzeptieren, zu stornieren oder aber umzubuchen (manchmal kann man da einen ganzen Tag Aufenhalt in einer netten Destination herausholen).

    Lg

    Der Weg ist das Ziel. Möge er noch lange währen.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1550956140240 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Als Charter bezeichnet man einen sogenannten Bedarfsanbieter, der abweichend zu Linien mit überwiegend bedarfsunabhängigen Beförderungsplänen seine Operatings der Nachfrage anpassen kann.

    Das wirkt sich natürlich auch auf die Preisgestaltung aus, da mittels Bedarfsanpassung die Auslastung steuerbar ist (jedenfalls in einem gewissen Rahmen).

    Mit Direkt- bzw. Non-Stop-Flügen hat das mal so überhaupt nix zu tun, 254michael ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • rhenakus
    Dabei seit: 1474761600000
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    geschrieben 1575531581880

    Ich habe vor kurzen irgendwo gelesen das zb bei der tunisair im Falle einer Verspätung bei Linie eine Entschädigung möglich ist bei den ganzen Portalen bei charter aber nicht! Stimmt das?

  • Cliffideo
    Dabei seit: 1226707200000
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    geschrieben 1575532649199

    Da gibt es noch mehr Voraussetzungen für eine Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004:

    • die Verspätung muss mehr als 3 Stunden betragen.
    • es muss eine europäische Airline sein, für die die EU-Bestimmung gilt, kann auch eine außereuropäische Airline wie Tunisair sein, wenn Start oder Landung in der EU stattfindet. Problem wird sein, dass die Entschädigung dann beim Firmensitz in Tunesien einzufordern ist, wenn es keine vertretung in Europa gibt. Das ist schwierig für Dich selbst und viele Portale lehnen dies auch ab.
    • Liegt sowohl Start wie auch Landung außerhalb Europas, gibts keine Entschädigung, beispielsweise der Zubringer Koh Samui-Bangkok mit Weiterflug nach Frankfurt ist verspätet.
    • Auch Charterflieger sind zu Entschädigungen verpflichtet, wenn die Bedingungen erfüllt sind, hatte ich erst bei Condor.

    mehr dazu hier:

    EU-Fluggastrechte

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • rhenakus
    Dabei seit: 1474761600000
    Beiträge: 380
    geschrieben 1575533170057

    Vielen Dank für die Aufklärung

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1575534862459

    Tatsächlich gibt es hinsichtlich der VO(EG)261/04 (Fluggastrechte) keine Unterscheidung zwischen Charter und Linie.

    Es müssen die von Cliffideo aufgezählten Eigenschaften gegeben sein, ferner muss ein in Deutschland erwirkter Titel in Tunesien vollstreckt werden, was sehr zuverlässig mehr kostet als der Erstattungsanspruch beträgt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1575541695669

    Kleine Korrektur bezueglich Landung in der EU. Bei solchen Verspaetungen gilt dies nur fuer EU-Fluggesellschaften. Wenn Tunisair verspaetet in z.B. Frankfurt landet gibt es keine Entschaedigung nach 261/04.

    Und Ansprueche gegen Tunisair muss man nicht unbedingt in Tunesien vollstrecken, sondern man koennte auch einen Flieger der Tunisair in Deutschland pfaenden lassen. Siehe zum Beispiel Thomas Cook am Flughafen Salzburg.

    Was viele auch uebersehen ist dass Fluggesellschaften ausserhalb der EU, entsprechend dem Montrealer Uebereinkommen, fuer tatsaechlich entstandenen Kosten durch Verspaetungen haften. Allerdings auch nur wenn es keine aussergewoehnlichen Umstaende sind und bis zu maximal ca. Euro 5000.- pro Person.

    Wenn also mein separat gebuchter Flug mit Bangkok Airways, von Samui nach Bangkok, wegen verschulden von Bangkok Airways verspaetet ist und ich deswegen meinen Flug nach Deutschland verpasse dann muss mir Bangkok Airways die Kosten meines neuen Tickets oder die Umbuchungsgebuehren ersetzen.

    Diesen Titel mueste ich dann allerdings in Thailand vollstrecken lassen ;-)

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