Das stimmt allerdings, jedoch gibt es auch in Thailand eine gesetzliche Regelung der Fluggastrechte ...
Ich bleibe ferner dabei, dass die Beitreibung von titulierten Forderungen im Land gerade bei Nicht-EU LVU die markanteste Hürde darstellt.
So war zwar die Aktion in Salzburg sowohl spektakulär als auch werbewirksam für das involvierte Portal, jedoch muss eine Pfändung ggf. auch angemessen sein.
Demnach kann man einen Titel über 600€ nicht ohne Weiteres in einen mehrere Mio teuren Flieger vollstrecken - das war dann doch etwas zu ambitioniert (flightight ./. Condor).
Eine Voraussetzung wäre gewesen, dass kein geringwertigeres Wirtschaftgut in Reichweite ist (wie z.B. die Bordkasse - was der Nachahmer dann wacker berücksichtigt hat - Fust ./. Onur).
Edit:
Ich revidiere!
FairPlane hat in WienSchwechat 2017 offenbar ebenfalls einen Vollstreckungsauftrtrag erfolgreich gegen Bulgarian Airlines durchgeführt.
Bliebe zu bedenken, dass die Kosten solch spektakulärer Aktionen nur durch durch öffentliches Interesse zu rechtfertigen sind - das ging hier offenbar schon ins Leere.
Sorry - wahnsinnig off topic!
Reicht das für einen eigenen Thread?